Seit Monaten „streiten“ sich die Pro- und Kontra-Lager zur Goldman&Sachs-Motion des Liquidating Trusts (LT)...
Einige halten Verhandlungen zur Sache für sehr unwahrscheinlich oder gar unmöglich. Einige halten aber folgenden Verhandlungsablauf für gar nicht so abwegig:
Einleitung:
Im Dezember 2012 reichte der Liquidating Trusts [LT] eine Motion ein, in der er eine gerichtliche Zustimmung zur Einsicht von neuen Dokumenten von Goldman&Sachs [GS] forderte aber gleichzeitig auch schwere Vorwürfe gegen GS mit anführte.
Schon am darauf folgenden Tag zitierte Richterin Walrath beide betroffenen Parteien zu sich, um die Hintergründe dieser Motion zu klären. Bei diesem Gespräch belastete der Trustanwalt GS aufs schwerste und stellte klar, dass im besagten Zeitraum nicht GS alleine die WMI schwer geschädigt hatten.
Am Ende dieses Gespräches wies die Richterin beide Vertreter an, diese Sache unter den Beteiligten in strengster Vertraulichkeit zu klären und ihr Bericht zu erstatten.
Daraufhin wurden in der Folgezeit einige geheime Verhandlungen geführt, deren Protokolle in einer streng vertraulichen Akte in einem Gerichts-Save archiviert wurden:
1.Verhandlungstreffen:
Parker Folse [PF], in Begleitung eines Protokollanten und zwei weiteren Anwälten der Kanzlei Susman&Godfrey LLP, trifft sich in einem Konferenzraum eines bekannten Hotels mit Anwälten der Investmentbank Goldman & Sachs der US-Bank JPMorgan Chase & Co [JPM] und Vertretern des amerikanischen Einlagensicherungsfonds [FDIC] .
PF.: „Meine sehr verehrten Herren. Ich begrüße Sie im Namen des LTs als deren rechtlichen Vertreter in der Angelegenheit gegen GS wegen schwerer Pflichtverletzung in mehreren Fällen als damaliger Kunde der WMI [WAMU].
Wie Sie meiner schriftlichen Einladung entnehmen konnten, habe ich ebenso Vertreter JPMs und des FDIC eingeladen, für deren Kommen ich mich vorab bedanke.“
>> zustimmendes Nicken der angesprochenen Anwälte <<
PF.: „Ich will gleich zum Thema kommen. Dem LT liegen glaubhafte Dokument vor, dass GS während der damaligen Geschäftsbeziehung mit der WAMU den Wert der Aktien aus eigenen Interessen gezielt zu steuern versuchte; zum Schaden für die WAMU. Zusätzlich haben wir Beweise, dass Ihre manipulativen Tätigkeiten an der Börse erst begannen, als sie eine Meldung aus dem Hause JPM bekamen, in der JPM die Übernahme der WMI-Banken ankündigte. Gleichzeitig liefen intensive Kontakte zwischen Führungskräften von JPM und des FDIC, die schon Einzelheiten zu dieser Übernahme klärten, obwohl sich die WAMU zu diesem Zeitpunkt nachweislich in keinen besorgniserregenden Nöten befand und trotz massiver Geldabflüssen immer noch liquide war. Dies hat die Sparkassenaufsichtsbehörde [OTS] am 25.September 2008 bestätigt und eindeutig festgestellt.
Gerade zu diesen Abflüssen haben wir glaubhafte Beweise, die die kooperative Verstrickung von GS und JPM belegen. Dieses Zusammenwirken beider Banken hat den größten Schaden der WAMU in der Geschichte verursacht.“
>> die Anwälte von GS und JPM verziehen keine Miene. Den Vertretern des FDIC stoppt der Atem in Erwartung der Dinge <<
PF.: „Um es kurz zu machen, erwarte ich Ihre schriftliche Stellungnahme zu unserer Verlust- und Vergleichsaufstellung, die ich Ihnen hiermit überreiche, innerhalb der nächsten 14 Tage.“
>> die assistierenden Anwälte von Parker Folse verteilen ein abgeheftetes 74-seitiges Dokument an die anwesenden Parteien <<
PF.: „Wie Sie sehen, haben wir in unserem Dokument, dass auch schon Richterin Walrath vorliegt, eine Schadensermittlung durchgeführt, die den durch Sie herbeigeführten Schaden der WAMU begründet und ermittelt. Die angeführten Beweise dürften Ihren Mandanten bekannt sein.
Von einem Schadenersatz in dreistelligen Milliardenhöhe gehen wir nur aus, wenn wir alle rechtlichen Instanzen durchlaufen müssten und am Ende ein für uns positives Urteil gesprochen würde.“
>> die erstaunten Beteiligten versuchen mit aller Gewalt ihre Erregung zu unterdrücken und behalten krampfhaft ihre starre Position bei. Parker Folse fährt ohne zu zögern fort. <<
PF.: „In Anbetracht der schwerwiegenden Beweise, die in dem vorliegenden Dokument in den Gesamtschaden eingeflossen sind, halten wir uns jederzeit rechtliche Schritte offen, um unsere Forderungen auch öffentlich zu verfolgen.
Unter der jetzigen Geheimhaltung, die auch von Richterin Walrath angemahnt wurde, haben wir eine Schadensersatzhöhe angesetzt, die unter den jetzigen Umständen für alle akzeptabel sein sollte, aber in keinster Weise den entstandenen Schaden gutmachen kann. Dies haben wir ja auch schon währen der Insolvenzverhandlungen so anerkannt und schriftlich dokumentiert, dass auf öffentliche Wiedergutmachung verzichtet wird. Dies halten wir auch durch die neuen Beweise aufrecht und versuchen eine für alle gütige Lösung zu finden. In Anbetracht der neuen Aktionärsstruktur durch die Wandlung der Altaktien in neue WMIH Aktien sind wir auch rechtlich geschützt, neue Wege gehen zu können, die uns ausreichenden Ermessungsspielraum erlauben.
Es dürfte also auch in Ihrem Interesse sein, keinen neuen Fall ins Leben zu rufen, der einen jahrelangen Prozess zur Folge hätte... eine gütliche Einigung ist aus wirtschaftlicher Sicht für uns alle wertvoll. Ganz abgesehen von einem Imageschaden Ihrer Mandanten.
Unsere Frist gilt ab Zustellung unseres Einigungsvorschlages, den Sie am Ende des Dokumentes finden.“
>> neugieriges Blättern einiger Beteiligter mit anschließenden sichtbar hochgezogenen Augenbrauen <<
PF.: „Sie sehen unseren Vorschlag, der eine öffentlich nicht genauer ausgeführte „Reparaturzahlung“ an den LT durch GS, JPM und des FDIC vorsieht, ohne auch weitere Namen zu nennen. Wir sind der Meinung, einen geradezu perfekten Weg gefunden zu haben, in dem die Einigungshöhe als Entschuldigungszahlung von GS dargestellt wird und gleichzeitig eine Tochtergesellschaft von GS in die neue WMIH integriert wird, ohne jedoch einen Bezug zu der Entschuldigungszahlung zu liefern. Der Wert dieser Tochtergesellschaft wurde in unserem Gutachten sehr gering dargestellt, und den finanziellen Möglichkeiten der WMIH angepasst.
Offiziell wird nur verkündet, GS entschuldige sich mit dieser einmaligen Zahlung, seinen damaligen Pflichten nicht korrekt nachgekommen zu sein... auf weitere Details wird in der öffentlichen Stellungnahme verzichtet.
Unsere ermittelte Schadenssumme von 7Mrd US$ halten wir aus den genannten Gründen für äußerst fair und gerechtfertigt.
Wir bitten Sie um Prüfung unserer Aufstellungen innerhalb unserer Frist und um Ihre schriftliche Stellungnahme, die wir Richterin Walrath ebenso übergeben werden, wie das Protokoll der heutigen Sitzung.
Unser nächstes Treffen findet in 20 Tagen um 10.00Uhr im Briefingraum von Richterin Walrath statt, die an unserer nächsten Verhandlung teilnehmen will.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verabschiede mich für heute von Ihnen.“
>> alle Beteiligten packen ihre Sachen und verlassen den Konferenzraum ohne ein weiteres Wort. <<
2. Treffen im Briefingraum der Richterin:
MW.: „Meine Herren. Ich habe Sie heute zu mir gerufen, um den weiteren Verlauf der Angelegenheit zur Motion in Sachen LT gegen GS zu besprechen.
Ich habe sowohl das Einigungsangebot des LTs vorliegen, als auch das Gegenangebot von GS, JPM und des FDIC gelesen.
Da es faktisch nur noch um die Findung der Einigungshöhe geht, und nicht die Hintergründe an sich angegangen werden, werde ich die die Verhandlung zur Motion des LTs so lange nach hinten verschieben lassen, bis die Einigung öffentlich in Kraft treten wird. Ich fordere Sie hiermit auf, die Verhandlungen so lange fortzusetzen, bis sie zu einer gemeinsamen Einigung gekommen sind.
Dazu ordne ich strikte Geheimhaltung an. Erfahre ich von öffentlichen Insiderinformationen zu dieser Sache, werden Sie die Konsequenzen tragen müssen... ich brauche wohl nicht deutlicher zu werden.“
>> ein zustimmendes Nicken mit gesenkten Köpfen ist von allen zu erkennen <<
MW.: „Ich beauftrage Sie, Herr Folse, damit, den Vorsitz der weiteren Verhandlungen zu übernehmen und mir nach jeder Verhandlung schriftlich Bericht zu erstatten.“
PF.: „Wie Sie wünschen, Euer Ehren. Ich schlage vor, die weiteren Treffen hier in Delaware abzuhalten, um Sie gegebenenfalls persönlich kontaktieren zu können.“
MW.: „Ich bin mit Ihrem Vorschlag einverstanden, wenn keine Einwände vorliegen.“
>> außer fragendem Umherblicken, keine Einsprüche der Anwesenden <<
In den Folgemonaten finden insgesamt vier weiter Treffen statt, bis sich alle Parteien einig wurden, welche Gesamthöhe an Entschuldigungszahlung geleistet werden sollte. An der Art und Weise der öffentlichen Handhabung der Einigung wurde nichts geändert, außer, dass zur Erwähnung kommen soll, dass sowohl der FDIC als auch JPM offiziell ihre Zustimmung zu dieser Entschuldigungszahlung gegeben haben. Diese Forderung von JPM und FDIC wurde am letzten Verhandlungstag von GS noch vehement abgelehnt, mit der Begründung, es sähe so aus, als ob FDIC und JPM nur am Rande zustimmten und offiziell keine weitere Rolle spielten. Aber eine offizielle Beteiligung von FDIC und JPM konnte GS nicht erreichen und stimmte schließlich unter Protest der Gesamteinigung zu.
Formell sind die Verhandlungen beendet und das Unterzeichnete Dokument liegt bereits in der Verhandlungsakte im Safe des Gerichts, wo es bis zur Anforderung des Lts aufbewahrt wird. Wann jedoch diese Anforderung sein wird ist noch nicht klar. Der Trust behält sich das Recht vor, den passenden Augenblick für die Veröffentlichung zu bestimmen, um die Nachricht der Entschuldigungszahlung in die laufende Abwicklungsarbeit zu integrieren.
Mit der Unterzeichnung des Einigungsdokumentes verpflichtet sich der Trust und auch die WMIH im Verlauf keine weiteren Schritte gegen GS, FDIC und JPM zu unternehmen, auch wenn neue Beweise durch „Viert-Parteien“ ans Licht kommen sollten.
MfG