Ganz so schlimm ist es nicht mit den Steuern, das trifft nur diejenigen, die als Altaktienbesitzer die BZRs zu null Kosten eingebucht bekommen haben. Wenn sie jetzt diese BZR verkaufen, ist der Verkaufserlös natürlich zu 100% Gewinn, der versteuert werden muss.
Gleichzeitig sind aber die Altaktien um den Wert des Bezugsrechts im Preis gefallen: wenn man jetzt also die Aktien verkaufe, mache ich gegenüber meinem alten Einkaufspreis einen Verlust. Dieser Verlust kann dann mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden.
Beispiel: 1000 Altaktien geben 1000 BZR.
Verkauf der BZR: zu derzeit ca. 3,40 gibt 3400 EUR, die voll zu versteuern sind.
Verkauf auch der 1000 Aktien zu heute ca. 8 EUR:
Einkaufspreis sagen wir ca. 11 Eur/Aktie, macht pro Aktie 3 EUR Verlust = 3000 Miese
Dieser Verlust geht in den Verrechnungstopf und wird steuerlich gegen fruehere Gewinne (aber nicht aus dem BZR-Verkauf) gegengerechnet. Wer früher keine Gewinne gemacht hat und deshalb nichts zum Gegenrechnen hat, hat Pech.
Wenn man Bezugsrechte neu GEKAUFT hat, werden diese steuerlich als normales Wertpapier betrachtet und es gelten die gleichen Steuerregeln wie bei Aktienkäufen und -verkäufen.