Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist einzig und allein der deutschen Verfassung verpflichtet und seine Entscheidungen prüfen nur, ob etwas damit vereinbar ist oder nicht.
Beim EGH stellt sich zunächst einmal die Frage, auf welcher Basis die entscheiden, ganz sicher können und werden sie sich nicht an der Dt. Verfassung, sondern an irgendwelchen europäischen Gesetzen orientieren. Dazu ist es von evidenter Bedeutung, wie genau die dort anhängige Klage formuliert ist. Dazu gibt es bisher nur grobe Angaben in den News.
Weiter ist hier wohl dei Gesetzessystematik, hier - hierarchie, von Bedeutung. Der EGH hat ja schon öfters festgestellt, dass deutsche Gesetze gg. europäisches Recht verstossen und den Gesetzgeber aufgefordert, das nachzubessern. Andererseits wird wohl die deutsche Verfassung, also das GG als Rechtsvorschrift, mit dem Europarecht vereinbar sein, sonst hätte man Deutschland nicht in Europa untergebracht.
NIEMALS aber kann der EGH die Entscheidung des BVerfG "kassieren" im Sinne einer höheren Instanz. Hier werden solche Dinge, wie Hoheitsrechte, Gewaltenteilung etc. von Bedeutung.
Insgesamt ist von den juristischen Details dieser Klagen derzeit aber viel zu wenig bekannt, um stichhaltig sagen zu können, was da los ist, worum es genau geht und was das für Folgen hat etc.
Abwarten!!!
GadT