15:30 Uhr. Los gehts. Strochak beginnt für die Debtors. Er sagt dass es gestern abend Verhandlungen gab um den confirmation Prozess zu vereinfachen. Deswegen würde man nach der Tranquility Sache eine Pause einlegen, wenn man dann die Verhandlungen abschließen könnte, würde es sehr einfach und schnell gehen.
Strochak kommt zum Tranquility Settlement. Er will eine Deposition von Goulding dazu vortragen.
Er trägt eine Übersicht der Tranquility Sache vor.
Tranquility soll 9 Millionen in class 12 erhalten und 1 Million in class 18. Strochak bzw. Goulding behaupten, dass dies zum Vorteil der junior creditors wie den PIERS sei.
Er bringt die üblichen Argumente, warum ein Settlement einer Litigation vorzuziehen sei.
Es meldet sich jemand, der Goulding ins Kreuzverhör nehmen will. Also wird er vereidigt.
Goulding bestätigt dass die Erläuterungen von Strochak korrekt seien. Goulding wird nun gefragt, ob sie irgendwelche Recherchen unternommen hätten, um die Validität von den Tranquility claims zu überprüfen. Goulding sagt dass er da schon sehr lange nicht mehr draufgeschaut hat. Er hätte nur auf die 49-Millionen Reserve geschaut.
Die Anwältin (ich glaube es ist die von den MBS/MARTA Leuten?) fragt, worin die Basis bestünde, 9 Millionen als GUC und 1 Million als subordinated einzustufen. Goulding sagt dass er kein Anwalt ist und das daher nicht weiß.
Die Anwältin reitet nun auf der Frage herum, wie durch dieses Settlement die MBS claimants betroffen seien. Goulding hat keine Ahnung. Er war nicht dabei, etc. (was ist das für ein Zeuge?)
Goulding besteht darauf, dass er nur "the economics" des Settlements verstanden habe.
Die Anwältin bekommt nun eine objection von den debtors und nutzt das für eine Diskussion, dass das Tranquility settlement bloß dazu da sei, um "die größere Klasse" (die MBS claimants) auszubooten.
Die Anwältin geht daraufhin ab. Goulding ist entlassen.
Es geht gleich weiter mit dem Argument. Die Anwältin kommt wieder.
Die Anwältin möchte die Rechte ihrer Klientel wahren. Sie geht ab. Nun wieder Strochak. Er behauptet dass das Settlement reasonable im Settlementstandard sei und daher zulässig sei. Er geht noch kurz auf die MBS Leute ein. Diese hätten eine Gelegenheit gesehen, einen Class 12 claim einzureichen, und dagegen würde man in Litigation gehen, darum gehe es heute aber nicht. Die MBS claimants hätten an früherer Stelle schon zugunsten Tranquility interveniert. Nun würde dieser Streit gelöst.
Jedenfalls gäbe es heute keine Beurteilung der MBS claimants Sache, meint Strochak.
Strochak streitet ab, dass man eine Vacature der früheren Tranquility Entscheidung von Walrath heute anstrebe.
Strochak behauptet, dass die Tranquility Claims von den MBS claims zu unterscheiden seien. Es seien unterschiedliche "Tranchen". Die debtors würden glauben, dass Tranquility kein Mitglied der MBS Klasse sei. Die MBS claimants wären in senior Tranchen, von denen viele nicht mal ausgefallen seien.
Strochak ist fertig. Die Anwältin der MBS kommt wieder. Sie weist auf die Gemeinsamkeiten der Claims hin. In beiden Fällen gehe es um misrepresentation, zu beiden Fällen würden dieselben Dokumente vorliegen. Die Anwältin weist darauf hin, dass es absurd sei, dass die debtors im Tranquility Fall nicht mal nachrechnen, wie groß die Verluste der Claimants seien, bei ihnen aber streng schauen wollten.
Walrath sagt zur Anwältin, dass durch dieses Settlement kein "law of the case" für ihren Fall entstünde, jedenfalls hätten die debtors das so vorgeschlagen.
Die Anwältin beschwert sich nun wieder darüber, wie das mit ihren Votingmöglichkeiten gewesen ist. Sie geht ab.
Johnson vom creditors committee meldet sich und unterstützt die debtors.
Ruling von Walrath: Das settlement erfülle die üblichen Standards. Das Argument der MBS, dass ihre Rechte beeinträchtigt würden, wäre nicht überzeugend. Die Anwendbarkeit ihrer Tranquility-Entscheidung für den MBS Fall sei unbeeinträchtigt, die Rechte aller Parteien seien gewahrt. Das Settlement ist genehmigt.
Nun kommt es zu der gewünschten Pause. Strochak sagt, dass es bis etwa 10:30 Uhr Ortszeit dauern würde.