"daß der 13.7 ab nächste Woche vom Tisch ist"
kannst du das mal kurz erläutern?
zwangsverlegung an ein höheres gericht oder wie meinst du...?
thx
/paketix
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Unter juristischen Aspekten muss beachtet werden, daß rein formell und nach deutscher Justiz ein eingelegtes Rechtsmittel - wie der Antrag von Susman & Godfrey - daß Verfahren zunächst hemmt und zwar solange wie über die Statthaftigkeit, Zulässigkeit und begründetheit des Rechtsmittels beschieden worden ist. Der Antrag ist somit in der Lage das Verfahren bis zur Bescheidung des Antrages sozusagen in der "Sache" zu hemmen.
Dadurch das der Antrag angenommen wurde, kann davon ausgegangen werden, das dies geschehen wird. In Deutschland ist jedes vom Gericht angenommenes Rechtsmittel zumidest bereits statthaft erklärt und für Zulässig befunden. Ansonsten wäre die Annahme vom Gericht als nicht statthaft oder nicht Zulässig zurückgewiesen worden.
Bei Susman kann davon ausgegangen werden, daß er, die in USA im übrigen auch sehr ähnlichen (sehr viele planwidrige Regelungslücken sind ja nicht vorhanden) Verfahrensrechte auswendig kennt ;-) Er hat das schliessliche studiert.
Isoliert davon bertachtet werden muss der im Raum schwebende strafrechtliche Aspekt, welcher bei einem Sachverhalt wie diesem wie ein Damokles-Schwert zusätzlich über dem Verfahren hängt. Mit der Klinge über den Köpfen JPM und FDIC, und HEGDGIES.
Abgesehen davon, daß es in den USA wie auch bei uns keine Bindungswirkung des Strafrechts für das Insolvenzrecht - und umgekert gibt, kann ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich verschuldensunabhängig beschieden werden. Denn über den Nachweis des Vorsatzes kann nur in einem Strafverfahren beschiden werden, dieses widerum könnte durchdringen, wenn und soweit der Vorsatz bewiesen werden könnte.
-30 Jahre St. Quentin wegen vorsätzlichem Betrug- wären eine denkbare Folge.
Hängt nicht unmittelbar davon ab, ob und wie lange das Chapter 11 gehemmt werden kann von Susman. So das es in der Sache nicht weitergeht ;-)
Solange bis Susmans Trüffelschweine genug Material aufgespürt haben, um ein paar Milliarden für Ihre Mandantschaft sicherszustellen ;-)
Am meisten interessiert es Anwälte eigentlich, was an Zusatzklauseln in ihrer Honorarvereinbahrung steht.
Und da steht in der Regel:
Je nach Erfolg.....: "soundsoviel Beteiligung an dem, was wir rausholen"
- Ein anderer Aspekt :-) -



