Grüß' Dich,
bitte nur kurz:
(1) Empfänger-Adresse (FAX, E-Mail, etc.) ist, wie uns bereits seit längerem bekannt sein sollte, unsere äußerst hilfreiche Catherine (= Cat.; hat die kranke Chelsea als Tochter), die uns "pro se"-Anteilseignern quasi kostenfreien "Zutritt" zum Gericht und den Parteien in nahezu "Echtzeit" ermöglicht!
(2) "hypothetical reasonable investor" ist tatsächlich der Durchschnitts-Investor als unbestimmter Rechtsbegriff; vorgegeben in den einschlägigen Rules der "approval criteria" für ein "disclosure statement" im "chapter 11".
(3) Moduln: Stilbrüche - ja. Grund die größtenteils authentische Wiedergabe unterschiedlicher "Informations-Lieferanten" aus diversen Boards. Rechtschreibfehler- bitte entschuldige, schlüpften dabei leider mit durch. Anpassungen wurden so gut wie möglich versucht, um den Schlenker zu den "approval criteria" zu generieren. Zugegeben, die Moduln repräsentieren teils höherwertige, teils nur bruchstückhafte, eher weniger in die Tiefe gehende Inhalte (...)- was wir halt so geliefert bekamen. - Hättest Du bitte noch so ein "Modul" oder weitere, also Kritikpunkt/e (bitte mit Referenz zu den Belegstellen im aktuellen Plan, docket # 9178- ließe sich gut in eine POR-Objection einbauen, vllt. sogar das ein oder andere zu kurzatmige Modul ersetzen (...), noch ist es nicht zu spät, wir "im Hintergrund" sind dankbare Auf- und Abnehmer solcher substanzreichen/-eren Kritikpunkte. Scheue Dich bitte nicht, uns bei Interesse solche Moduln zu liefern. Danke Dir im Voraus, BM reicht.
(4) Auf den Seiten nach "9" hat sich der Autor, wer immer es ist, offenbar oder sogar offensichtlich wieder leidlich abgeregt ... es geht ja dem Ende entgegen, und der Rahmen ist geschlossen. Groß/Kleinschreibungs-Widerlichkeiten gestatten wir den hochdotierten Lesern dort zur Kenntnis zu nehmen (sie sollen sich wenigstens diesbezüglich etwas ärgern dürfen, werden es wahrscheinlich aber nicht tun, denn, glaub' mir, deren Schriftsätze sind ebenso grammatikalisch, orthografisch und stilistisch "nicht astrein", welches zumindest in einem, das Verständnis betreffenden Punkt auch in der Objection angesprochen worden ist.
(5) Bei den "30-Prozent"-Quellensteuern dürfte es sich darum handeln, dass der Wertzuwachs aufgrund litigation-Erfolge für reorgShares nicht direkt ein steigender Aktienkurs ist, der "lediglich" bei Realisierung in Nicht-US-Ländern, insbesondere in D, mit den Verlusttöpfen gegenzurechnen wäre oder mit der Abgeltungssteuer bedacht wird, sondern BEREITS an der Quelle, dort, als "Ausschüttung" 30%-anteilig einbehalten würde (Ausschüttung, "Dividende", des litigation funds), ehe es sich kurstechnisch für uns bemerkbar macht. Sollen die doch dazu - präzisierend und daher adequate information for judgement darstellend - Stellung nehmen!
Viele Grüße und angenehmen Jahreswechsel!
Mursili