Vor einem Monat, nämlich am DONNERSTAG (17.12.2009), haben wir kurz die enorme Bedeutung besprochen, gesichert zu klären, ob die U$-Americanische STRAF-Androhung für das betrügerische Anmelden eines STEUER-Erstattungs-Wunsches auch für betrügerisches Anmelden vorgeblicher Forderungen in Chapter-11-Verfahren gilt:
http://www.ariva.de/...?search=fraudulent&pnr=7105393#jump7105393Inzwischen ist diese erweiterte Erstreckung der STRAF-Androhung zufrieden-stellend GEKLÄRT, und, siehe da; hurrah: sie GILT!
Bei gezieltem Durchsuchen derer eingereichten Forderungen auf jene Döös-Paddels, die auch den belehrenden Begleit-Verkehr wiederum als Teil ihrer Forderung(en) RÜCK-reichen, bin ich auf folgende Schrift-Stelle stoßen:
"B10 (Official Form 10 (12/07)
Penalty for presenting fraudulent claim:
Fine of up to $500,000 or imprisonment for up to 5 years or both.
18 U.S.C. §§ 152 and 3571".
Damit ist wohl endlich bewiesen, dass diese rechtliche WARNUNG als officielles FORM-Blatt "B10" integraler Bestand-Teil des U$-Americanischen Chapter-11-Verfahrens in Sachen unserer LEHMAN Brothers ist. - Claimanten, die von Deutschen Vorstellungen wie "FORDERE viel, dann KRIEGSTE viel" ausgehen, können sich daran in denen USA sehr schnell die Zähne ausbeißen...

Vorhang AUF, der Krimi geht weiter...