Guten Morgen / bzw. Mahlzeit Zusammen,
ich habe mir den o.a. Beitrag von thegerman bestimmt schon 3-mal durchgelesen und mir scheint der Vergleich von Buchwert und (höherem) Realwert selbstverständlich attraktiv.
Obgleich ich nicht weiß, inwieweit Insolvenzverfahren in USA und Deutschland miteinander vergleichbar sind, möchte ich hier auf ein aktuellen Insolvenzfall aus 2011 (glücklicher Weise nicht mein eigener ^^ - aber der meiner Partnerin, die in dem insolventen Unternehmen Bilanzbuchhalterin war) eingehen.
Ein Fazit schon mal vorab - Gewinner der ganzen Insolvenz ist der Insolvenzverwalter, der sich selbst und die von ihm beauftragten Firmen für Bewertung und Abwicklung gut bezahlen lässt. Das dürfte mit dem Verfahren in USA zumindest ähnlich sein.
Nachdem das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat wurde Folgerichtig gerichtlich ein Insolvenzverwalter bestellt, der u.a. Schulden- und Vermögenswerte ermittelt bzw. ermitteln lassen hat. In diesem Fall lagen die Bewerter mit den Bewertungen des Sachanlagevermögens, sowie Bauten und bebaute Grundstücke über den Buchwerten.
Daraus schließe ich, sofern es einen annähernden Vergleich mit dem Verfahren in USA gibt, dass auch hier zwangsläufig (Neu)bewertungen stattgefunden haben müssen und diese, sofern nicht vollständig veröffentlicht, zumindest Herrn Rosen und dem EC, so hoffe ich, bekannt sein dürften.
Soweit ich diesem Forum folgen durfte, wurden in den letzten Jahren keine Bilanzen oder ähnliches veröffentlicht ? Es gibt keine aktuelle Vermögensaufstellung ?
Im Übrigen wurde das Vermögen des von mir beschriebenen Unternehmens teilweise direkt veräußert (überwiegend an dem Insolvenzverwalter bekannte Unternehmen !) und der Rest ging in die Versteigerung.
Nur eine persönliche Tatsachenbeschreibung und Anregung zum Gedankenaustausch
Einen schönen Tag wünscht
MaSchKi
Nachtrag: Bitte kein Bedauern für meine Partnerin. Sie hat sich mit einer weiteren neuen Gesellschafterin selbständig gemacht, einen Teil der Mitarbeiter neu eingestellt und Anlagevermögen aus dem insolventen Unternehmen erworben. Nachteil: Es wird noch gestritten, ob es sich um eine Betriebsübernahme nach dem BGB handelt (gibt es so etwas in USA auch ?)