DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.08.2011 in Flensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 29.06.2011 / 15:13 =------------------------------------------------- Beate Uhse Aktiengesellschaft Flensburg Einberufung der Hauptversammlung 2011 Ordentliche Hauptversammlung 2011 WKN: 755 140 ISIN: DE0007551400 Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2011 der Beate Uhse Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am 22. August 2011 um 11:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft, Gutenbergstr. 12, 24941 Flensburg, statt. I. Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte. TOP 5 Neuwahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit der Satzung der Beate Uhse Aktiengesellschaft aus sechs Vertretern, die von den Anteilseignern gewählt werden, zusammen. Mit Wirkung zum 31. März 2011 ist Herr Prof. Martin Weigel aus eigenem Wunsch aus dem Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft ausgeschieden. Da der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft nunmehr nur fünf statt sechs Mitglieder aufweist, ist eine Neuwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Udo H. Bensing, Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, geschäftsführender Gesellschafter der Taxon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Bensing bekleidet keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. II. Weitere Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung der Beate Uhse Aktiengesellschaft 1. Voraussetzungen für die Teilnahme Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Nachweis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts unterscheidet sich bei girosammelverwahrten Aktien und Aktienurkunden (effektive Stücke) der Beate Uhse Aktiengesellschaft. a) Girosammelverwahrte Aktien Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des Montags, 15. August 2011, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift anmelden: Beate Uhse Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 / 210 27 - 289 E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des Montags, 1. August 2011 (0:00 Uhr, MESZ), zu beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. b) Aktienurkunden (Effektive Stücke) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die effektive Stücke bis zum Ablauf des Sonntags, 31. Juli 2011, bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zum Ablauf des Montags, 1. August 2011, dort belassen. Da der letzte Tag für die Hinterlegung auf einen Sonntag fällt, sollte die Hinterlegung der Aktienurkunden bereits bis Freitag, 29. Juli 2011 vorgenommen werden. Als Beleg für die Hinterlegung erhalten die Aktionäre einen in Textform gehaltenen Nachweis über den Anteilsbesitz ausgestellt. Unter Vorlage dieses Nachweises haben die Aktionäre sich bis zum Ablauf des Montags, 15. August 2011, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift anzumelden: Beate Uhse Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 / 210 27 - 289 E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de c) Bedeutung des Nachweisstichtags Gemäß § 121 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 S. 3 AktG dahingehend, dass als Aktionär im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur gilt, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h. der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht. Aktionäre, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, sofern sie mit dem Verkäufer der Aktien keine gesonderte Vereinbarung getroffen haben. 2. Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen unter Ziff. 1.a) oder 1.b) des Teils III dieser Einberufung erforderlich. Bei erfolgter fristgerechter Anmeldung können bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder
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June 29, 2011 09:13 ET (13:13 GMT)