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COOP News (ehemals: Wamu /WMIH)

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Beiträge: 87.091
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Mr. Cooper Group. kein aktueller Kurs verfügbar
 
herrscher2:

Natürlich wird erst bei...

 
23.03.14 10:05

Kurs > 20 $ verkauft; Ich hoffe erst einmal, dass der Kurs kommenden Freitag > 3,25 $ ist........
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ranger100:

@Keykey

 
23.03.14 10:12
Moin,

So wie ich IDs Beitrag verstanden habe sprach er von US Amerikanischen Anlegern und die können in der Tat schon im Vorfeld steuerpflichtig sein. Die Sache wird zusätzlich kompliziert da wir im DEUTSCHSPRACHIGEN Teil Europas schließlich auch noch einige Länder mit unterschiedlicher Steuergesetzgebung haben. Also macht Euch nicht verrückt. Die Finanzämter der jeweiligen Länder kommen schon zu ihrem Geld.

Da Du die Wiso Steuersoftware benutzt kannst Du ja auch mal die Experten dort fragen. Die können Dir sicherlich helfen...

Beste Grüße

ranger100
Antworten
ID_payback:

Steuern bei Doppelbesteuerungsabkommen!

13
23.03.14 11:01
...ich glaube da sind einige noch nicht ganz im Bilde!

Im Falle der PIERS wurden die alten (zugrundeliegenden Aktien) WAHUQs wertlos ausgebucht. Damit entstand KEIN Verlustvortrag. Die PIERS erhielten dafür auch keine WMIHs und ESCROWS.

Dafür sind sie aber als (GELDESWERTE) Einnahmen zu rechnen und unterliegen damit nicht mehr der Abgeltungssteuer (mit 25% vom Gewinn aus Verkauf - Einkauf) sondern der Einkommensteuer in der jeweiligen Progression.  

Ausländer zahlen in den USA generell 30% Quellensteuer für Wertpapiergewinne und den entsprechenden (partiellen) Steuersatz für Einnahmen, wenn sie nicht über ein W-8BEN die Vorteile eines Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruche nahmen.
Wer kein W-8BEN abgab, bekam sicherlich schon einen Steuerbescheid seitens der US-Finanzbehörde zugestellt (unabhängig davon, ob er bereits 1 EURO gesehen hat)

Wer glaubt er hätte die EKSt bereits in den USA 'bezahlt' und müsse sich um nichts mehr kümmern, dem kann ich nur raten, genauestens zu rechnen:
Möglicherweise sind die Einnahmen in den USA so gering, dass sie nur mit 15% versteuert werden. In Deutschland aber, gehört derjenige zu den Besser-Verdienenden und sein Durchschnittsteuersatz liegt bei 35%. Durch sein "Welteinkommen" erhöht sich aber die Bemessungsgrundlage und nun steigt der Steuersatz auf 38%!

Auf die Steuer vom Welteinkommen kann er die bereits in den USA 'bezahlten' 15% gegenverrechnen ...und das war es dann auch schon!
...oder anders herum gerechnet: für die PIERS (die er möglicherweise teilweise als RunOff-Notes erhält) muss er darüberhinaus 23% EKSt für 2013 zahlen, obwohl er bislang keinen Cent davon gesehen hat! (...und 3% mehr auf sein reguläres Einkommen)

...und abschließend: das gilt NUR für die PIERS-Anleger! Für WMIH und die ESCROWS sieht es sehr viel einfacher aus (...das erledigt in der Regel die Bank!).

LG ID_pb

PS: ...und wer meint, man ist erst dann steuerpflichtig, wenn man das Geld erhält, der sollte mal bei UH nachfragen, wie viel er von seinen 150Mio. EURO TATSÄCHLICH ERHIELT!          
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KeyKey:

Mist Piers ..

 
23.03.14 11:18
Soll ich mich jetzt freuen weil ich welche habe oder ärgern weil ich welche habe ? :-)

Danke ID, das macht die Sache jetzt schon verständlicher.

Dann nehme ich bei der nächsten Steuererklärung einfach mal so "Periodic Statement" vom "WMI Liquidating Trust" mit und zeig das denen.
Mal schauen was dann noch übrig bleibt :-)
Antworten
KeyKey:

Aber eine Frage hätte ich da noch ..

 
23.03.14 11:34
Zitat ID: " In Deutschland aber, gehört derjenige zu den Besser-Verdienenden und sein Durchschnittsteuersatz liegt bei 35%. Durch sein "Welteinkommen" erhöht sich aber die Bemessungsgrundlage und nun steigt der Steuersatz auf 38%! "

Wird dann alles in einen Topf geworfen, das normale Einkommen + der Gewinn von den Piers ? Wenn dieser "Gewinn" nicht so groß ist und ich deswegen dann auf den höheren Steuersatz komme, dann kann das Geschäft mit den Piers ja sogar insgesamt negativ sein ? Geht denn sowas ?

Ich dachte die Piers sollten dann doch eher separat betrachtet werden und nicht mit anderen Einkommen vermischt werden ? Hm, komplizierte Steuerpolitik ..

Antworten
rasmus:

ID Danke...

2
23.03.14 11:39
...Du hast wirklich sehr verständlich und nachvollziehbar erklärt!
Persönlich habe ich die Best. der Bank für die W8 Erklärung. Die Bank hat die Angelegenheit zur Konsortialbank ausgelagert, das ist der Grund warum ich keinen Schriftverkehr zu den PIERS erhalte. Steuerlich rechne ich dann ab wenn ich dazu einen Beleg habe.
Nochmals den Rat, wer keine Bestätigung für die rechtlich richtige Abgabe des W8 Formulars hat sollte für sich nachdenken ob es nicht nachgeholt werden sollte, schaden kann`s m.M. nicht.
Alles Gute, Geduld und vor Allem Gesundheit wünscht
Rasmus  
Antworten
ID_payback:

In einem meiner Postings

4
23.03.14 12:13
...die ich vor einigen Wochen absetzte, hatte ich diese Problematik bereits einmal angesprochen. Vielleicht nicht so deutlich, wie zuletzt!

In einer Diskussion, die ich mit "staylongstaycool" führte, schrieb ich unter anderem:
Zitat. "Also wenn Du mich fragst: Ich habe meine 50 Stück (die ich mir besorgte, um damals gegen den POR6 zu stimmen; ...es zählten die Stimmen und nicht die Anzahl Shares!) meiner Bank GESCHENKT. Musste das sogar persönlich und schriftlich tun."
http://www.ariva.de/forum/...-Corp-News-461347?page=1537#jump17535091

...und prompt erhielt ich eine BM, mit dem hämischen Inhalt "[...] na Du musst es aber dicke haben [...]. Wer ist sonst so blöde......?"
Lieber User xxxxxxx! Vielleicht ist Dir spätestens jetzt klar, warum ich das tat!

...und von "staylongstaycool" erhielt ich kurz darauf zur Antwort:
Zitat: "Ich will Dir jetzt mal etwas verraten, was Du offenbar immer noch nicht verstanden hast:
1. Es gibt keine "Piers" mehr. Es gibt nur noch BESITZER von LTI's.
[... weitere Belehrungen ...und]
p.s. Mach' Dir um meine Steuererklärung mal keine Sorgen... ;-)"

...und jetzt frage ich mich: warum tue ich mir denn so etwas überhaupt an?
...Antwort darauf: weil es noch immer User gibt, die mitdenken!

LG ID_pb

PS: @KeyKey: Du bist dann für Dein GESAMTES WELTEINKOMMEN steuerpflichtig und wenn Du Pech hast, kann der Progressionszuschlag auf Dein hiesiges Einkommen den Wert Deiner PIERS übersteigen! Man sagt dann: "...die Suppe ist teurer, als das Fleisch"!



 
Antworten
KeyKey:

Paar mehr als 50 Stück habe ich schon ..

 
23.03.14 12:35
Kann ich die auch dem Finanzamt schenken ? *lach*
Jetzt sollte man einen Rechner haben, der aufzeigt, ab wann es Sinn macht.
Jedenfalls bin ich jetzt wieder schlauer.
Welteinkommen habe ich ja rein theoretisch auch durch ausländische Dividenden, wobei da ja dann wieder die Quellsteuer und die Abgeltungssteuer relevant sind.
Na vielleicht sollte ich mich vom Finanzamt mal beraten lassen, bevor ich die Steuererklärung mache. Genug Zeit gibts ja noch genug bis zur Abgabe der von 2013.
Und ich bin gespannt, inwieweit sich die im Detail damit auskennen.
Hoffe die Wege sind dann noch nicht allzusehr verbaut und man hat immer noch Mittel und Wege um die Situation bestmöglich zu machen. Es kann ja nicht sein, dass man durch solche Wertpapier-"Gewinne" auch noch "bestraft" wird, indem die Gewinne mehr auffressen als vorher da war.
Antworten
kroetendetekt.:

W-8BEN-Formular gilt übrigens nur 3 Jahre

25
23.03.14 13:39
danach muss verlängert werden:

wissen.cortalconsors.de/t5/tkb/...tkb-id/Steuern/article-id/7

War mir noch gar nicht bewusst, ist manchmal gut, wenn alte Themen nochmal aufgewärmt werden. D.h. demnach müssten im März 2015 ja alle Escrow-Inhaber eine "Neuauflage" einreichen...

Grüße

kroetendetektor


Antworten
ranger100:

Danke kroetendetektor

3
23.03.14 14:31
Wichtige Information - war mir auch irgendwie entgangen. Ich werde den Hinweis sofort mit ins FAQ aufnehmen.
Antworten
ohjhonny:

ESCROWS !

2
23.03.14 14:44
...also so langsam sollte bei den ESCROWS endlich mal was passieren ! Denn wenn das noch ewig so weitergeht, dann bin ich bereits in Rente  sollte da noch etwas kommen ! "DIE" können doch nicht sooo ewig brauchen, um den Fall (nach nun bereits fast 6 Jahren) endlich mal zu einem Ende zu bringen !

Die Richter und Anwälte verdienen sich eine "goldene Nase" und die Aktionäre schauen in die weiterhin nur in die "Röhre" !

Wirklich langsame zum KO...ZEN das Ganze !!!

Schönen Sonntag noch ! ;-)

OJ
Antworten
Polytour:

Laut Consors gilt das doch nur für

 
23.03.14 15:07
Zins-und Dividentenerträge!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Aktiengewinne sind dort eben NICHT erwähnt!!!

Antworten
Polytour:

t statt d

 
23.03.14 15:08
Antworten
Memory193:

zun Thema Steuerpflicht....

 
23.03.14 15:09
z.B.: ID...#39978

Hier in Deutschland werden Einkünfte (z.B. aus Kapital -> Aktien, Dividenden, etc.)

mit 25% + Soli + seit 2014 KiSt von den Einkünften direkt durch die Bank an den Staat (Finanzamt) abgeführt/bezahlt.

ggf. können einbehaltene ausländische Steuern davon abgezogen werden.
(bei erstellter Steuererklärung)

Es gibt Länder mit denen besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen und mit manchen nicht.
Antworten
Polytour:

So ist es!

 
23.03.14 15:22
Alles andere unwichtig!
Antworten
kroetendetekt.:

@polytour: Kategorie der Escrow-Erträge

 
23.03.14 15:23
Wo müssten wir die einsortieren? Für alten Aktien (WAMUQ, WAMPQ, WAMKQ) gab es doch die neuen Aktien (WMIH). Ergo sind die Escrows was "anderes".

Sind mögliche Escrow-Ausschüttungen Gewinne aus Aktienverkauf, wenn nichts verkauft, sondern nur verteilt wird? Irgendwie passt das nicht.

Für mich kommt schon eher ein "Zinsanteil" für die lange Zeit, die das Geld geschmort hat und ein "Ertragsanteil" ähnlich einer Dividende in Frage.

Ich reiche die Frage an die Experten weiter, da ich es auch nicht wirklich erklären kann...

Antworten
silverjohn-ecu.:

Pfandbrief

 
23.03.14 15:34
Pfandbrief jetzt bei ARIVA.de Forum Fannie Mae   FNMA
Es erinnert mich an unseren alten Foren bei Wallstreet-Online....Washington Mutual.
Wo danach 99% der Jungs+Maedchen die Flucht ergriffen und zu ARIVA.de gingen.
Antworten
ranger100:

Korrektur des neuen FAQ Punktes 9

11
23.03.14 15:35

Nach einer teilweise Hitzig geführten Diskussion mit einigen Usern mit verschiedenen Ansichten komme ich nicht umhin den neu eingeführten Punkt 9 des WMIH FAQs in seiner bisherigen Form als falsch zu bezeichnen. Verschiedene Sachverhalte wurden mir erst nach der Veröffentlichung zur Kenntnis gebracht und von mir nach angeregter Diskussion als richtig betrachtet. 3 von 4 der per BM Mitdiskutierenden sehen die nun folgende Ausführung auch als weitgehend richtig an.  Da ich das Ganze nun auf eine breitere Basis stellen möchte bringe ich den korrigierten Punkt 9 nun außer der Reihe mal hier. Vielleicht ergibt sich ja noch der eine oder andere Gesichtspunkt oder Information die uns bisher fehlt.

 

9. Was hat es mit diesen Fristen (2 Jahre, 3 Jahre) und dem Ownership Change (Besitzerwechsel) auf sich und was hat das mit den NOLs zu tun ?

Innerhalb eines gleitenden Zeitraumes von 3 Jahren (Nach Verlassen eines Chapter 11 Verfahrens) dürfen bei einer Gesellschaft mit NOLs (wenn diese genutzt werden sollen) nicht mehr als 1x 50 Prozent aller Aktienanteile den Besitzer wechseln. Dies beinhaltet natürlich auch eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien. Es gibt also KEINE 1x Ownership Change ist ok Karte ! Der Zukauf /Verkauf von einzelnen Großinvestoren ist dabei irrelevant, solange nicht insgesamt 50 % aller Aktien den Besitzer wechseln (es gelten hier alle Aktieninhaber die über 5 Prozent der Anteile besitzen als Grossinvestoren).

Die von einigen Usern angeführt damalige Weisung des Konkursgerichtes gilt IMHO heute nicht mehr (Da WMIH nicht mehr unter der Kontrolle des Konkursgerichtes steht) Sie wurde damals auf Wunsch der debtors veranlasst, die verhindern wollten, dass ein Ownership Change eintritt). WMIH hat sich nur in der Charter das Recht eingeräumt, Transaktionen für ungültig erklären zu lassen, insofern jemand mehr als 4,75 % frisch erwirbt. (die 4,75% beinhalten einen "Sicherheitsabstand" zu den 5 %). Es ist also NICHT MÖGLICH, über 5 % von WMIH ohne Zustimmung des Boards zusammenzukaufen. Ein denkbarer Grund wäre dass damit die Pläne des Boards behindert werden könnten. Wenn z.B. die Pläne eine Kapitalerhöhung vorsehen, durch die es neue 5 % Aktionäre im Umfang von sagen wir 42,5 % geben wird, wäre es natürlich schlecht, wenn parallel dazu Leute im OTC-Handel zwei 5 % Blöcke erwerben würden. Denn dann wäre man zusammengerechnet über 50%.
 

Die 3 Jahres-Regelung ist auch nicht als einmalige Frist anzusehen sondern ist eine ständige (gleitende) Frist. Bei jedem größeren Besitzwechsel wird ab dem Zeitpunkt des letzten Besitzwechsels 3 Jahre zurückgeschaut und die einzelnen Aktionen die unter diese Regelung fallen addiert. Kommt hierbei ein Besitzwechsel = oder >50 % zustande hat ein Ownership Change stattgefunden.

Der erste Ownership Change der Firma WMIH (wenn er denn stattgefunden hat - diese Frage ist umstritten) muß durch eine Ausnahmregelung beim Austritt aus dem Chapter 11 Verfahren (ohne NOL Vernichtung) ermöglicht worden sein. Ansonsten würde KEINE Firma nach einem Chapter 11 Verfahren (Insolvenz) NOLs besitzen.

Die 2 Jahres Regelung betrifft Firmen (wie unsere WMIH) und ist eine einmalige Ausnahmeregelung für Firmen die direkt aus einem Insolvenzverfahren (Chapter 11) kommen. In wie weit diese Regelung greift und/oder der 3 Jahres-Regelung untergeordnet ist wird kontrovers diskutiert und ist bisher nicht endgültig geklärt. Da diese Frist mittlerweile aber auch verstrichen ist scheint sie nicht mehr weiter von Bedeutung zu sein.


Eine Definition findet sich auch hier:

http://www.gibbonslaw.com/news_publications/articles.php?action=display_publication&publication_id=2754

 

 
Antworten
Memory193:

krötendetek.....#39991

 
23.03.14 15:48
Das ist alles sehr konfus......

bis 2008 (Kauf) gab es nach damaliger Rechtsprechung eine Spekulationsfrist.
Innerhalb der Frist -> normale Ver- / Besteuerung
außerhalb -> steuerfrei

ab Kauf der Aktien 2009 und später siehe #39989

Aber:
das mit WMIH ist eine andere Sache.
Eigentlich gibt es WMIH erst nach "neuem" Recht, wurden allerdings im Verhältnis 1zu37 der alten WAMUQ usw. getauscht. Sofern diese vor 2009 angeschafft wurden gibt es eigentlich nur noch die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen, da die Erträge ggf. steuerfrei sein könnten......(Spekulationsfrist lässt grüßen)

Ich habe z.B. den Kaufpreiswert mit drinnen stehen, deshalb wirkt sich der Kauf steuermindernd bei einem Verkauf aus. Der Zwischenverkauf (Rosenaschelöchelaberei) ergab einen Verlust der auch noch bei der Bank gespeichert ist, die diesen mit künftigen Gewinnen verrechnen.
Antworten
Polytour:

Wamuqs wurden ausgebucht

3
23.03.14 15:49
...wir bekamen Escrows in gleicher Stückzahl, bis heut ohne Wert! Ausserdem WMIH-Shares der neuen Reorg. WMIH im Verhältnis 30:1!

Der neue Wert der WMIH-SHARES ist im Depot als Einstandskurs erkennbar evtl um den Kurs der Nachkäufe verändert!

Wie die alten Wamuqs (ausgebucht) damals in den Verlusttopf eingerechnet wurde, kann ich nicht eindeutig erkennen!

WMIHs werden bei Verkauf wie üblich verrechnet (25% + Soli+K-Steuer)!

Antworten
Schwarzwäld.:

Kroetendetektor - zu 39991 (Steuern aus Escrows)

6
23.03.14 15:56
Abgeltungssteuer etc. wird pro Klasse für ab 2009 erworbene Papiere (aus unterschied-
lichen Aktien (WAMU)-Klassen resultierten dann auch unterschiedliche Escrow`s-WKN`s)
zu dem Zeitpunkt fällig, ab welchem die  m ö g l i c h e  Ausschüttung der Escrows dieser Klasse (z.B. WAMUQ`s) die Einkaussumme dieser Klasse übersteigt oder die aus der selben Klasse resultierenden WMIH`s bei einem Verkauf den (ggf. den nach Escrows-Ausschüttung verbliebenen) EK.-Betrag übersteigen. Ist nicht all zu schwer ...
 
Antworten
Schwarzwäld.:

Nachtrag ... : Hi WMIH - Escrow`s-Fan`s ...

8
23.03.14 16:20
wie wär`s, wenn wir erst einmal abwarten, bis die ganzen erhofften Ausschüttungen aus

den Escrow`s und Gewinne aus den WMIH`s auch tatsächlich relisiert werden konnten ?  
Antworten
chris0155:

Steuern..

 
23.03.14 16:31
für die Escrows? Na ich weiß nicht...

Die Escrows werden nur wenig Ertrag bringen, wenn überhaupt. Und da hat man als deutscher Anleger immerhin seinen "Freibetrag", z.B. 1600 € (für Verheiratete). Ich glaube, dass hier für die meisten (mit wenigen Ausnahmen) gar keine Steuern anfallen. Das muß man dann im Einzelfall sehen. Ich mach' mir darüber keinerlei Gedanken.

Aber bei Verkauf der WMIH werde ich bestimmt irgendwann Steuern zahlen müssen...

LG
Antworten
kroetendetekt.:

@Schwärtwälder: Abgeltungssteuer...

3
23.03.14 16:32
Die Abgeltungssteuer ist uns seit 2009 sicher, aber es geht ja um die US-Quellensteuer.

Wenn es nur um die rechnerischen "Kursdifferenzen" ginge, wären es ja keine Dividenden/Zinsen, wie uns die Aufforderung zum Einreichen des W-8BEN-Formulars damals sugerierte...

Die Escrows sind keine Aktien mehr, sondern verbrieftes Recht auf Beteiligung an möglichen zukünftigen Abfindungszahlungen...

Und wie die formal behandelt werden, ist der springende Punkt...





 
Antworten
Memory193:

chris..........#39998

 
23.03.14 16:42
801,00  (vh: 1602,-)

Abgeltungsteuer für Kapitalerträge

Seit 2009 gilt für Kapitalgewinne im Privatvermögen die Abgeltungsteuer. Bis zu einem Betrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei. Werden diese Beträge nicht überschritten, behält die Bank keine Abgeltungsteuer ein, wenn ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.


www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

(Absatz 9 - da steht's)
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