Also unterliegt auch Mühl den Regelungen im Börsengesetz nach §39 BörsG (neue Version seit 11/2015) und gehört damit lt. Gesetz grundsätzlich auch zu den "prüfungswürdigen" AGs im Falle eines Antrages zur Einstellung der Börsennotierung.
In der Enforcementliste der Bafin steht Mühl sowieso...
www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/...enforcement.html
Ich lasse auch hier lieber die Finger von der Kurszockerei. Da schauen mir inzwischen zu viele Leute auf den Wert. Und wer weiß, wo sonst noch hingeschaut wird. ;-)
Nur meine persönliche Meinung. Der keiner folgen muss...
In der Enforcementliste der Bafin steht Mühl sowieso...
www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/...enforcement.html
Ich lasse auch hier lieber die Finger von der Kurszockerei. Da schauen mir inzwischen zu viele Leute auf den Wert. Und wer weiß, wo sonst noch hingeschaut wird. ;-)
Nur meine persönliche Meinung. Der keiner folgen muss...