- Deichmann steht vor Gericht wegen Müllkosten.
- Das Verwaltungsgericht bezeichnet die Systempflicht als gültig.
- 62 Prozent der Käufer nehmen den Schuhkarton mit.
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Bei der Verhandlung am Freitag hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.
"Das klingt wie eine Urteilsverkündung"
Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen zeigte sich enttäuscht von der vorläufigen Einschätzung des Gerichts. "Das klingt wie eine Urteilsverkündung." Das Gutachten sei nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ. Die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte aufgesucht. Das Gutachten ist ursprünglich von 2020, damals suchten Vertreter der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung 46 Firmenstandorte auf. Außerdem holte sie zusätzliche Marktdaten ein.
Auf Bitte des Gerichts aktualisierte die Gesellschaft ihr Gutachten dieses Jahr und suchte dafür 20 weitere Geschäfte auf, fünf davon waren von Deichmann. Anwältin Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge 60 Prozent der Kunden den Schuhkarton dalässt. Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Richter. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Nach der vorläufigen Einschätzung am Nachmittag zog sich die Kammer des Gerichts zurück, um zu beraten. Das Urteil sollte noch am Freitag verkündet werden./wdw/DP/zb
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