Also ich habe da eine ganz andere V E R M U T U N G :
Da es sich bei der Arbeit, welche Blackstone einbringend leistet, nicht um irgend etwas,
also sprich irgend eine "Nebentätigkeit" handelt, sondern um deren ganz spezielles
Fachgebiet auf welchem sie eines der führenden Unternehmen weltweit sind, kann
ich mir nicht vorstellen, daß sie das als ein unter-ferner-liefen-Geschäft ansehen und
für ihre Tätigkeit keinerlei umfassende vertraglichen Vereinbarungen getroffen haben !
Warum sollten beide Seiten auch unbedingt alles ausposaunen und dadurch entsprechende,
möglicherweise (jetzt n o c h) unerwünschte Marktreaktionen herauf beschwören.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß man sehr wohl einen Beratervertrag èn Detail
geschlossen hat. Wie geht so ein Unternehmen in einem Fall vor, in dem ihm ein
ganz bestimmtes Geschäft, -und um nichts anderes handelt es sich letztendlich-,
und weder um ein Sozialprojekt noch eine good will - Aktion, wohl vor ?
Erst `mal würden sicher die ganzen Fakten von der mögl. Größenordnung bis hin zur Chancenanalyse durchgeführt. Da solche Unternehmen sich ganz sicher nicht mit
klein-klein beschäftigen, werden sie sicher zu dem Schluß gekommen sein, die
Chancen sind gut oder sehr und es könnte ein S E H R lohnendes Geschäft werden.
Welches Unternehmen würde sich wohl dann, -ohne Kenntnis der Dauer und des Umfanges
der notwendigen Arbeitsaufwendungen-, auf ein kleines oder mittleres viell. monatlich
anfallendes Salär einlassen, wenn man gem. Prüfung der Ansicht ist, hier geht es um
Größeres ? Genau deshalb ist meine Vermutung dahingehend, daß sich Blackstone nach
eingehender Prüfung dafür entschieden hat, vorläufig unentgeldlich zu arbeiten und erhält dafür dann am Ende eine gewisse (sicher hohe) Provision. Vorläufig unentgeldlich würde im weiteren darauf hinweisen, daß sich Blackstone wohl schon sehr sicher sein muß, daß ihr Einsatz auch die entsprechenden (größeren) Früchte tragen wird, ansonsten wäre ein Verlustgeschäft vorprogrammiert gewesen. Blackstone ist übrigends eines der 10 führenden Unternehmen auf ihrem Gebiet, deshalb sind wohl krasse Fehlentscheidungen bei derarigen Einlassungen eher auszuschließen.
Ergo: Man erwartet bei der gewählten Art des Aufwandsausgleiches sehr viel mehr,
als mit einem monatlich festgelegten Fixbetrag. Der Vorteil für Blackstone ist ein
voraussichtlich deutlich höherer Ertrag, WMIH muß nicht über vielleicht längere
Zeit monatlich schon vorab löhnen und damit u.a. die Kapitaldecke stetig schwächen und
hat zweitens mit den Spezialisten von Blackstone, welche auch alle Feinheiten bei solchen Unternehmmungen bestens kennen, deutlich höhere Erfolgschancen als ohne diese Leute.
WMIH wird sich gesagt haben, besser eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit daß es
überhaupt klappt, als ein sehr viel unsichereres Endergebnis durch deutlich weniger
qualifiziertes know-how !
Das ist nur meine unmaßgebliche Meinung im Falle sich diese Vertragskonstellation
tatsächlich schwarz-auf-weiß so bestätigt.
Genau deshalb wäre ich im Falle dieser Konstellation mehr als nur zuversichtlich
was einen letztendlichen, guten Erfolg anbelangt !
Gruß,
SW.