von Cortal Consors:
Sehr geehrter Kunde,
die steuerliche Behandlung bei Wertpapierverkäufen mit sehr geringem Verkaufserlös bzw. beim Verkauf von wertlosen Finanzinstrumenten hat sich
geändert (Randziffer 59 des Schreibens zur Abgeltungsteuer des Bundesministeriums für Finanzen vom 9. Oktober 2012 mit Ergänzung durch Schreiben vom 9. Dezember 2014).
Übersteigen die Transaktionskosten den Verkaufserlös, fließen die Verluste aus dem Geschäft nicht mehr in den Verrechnungstopf.
Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf dem Beleg der Verkaufsabrechnung.
Wir bedauern diese Entscheidung der Finanzverwaltung und die Ihnen daraus evtl. entstehenden Unannehmlichkeiten sehr. Die Frage, inwieweit Sie zukünftig die Möglichkeit haben, nicht berücksichtigte Verluste im Nachgang noch geltend zu machen, kann Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt beantworten.
Sehr geehrter Kunde,
die steuerliche Behandlung bei Wertpapierverkäufen mit sehr geringem Verkaufserlös bzw. beim Verkauf von wertlosen Finanzinstrumenten hat sich
geändert (Randziffer 59 des Schreibens zur Abgeltungsteuer des Bundesministeriums für Finanzen vom 9. Oktober 2012 mit Ergänzung durch Schreiben vom 9. Dezember 2014).
Übersteigen die Transaktionskosten den Verkaufserlös, fließen die Verluste aus dem Geschäft nicht mehr in den Verrechnungstopf.
Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf dem Beleg der Verkaufsabrechnung.
Wir bedauern diese Entscheidung der Finanzverwaltung und die Ihnen daraus evtl. entstehenden Unannehmlichkeiten sehr. Die Frage, inwieweit Sie zukünftig die Möglichkeit haben, nicht berücksichtigte Verluste im Nachgang noch geltend zu machen, kann Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt beantworten.