@St-Jean-Cap-F.
Ich gebe dir völlig recht, das mein Link nicht den ganzen Umfang an Perversion wiederspiegelt, der durch die Leerverkäufe entstehen kann. Mein Link war auch eher für Neulinge gedacht, um ihnen einen Eindruck durch diese Erklärung zu vermitteln, was hinter Leerverkäufe in einfacher Form stecken kann.
Ein Zitat:
Mit den sogenannten Leerverkäufen kann in Zeiten sinkender Aktienmärkte viel verdient werden. Die Grundidee ist, eine geliehene Aktie erst zu verkaufen und dann vor der Rückgabe an den Ausleiher zum niedrigeren Kurs zurückzukaufen. Die Geschäfte sind riskant, aber es passiert selten, dass sie so spektakulär schiefgehen, wie jetzt bei der VW-Aktie.
Hierzu ein Link als Beispiel zu geliehenen Aktien und wie der Schuss nach hinten los gehen kann (Beispiel VW Oktober 2008):
http://www.fr-online.de/wirtschaft/vw-aktie-explodiert/-/1472780/3388756/-/index.html
Wie Tokatci in seinem Post #89648 schon für die eher eingefleischteren in dieser Thematik beschrieben hat, gibt es auch die Leerverkäufe ohne eine einzigste Aktie von einem Unternehmen zu besitzen, dazu gibt es auch folgende Erklärung bei Wikipedia:
Gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe
Im Zusammenhang mit Wertpapierleerverkäufen existiert die Praxis des Naked Short Selling (im Deutschen mit „nackter“ oder „ungedeckter“[1] Leerverkauf wiedergegeben). Die Begriffsbildung ist uneinheitlich. Gemeinsam ist allen, dass der Leerverkäufer sich zum Zeitpunkt des Verkaufs noch kein Eigentum am leer verkauften Wertpapier verschafft hat.[2] Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fasst in ihren Allgemeinverfügungen, zuletzt vom 18. Mai 2010, den Begriff enger und versteht seit September 2008 unter ungedeckten Leerverkäufen jene, bei denen sich der Verkäufer weder Eigentum verschafft noch einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag hat.[3]
Ähnlich ist die Begriffsbildung der SEC in den Vereinigten Staaten, für die ein Naked Short Sale vorliegt, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig für Eindeckung sorgt und so Gefahr läuft, in Lieferverzug zu kommen.[4]
Lieferverzug
Für den Fall eines Lieferverzuges gelten beim Leerverkauf die üblichen Regeln des Wertpapiergeschäftes, die vom betrachteten Markt abhängen. Auf dem deutschen Markt muss zwei Geschäftstage nach Geschäftsabschluss geliefert werden, bei Verzug kann nach weiteren ein bis zwei Geschäftstagen eine Zwangsregulierung durchgeführt werden. Auf dem Euromarkt unter dem ISMA-Rahmenvertrag muss nach drei Geschäftstagen geliefert werden. Frühestens nach zwei Geschäftstagen Verzug kann die Zwangsregulierung angedroht werden, die nach weiteren fünf Geschäftstagen durchgeführt werden kann, das heißt frühestens acht Geschäftstage nach Geschäftsabschluss.
Einsatzmöglichkeiten, Chancen und Risiken
Ähnlich wie bei Derivaten gibt es bei Leerverkäufen drei grundsätzliche Einsatzmöglichkeiten:
- Als Spekulation auf zukünftige Preisänderungen, im Falle des Leerverkaufs ein Preisrückgang,
- als Absicherungsgeschäft (Hedgegeschäft), zum Beispiel, indem ein Terminkauf eines bestimmten Gutes über den Leerverkauf desselben Gutes abgesichert wird,
- oder zur Ausnutzung von Preisinkonsistenzen zwischen dem Kassamarkt und dem Terminmarkt (Arbitrage), etwa in Form der umgekehrten Cash-and-Carry-Arbitrage.
Bestimmte Termingeschäfte (Terminkauf, die Optionspositionen Long Call und Short Put) lassen sich am Kassamarkt nur mit Leerverkäufen absichern. Wegen dieser Hedge- und Arbitragemöglichkeit spielen Leerverkäufe eine wichtige Rolle bei der Preisbildung an den Terminmärkten.
Das Eingehen einer Short-Position (Leerverkauf eines Wertes) beinhaltet ein Chancen-Risiko-Verhältnis (Marktpreisrisiko), das genau umgekehrt dem des Kaufes dieses Wertes ist. Beispielsweise ist beim Kauf einer Aktie der maximal mögliche Verlust auf den Kaufpreis begrenzt, während die Chancen aus einem Kursanstieg theoretisch unbegrenzt sind. Beim Leerverkauf dieser Aktie ist spiegelbildlich die Chance auf die erlöste Einnahme limitiert, während das Risiko durch einen Kursanstieg theoretisch unbegrenzt ist.
Gerade bei ungedeckten Leerverkäufen hat der Leerverkäufer ein Eindeckungsrisiko. Dies besteht darin, auf Grund mangelnder Verfügbarkeit des leer verkauften Wertes diesen nur zu einem erhöhten Preis oder gar nicht liefern zu können (vgl. Marktliquiditätsrisiko). Die Risiken des Käufers sind grundsätzlich mit denen aus einem normalen Kaufvertrag identisch. Der Käufer kann bei Nichterfüllung seitens des Leerverkäufers vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Besonders problematisch ist der sogenannte Short squeeze (englisch squeeze: Knappheit, Engpass), bei dem es nach Leerverkauf zu einem Kursanstieg der Aktie kommt. Viele Leerverkäufer wollen oder müssen ihre eingegangenen Short-Positionen glattstellen, um ihre Verluste zu begrenzen, was zu einem weiteren Kursanstieg führt und damit die Verluste aus diesen Positionen erhöht.
Leerverkäufe werden als charakteristisch für Hedgefonds angesehen
Da ich zugegebenermaße auch nicht so sehr im bilde bin, wie man Leerverkäufe verständlich erklären kann und ich diesbezüglich auch kein Guru auf diesem Gebiet bin, hoffe ich einwenig mit den eingestellten Erklärungen dazu beigetragen zu haben, es für den einen oder anderen verständlicher zu machen.
Gruss