Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen für rechtmäßig erklärt. Die Richter machten allerdings Einschränkungen: Der Bundestag muss bei künftigen Rettungsaktionen mehr mitbestimmen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. Es dürfe keinen Automatismus für Zahlungen geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Hilfspakete müssten klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg geben. Die drei Verfassungsbeschwerden blieben damit weitgehend erfolglos (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10).
Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die obersten Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.
Nachbesserungen fordert das Gericht allerdings bei der Einbeziehung des Parlaments in die Rettungsmaßnahmen. Es reiche nicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen beschließe und die Regierung dann bei der konkreten Ausgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss informiere. Vielmehr dürften Hilfen künftig nur dann gewährt werden, wenn der Ausschuss vorher zugestimmt habe.
Abgeordnete blicken nach Karlsruhe
Der Bundestag hat wegen des Karlsruher Urteils zum Euro-Rettungsschirm und den Griechenland-Hilfen seine Tagesordnung geändert. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am Dienstag mit, dass der eigentlich für neun Uhr geplante Beginn der Generaldebatte über den Etat der Kanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf 10.30 Uhr verschoben worden sei. Mit der Terminverschiebung soll es ermöglicht werden, dass sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Generaldebatte aktuell zum Karlsruher Urteil äußern kann. Lammert selbst will gegen Mittag zu den Konsequenzen aus dem Urteil Stellung beziehen.
www.focus.de/finanzen/news/...-fuer-bundestag-_aid_662891.html