Hallo Zusammen,
sorry - mein Anliegen gehört hier sicherlich genauso wenig in diesen Thread hinein wie viele andere... Dass ich mich trotzdem an Euch wende, ist einfach, dass ich nach stundenlangen Recherchen im Netz zum Thema "Flugzeugbeteiligungen, Kommanditistenhaftung, geschlossene Fonds etc." nicht wirklich weitergekommen bin und dass ich mir vorstellen kann, dass sich gerade in diesem Thread sehr viele Leute bewegen, die sich in den verschiedensten Anlageklassen auskennen - vielleicht sogar teilweise juristisch.
Eine Bank hat mir eine "Super-Beimischung" für mein Depot vorgeschlagen - nämlich eine Beteiligung an einem Flugzeugfonds - würde auch gar nicht mit Aktien korrelieren bla bla bla...
Wer weiß, vielleicht ein neuer Versuch der Banken, Produkte loszuwerden, die noch nicht auf der schwarzen Liste stehen (weil kaum bekannt?), wie beispielsweise Derivate, Bonuszertifikate usw., die ja doch kürzlich sehr starke Einbußen hinnehmen mussten.
Nun habe ich persönlich noch nie viel von geschlossen Fonds gehalten, da einfach zu lange Laufzeiten, so gut wie keine Flexibilität etc., etc...
Jedenfalls habe ich mir mal diesen Verkaufsprospekt aus reiner Neugier zukommen lassen - und als erstes mal unter "Haftung und Nachschusspflicht" nachgeschaut.
Da stehen u.a. folgende Sachen drin:
"Bis zu ihrer Eintragung im Handelsregister sind die Anleger, die dem Emittenten als Kommanditisten beitreten, atypisch stille Gesellschafter. Bis zu diesem Zeitpunkt haften sie gegenüber dem Emittenten gegenüber im Innenverhältnis mit ihrer zu leistenden und noch nicht geleisteten Kapitaleinlage. Da zur Haftungsbegrenzung in Form der der vorübergehenden atypisch stillen Beteiligung keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Anleger bis zu ihrer Eintragung als Kommanditisten im Handelsregister im Außenverhältnis ggf. UNBESCHRÄNKT HAFTEN!
Nach Eintragung eines Kommanditisten im Handelsregister ist seine Haftung für "neu begründete Verbindlichkeiten des Emittenten" auf die Höhe der im Handelsreg. eingetragenen Haftsumme beschränkt; (was aber ist mit den "bereits vorhandenen Verbindlichkeiten des Emittenten? Soviel wie ich weiß, haftet der neu eingetretene Kommanditist dafür hübsch mit - oder?)
Eine Außenhaftung ist insoweit ausgeschlossen, sofern die Hafteinlage geleistet wurde und "kein Wiederaufleben der Haftung durch Kapitalentnahmen vorliegt" - hä??? -Heißt das etwa, dass, wenn irgendjemand (ich selbst kann und darf das ja gar nicht) aus meiner Einlage eine Kapitalentnahme vornimmt, ich wieder voll in der Haftung bin?
Das Beste aber ist der folgende Absatz - und der reicht m.E. schon aus, die Finger von einer solchen "Super-Beimischung" zu lassen:
"Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb des Flugzeugs Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versichert ist oder der Versicherungsschutz versagt wird oder nicht ausreichend ist oder der Versicherer bzw. der Rückversicherer insolvent ist(wobei in dem Prospekt keinerlei Angaben darüber gemacht werden, wer denn überhaupt die Versicherer sein sollen...)
Es ist in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung auf die Hafteinlage nicht anerkennt. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über den gezeichneten Kapitalanteil mit "IHREM GESAMTVERMÖGEN HINAUS IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN!!!"
Nach meiner laienhaften rechtlichen Interpretation bedeutet das für mich also einfach, dass ich, wenn ich beispielsweise mit 10.000,-- Euro so eine Beteiligung eingehen würde, ich nicht nur einen Totalverlust erleiden könnte, sondern sogar mein komplettes Vermögen, wenn nicht noch mehr ( also auch Schulden bis in die Ewigkeit, weil möglicherweise ein Milliardenschaden entstanden sein könnte, den die Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht decken konnte...)
Meine Frage: Interpretiere ich das jetzt komplett falsch? Bin ich zu superskeptisch? Würde ich tatsächlich doch "nur" mit meiner Einlage haften? Oder doch, so wie ich es interpretiere im schlimmsten Falle mit meinem Gesamtvermögen oder mehr???
Also, Ihr könnt mein Anliegen entweder einfach ignorieren, weil es hier definitiv nicht in diesen Thread gehört - oder aber Ihr seid vielleicht einfach dadurch auch ein bisschen gewarnt und sensibilisiert vor neuen Bankverkäufer-Tricks und neuen "Super-Produkten", die Euch vielleicht auch in der nächsten Zeit angeboten werden.
Um es vorweg zu nehmen: Ich werde dieses Angebot keinesfalls annehmen - da viel zu viele Unsicherheiten, bei einer nach meiner Einschätzung relativ mickrigen Rendite von 7% - Hallo - für soviel Risiko? Da kauf ich mir doch lieber ein paar Lufthansa-Aktien, die eine Dividende von 7,5 % bieten und ich außer Kursrisiko kein Weiteres habe.
Trotzdem würde es mich einfach rein wissenstechnisch und hobbyjuristisch interessieren,
ob ich mit meiner Einschätzung einigermaßen richtig liege und wie sich so eine Beteiligung im Ernstfall auf die Existenz auswirken könnte.
Wie gesagt, ich habe stundenlang im Netz recherchiert und leider nichts aber auch gar nichts aufschlussreiches finden können, sonst hätte ich Euch mit der Thematik sicherlich nicht belatschert.
Nun, meine Theorie ist, dass so ein "Flugzeugfonds" - in diesem Falle "Mauritius Air" sicherlich eine "Beimischung" sein kann - allerdings eine "hochexplosive"! Diese lustige Beimischung könnte mir nach meiner Auffassung nicht nur mein Depot wegsprengen sondern unter Umständen meine gesamte Existenz. Oder sehe ich das falsch, zu übertrieben skeptisch?
Würde mich total freuen, wenn jemand von Euch aus diesem Thread was dazu weiß und auch noch bereit dazu wäre, mir was dazu zu sagen...
Schöne gute Nacht oder auch schönen guten Morgen...
Kostolanya