Studie des Fraunhofer ISE
+ 11.03.2010 + Ermittlung einer angemessenen zusätzlichen Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom im Jahr 2010.
Entwicklung PV-Vergütung und PV-Anlagenpreise
Die PV-Vergütung wurde zum 1. Januar 2008 für Aufdachanlagen um 5% und für Freilandanlagen um 6,5% reduziert. Zum 1. Januar 2009 erfolgte die Reduktion um 9% für Anlagen bis 100 kWp und 11% bei allen anderen Anlagen, da die Bundesnetzagentur festgestellt hatte, dass zwischen Oktober 2008 und September 2009 mehr als 1.500 MWp neu installiert worden waren /BNA 2009/.
Am 20. Januar 2010 schlug Bundesumweltminister Röttgen zusätzlich zur Absenkung vom 1. Januar 2010 zum 1. April 2010 eine Absenkung um 15% für Aufdachanlagen sowie zum 1. Juli 2010 um 25% für Freilandanlagen auf Ackerflächen und 15% für sonstige Freilandanlagen vor (siehe Tab. 1) /BMU 2010/.
Würde die Vergütungsabsenkung wie geplant erfolgen, würde dies eine Absenkung zwischen 28,8% und 43,2% innerhalb von 24 Monaten (2. Halbjahr 2010 gegenüber 2. Halbjahr 2008) bedeuten, was einer mittleren jährlichen Absenkung zwischen 15,6% und 24,6% entspräche. Diese Absenkungen sind wesentlich höher als von den Experten an Kostensenkung erwartet wurde. Im Jahr 2004 wurde von einer jährlichen Kostensenkung von jährlich 5% ausgegangen.
Begründet wird die verstärkte Absenkung mit einem unerwartet hohen Preisverfall. Es entspricht durchaus der Systematik des EEGs, einen starken Preisverfall zu berücksichtigen und ggf. außerplanmäßig die Vergütung anzupassen, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden.
Allerdings darf ein kurzfristiger Preisverfall nicht isoliert betrachtet ...........
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