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COOP News (ehemals: Wamu /WMIH)


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Mr. Cooper Group. kein aktueller Kurs verfügbar
 
whiskyandcok.:

Thales

 
06.12.14 16:46
Bin ganz normale arbeiter . Hab keine verwandte in politik.

Vision ist die Kunst, Unsichtbares zu sehen - Jonathan Swift
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whiskyandcok.:

Cortal

 
06.12.14 16:58
Ubertragung innerhalb Cortal . Soll ich jetzt eine person suchen, wem ich vertrauen kann? Und ob ich es schaffe bis 30.12.2014.?
Vision ist die Kunst, Unsichtbares zu sehen - Jonathan Swift
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whiskyandcok.:

Thales

 
06.12.14 17:02
aber eine namensvetter in politik hab ich.   :(   Und  in obersrte schicht.
Vision ist die Kunst, Unsichtbares zu sehen - Jonathan Swift
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JusticeWillWin:

@whiskyandco.

2
06.12.14 17:57
Du hast das ja schon vor einigen Wochen gesagt das dir gekündigt wurde, und du meintest, du hast keine Ahnung warum die dir kündigen, du hast dir absolut nichts zu Schulden kommen lassen laut deiner Aussage. Mir ist auch kein weiterer Fall bei Cortal Consors bekannt, dem einfach so gekündigt wurde. Ich rate dir, einen Anwalt zu nehmen, auch wenn das erst mal Kosten verursacht, denn wenn du jetzt die Escrows wertlos ausbuchen lässt, und dann kommt doch noch Geld über den WMILT rein, dann ärgerst du dich grün und blau.

Notfalls wirklich einen Verwandeten oder sehr guten Freund der auch bei Consors ist fragen, ob er die Escrows auf sein Depot überschreiben lassen würde. Aber auch in diesem Fall würde ich einen Vertrag aufsetzen. Denn wie Fox Mulder von Akte X schon immer sgate: "Tust No One!!!"
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MaSchKi:

@bm-schreiber

 
06.12.14 20:37
lassen Sie es.
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faster:

@escrows

 
06.12.14 21:57
hat jemand von euch die escrows bei der deutschen bank liegen?

wenn ja, welche bezeichnung haben die wamustammescrows da?

als beispiel, die raika in österreich hat da die QOXDBM039916 stehen.
ich gehe davon aus, dass jede bank da andere zeichen hat, im gegensatz zu den isin oder wkn zeichen. wäre sehr nett, und könnte beim helfen helfen, grins.

"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm
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Schwarzwäld.:

Aus der Aktien- bzw. WMIH - Szene

8
07.12.14 09:56

war gestern zu entnehmen, daß ein altbekannter, unerschrockener WaMu / WMIH - Kämpfer aus noch echtem, gehalt- und kraftvollem Schrot und Korn gestern

                                                  am 6. Dezember sein


          .........-t e s  W i e g e n f e s t


beging ! Hierzu meine besten Wünsche, (mehr) Gesundheit, Glück und alles, was man sich selbst sonst noch so wünscht, natürlich inclusive einem baldigen, satten 2-stelligen WMIH-Kurs sowie einem überraschend warmen doch - noch - (möglichst ergiebigen) Escrow-Regen...

Lb. Grüße Schwarzi

(Viell. kennen Sie mich ja ? wink )

COOP News (ehemals: Wamu /WMIH) 779541
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Schwarzwäld.:

Und WER war das wohl - unser lb. zocki 55 :-)

6
07.12.14 09:57
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Schwarzwäld.:

Zu MaSchki - 49219 v. 5.12.2014

6
07.12.14 11:17

Zitat / von SW.:
"Bei einer Geschäftstätigkeit spricht man von Gewinn welcher sich aus Einnahmen minus Ausgaben abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen ergibt. Hieraus ergibt sich dann ein "zu versteuernder Gewinn".

Zitat MaSchki: =Falsch !"

Sollte jemand dem "Finanzexperten" MaSchki das "falsch" abnehmen und / oder Herrn Ananas Glauben schenken, oder ob "viell." ☻ doch meine oben zitierten Ausführungen stimmen, kann er das ganz einfach gerne einmal hier nachlesen:

www.arbeiterkammer.at/beratung/..._ist_unter_zu_verstehen.html

Und...., welch` ein Zufall aber auch, hier steht doch tats. quasi identisch unter:

Einkommen bei betrieblichen Tätigkeiten:

"Als Einkommen bezeichnet man bei einer betrieblichen Tätigkeit den Gewinn
(= Einnahmen minus Ausgaben) abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen."

...Und dieser Gewinn ist dann nat. zu versteuern, ergo ein "zu versteuernder Gewinn" !

"The_Hope : #49219 v. 5.12.2014 - Schwarzi:
Das hört sich doch recht merkwürdig an "zu versteuernder Gewinn".
Diese Bandwurmsätze bergen die Gefahr in sich, dass man sich mal verzettelt :-)"

Ganz sicher nicht geschätzter Hope ... !
Also für das Finanzamt ist das lediglich deren tagtägliches Brot, in dem sie
eben die fälligen Steuern aus diesen Gewinnen, ergo "zu versteuernden Gewinnen" des Steuerpflichtigen herein holen !  
Denn irgend woher müssen ja schließlich genau  D I E  €-Milliarden kommen, welche man dann in alle Welt ach` so großzügig als "reiches Land" mit nur € 1,3 Billionen Staatsverschuldung (grob € 16 k pro Nase) (auf Kredit !!!) v e r t e i l t.
(Zitat: "Die Nachfolgegenerationen dürfen nicht weiter belastet werden !")
Nur wenn man bei den eigenen Leuten (z.B. Rentnern) mini aufstockt
"muß jede Mehrausgabe nat. erst einmal verdient werden." Für Fremde nicht !      
Antworten
The_Hope:

soso

4
07.12.14 12:00

bin also, nicht geschätzt laugthing

Klar, bin schwer zu schätzen :-)


Habt alle einen schönen 2. Advent


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kroetendetekt.:

NOLs werden direkt von der Steuerschuld abgezogen

13
07.12.14 13:57

Es geht nicht nur um einen Freibetrag auf zu versteuernde Gewinne, sondern um die Steuer selbst, d.h. NOL ist der Geldbetrag, der WMIH in voller Höhe zusteht!

www.investopedia.com/terms/n/netoperatingloss.asp

DEFINITION of 'Net Operating Loss - NOL'

A period in which a company's allowable tax deductions are greater than its taxable income, resulting in a negative taxable income. This generally occurs when a company has incurred more expenses than revenues during the period.

The net operating loss for the company can generally be used to recover past tax payments or reduce future tax payments. The reasoning behind this is that because corporations are required to pay taxes when they earn money, they also deserve some form of tax relief when they lose money.
INVESTOPEDIA EXPLAINS 'Net Operating Loss - NOL'

If a company has a net operating loss, it can apply this tax relief in two ways: it can apply the net operating loss to its past tax payments and receive a tax credit; or it could apply the net operating loss to future income tax payments, reducing the need to make payments in future periods. The terms of the tax relief and how it can be applied varies by jurisdiction but usually the NOL can be applied to the past few years (two to three) and much more to the future (seven to 10) years.

Und hier die freie Übersetzung von der Kröte:

Definition von "NET OPERATION LOSS - NOL"

Ein Zeitraum, in dem die zulässigen steuerlich abziehbaren Beräge einer Firma größer als das zu versteuernde Einkommen sind, was in einem zu versteuernden Negativeinkommen resultiert. Das passiert im allgemeinen, wenn eine Firma mehr Ausgaben als Einnahmen während dieses Zeitraums hat.

Der Nettobetriebsverlust kann meist genutzt werden, um vergangene Steuerzahlungen zurückerstattet zu bekommen oder künftige Steuerzahlungen zu reduzieren. Der Gedankengang dahinter ist, weil Unternehmen steuerpflichtig sind, wenn sie Geld verdienen, steht ihnen ebenfalls eine Form der Steuererleichterung zu, wenn sie Geld verlieren.

Wenn eine Firma einen Nettobetriebsverlust hat, kann sie diese Steuererleichterung auf zwei Arten einsetzen:


Sie kann den Nettobetriebsverlust auf ihre zurückliegenden Steuerzahlungen anwenden und eine Steuergutschrift erhalten oder sie könnte den Nettobetriebsverlust auf künftige Einkommensteuerzahlungen anwenden, indem die Notwendigkeit, Steuerzahlungen in zukünftigen Perioden zu leisten, vermindert wird. Die Bedingungen der Steuererleichterung und wie sie angewendet werden können, varrieren durch die Rechtsprechung, aber gewöhnlich können die NOLs auf die letzten paar Jahre (2 oder 3) und viel mehr auf die Zukunft (7-10) angewendet werden.

PS: Mir gefällt übrigens das Wort Steuergutschrift...

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faster:

@weihnachtsfrieden

8
07.12.14 15:03
ich habe mir überlegt, ob ich bei meinem letzten gelöschtenn beitrag nachtreten sollte, aber dann hab ich aufs datum geschaut, und einseitigen weihnachtsfrieden ausgerufen, besinnliches grins.

zu escrows und isin nummer, wenn jemand weiss, wie die bei der deutschen bank für die wamuq und wampq escrows lautet, bitte hier reinstellen. ich würde es für eine nachfrage brauchen, bin aber selber nicht bei der DB.

@zocki, wenn ich jetzt schreibe, ich wünsche dir noch viele geburtstage in dieser runde, dann könnte man das falsch verstehen, also gibt ne einfache gratulation, grins.

@kroetendetektor, für die WHMIH könnte auch noch wichtig sein, dass es neben den NOLs, den betreibsverlusten, auch NCLs gibt, das sind verluste aus kapitalgeschäften.
ein kapitalverlust wäre z.b. wenn eine firma, die z.b. im transportgewerbe arbeitet, gewinne nicht per dividende auszahlt, sondern in aktien von anderen firmen steckt, und diese dann mit verlust wieder verkauft. das wäre nach definition ein kapitalverlust, weil die verluste nicht aus dem betrieb kommen.

der für uns bedeutsame unterschied könnte die frist der anwendung dieser verluste sein, in den USA kann man NOLs, also betreibsverluste, bis zu 20 jahre lang mitschleppen, NCLs, also kapitalverluste, nur bis zu 7 jahre.

bei der wamu war es so, das die holding einen irren verlust (26 mrd usd) aus dem diebstahl der bankaktien hatte, die holding war ja besitzer der bank über deren aktien. das war an und für sich ein kapitalverlust, aber die holding hat sich auf den standpunkt gestellt, dass das halten der aktien zu ihrem kerngeschäft zählt, und deswegen verluste daraus als betreibsausgaben anfallen. die wamu holding hat dann bei der IRS, dem us finanzamt angefragt, ob diese auslegung stimmt, und hat das auch bestätigt bekommen.
aber es gibt da noch andere mögliche verluste bei der Wamu, der transfer der werte während der exekution des global settlements, des vergleichs zwischen Wamu, JPM, FDIC und den selttlement noteholdern z.b., der mindestens 3600 mio USD beträgt, laut dem Wamu Plan of Reorganisation (Wamu POR). und dieser transfer sollte laut Wamu für steuerzwecke als finanztransfer angesehen werden. finanztransfer von der holding zur WMB und dann zu JPM und FDIC.

und wenn das vom finanzamt IRS als capital losses angesehen wird, dann endet die frist für unsere lieblingsgauner zur verwertung dieser verluste nicht 2032, sondern schon 2019. und das wären nur noch vier jahre für uns (und nicht 18), um unsere gemeinsamen geburtstage hier zu feiern, breites grins.

nicht dass ich nicht gerne feiere, aber 18 jahre ist doch ein bischen lang, da kommen wir schon in bereiche, wo bei vielen die durchschnittliche lebenserwartung überschritten wird. und ich hoffe doch, dass jeder von uns die erwartete entwicklung bei der WMIH noch erlebt, breites grins.
"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm
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odin10de:

OT... Deutsche Steuerzahler finanzieren US-Bank Go

5
07.12.14 17:34
Deutsche Steuerzahler finanzieren US-Bank Goldman Sachs

www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/...k-goldman-sachs.html

Antworten
MaSchKi:

@Schwarzwälder @ faster

4
07.12.14 17:47
Hallo Ihr Ex-perten ! Ihr wollt also den Leuten erzählen, wie man Unternehmen aufbaut und NOLs nutzen kann und WISST OFFENSICHTLICH NICHT EINMAL den Unterschied zwischen "zu versteuerndem Gewinn" und "zu versteuerndem Einkommen"

Mein Zitat aus Schwarzwälder´s Posting:
"Bei einer Geschäftstätigkeit spricht man von Gewinn welcher sich aus Einnahmen minus Ausgaben abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen ergibt. Hieraus ergibt sich dann ein "zu versteuernder Gewinn"."
Meine Äußerung zu Schwarzwälders Posting:
"Falsch"

Ein "(zu versteuernder) Gewinn" wird mitnichten mittels Abzug von Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen ermittelt. Diese beiden (Sammel-)Positionen lassen sich Allenfalls bei der Ermittlung des "zu versteuernden Einkommens" (unter Berücksichtigung der jeweiligen Mindest- bzw. Höchtsabzugsbeträge) in Abzug bringen. Über die Begrifflichkeiten Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer GuV möchte ich hier nicht gesondert eingehen.

Zitat aus 49259 von Schwarzwälder:
"Und...., welch` ein Zufall aber auch, hier steht doch tats. quasi identisch unter:
Einkommen bei betrieblichen Tätigkeiten:
"Als Einkommen bezeichnet man bei einer betrieblichen Tätigkeit den Gewinn
(= Einnahmen minus Ausgaben) abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.""

Wissen Sie Schwarzwälder, der Zufall, wie Sie ihn nennen, meint es nicht sonderlich gut mit Ihnen. Im Gegensatz zur Ihren Ausführungen wird hier tatsächlich die Ermittlung des "zu versteuernde Einkommen" dargestellt !

Peinlich ? Ja ! Hätten Sie es vermeiden Können ? Ja ! Mein Problem ? Nein !

Und zu guter Letzt: Erpressung ist bei mir nicht !
Antworten
kroetendetekt.:

@Maschki: Haarspalterei

11
07.12.14 18:36
Die wenigsten sind hier Steuerexperten. Wenn du hier mit einem Fachwörterbuch für Steuerrecht herumrennst und andere als blöd hinstellst, ist hier keinem geholfen. Mir persönlich ist es EGAL, ob Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Betriebsausgaben von einen "Gewinn" oder "Einkommen" abgezogen werden. Die Details dazu sind in komplizerten Regelwerken definiert, die niemand versteht. In diesem Forum herrscht aber auch Umgangssprache, die deinen hochtrabenden Ansprüchen vielleicht nicht gerecht wird.

Das Grundprinzip bei der Steuer ist aber immer gleich, irgendwo sammelt sich Geld an und der Fiskus will mitverdienen. Gibt es legitime Gründe, kann die Steuerlast reduziert werden.

Dann lege uns doch mal dar, welchen Unterschied es im Falle WMIH ausmacht, ob man Gewinne oder Einkommen zur Berechnung heranzieht. Übrigens, WMIH ist in den USA ansässig und unterliegt nicht der deutschen Gesetzgebung...





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inok:

mangelnde Selbstreflexion

5
07.12.14 18:36
"Bei einer Geschäftstätigkeit spricht man von Gewinn welcher sich aus Einnahmen minus Ausgaben abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen ergibt. Hieraus ergibt sich dann ein "zu versteuernder Gewinn".

Mal abgesehen von der falschen sachbezogenen Aussage ist der Satz im Grundsatz falsch formuliert und muss wohl als Freudscher Versprecher eingeordnet werden (Hope hatte es auf den Punkt gebracht).
Da der Schreiber des obigen Statements von sich öffentlich erzählt eines der grössten Handelsunternehmen Europas aufgebaut zu haben, wundert man sich allerdings über seine Verbissenheit (49259) recht zu behalten!
Antworten
faster:

@maschki

4
07.12.14 18:46
wo habe ich gewinn und einnahmen gleichgestellt? link bitte.

bis dahin nenne ich dich einen lügner.

dein beitrag passt überigens perfekt in eure schmierenkampagne, wo mit offensichtlichen lügen und unterstellungen gearbeitet wird.
um im forum ein ekelklima zu schaffen.

probiers mal mit fakten, aber da habt ihr es nicht so damit, grins. wenn ich an die panik von staylongstayc. denke, wie der über die summe der NOLs diskutieren sollte, breites grins, das passt perfekt zu euch.

und wenn du gelegentlich einen fehler bei meinen ausführungen findest, dann würde ich mich freuen, wenn du darüber schriebst, es wäre mal was anderes, nicht immer deine faktenlosen pöbeleien lesen zu müssen, grins.
"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm
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faster:

@inok

2
07.12.14 18:50
manchmal frage ich mich, ob mein deutsch so mangelhaft ist?

da schreibst du:

"..."Bei einer Geschäftstätigkeit spricht man von Gewinn welcher sich aus Einnahmen minus Ausgaben abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen ergibt. Hieraus ergibt sich dann ein "zu versteuernder Gewinn".

Mal abgesehen von der falschen sachbezogenen Aussage ist der Satz im Grundsatz falsch formuliert und muss wohl als Freudscher Versprecher eingeordnet werden (Hope hatte es auf den Punkt gebracht). ..."

fangen wir mal an, man spricht also von gewinn, der sich ergibt, wenn man einahmen hat, die durch ausgaben und sonderausgaben und aussergewähnliche belastungen reduziert werden.

richtig? bitte antworte einfach mit einem ja oder nein?
"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm
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ranger100:

Könnt ihr mal damit aufhören ?

3
07.12.14 18:59
ranger100:

und wenn ihr noch ein Weihnachtsgeschenk sucht

4
07.12.14 19:00
Antworten
MaSchKi:

@faster

3
07.12.14 19:06
wo habe ich geschrieben, dass du Gewinn und Einnahmen gleichgestellt hast ?
Gar nicht - richtig.

tststs - Und du schreibst von Unterstellungen.

Du hast mich schon so viel genannt, weil dir irgend etwas nicht passte. Meinst du Lügner fällt da noch sonderlich ins Gewicht ?

Du möchtest noch mehr Fakten zu meinen obigen Ausführungen ?
O.K.: u.a. § 10 EStG iVm der AO , § 33 ff EStG iVm der AO


Antworten
MaSchKi:

@kroetendoktor

4
07.12.14 19:22
ich hätte gerne versucht dir zu antworten. Dies ist aus deiner Fragestellung heraus - so wie ich sie verstehe - allerdings nicht möglich. Genau genommen müsste man m.E. wohl zunächst feststellen,  dass die wmih das Wort Einkommen als Kapitalgesellschaft gar nicht kennt.
Antworten
kroetendetekt.:

@MaSchKi

2
07.12.14 19:45
Ich denke selbst einem Ungebildeten dürfte klar sein, dass WMIH eine jusristische Person (Firma, Gesellschaft, Vereinigung) und keine Einzelperson ist. Können wir uns endlich auf Betriebsausgaben einigen? Ist aber egal, an irgendeiner Stelle in der Steuererklärung gibt es eine Summe, auf die das Finanzamt Bezug nimmt und die Steuer berechnet. Genau wie beim einfachen Arbeitnehmer, nur dass für diesen eben andere Ermäßigungsgründe relevant sind.

Was ist an meiner einfachst formulierten Frage so schwer? Was gefällt dir an dem Wort Einkommen oder Gewinn denn nicht?  
Antworten
faster:

@maschki

4
07.12.14 20:06
hast du schon jeden bezug zur realität verloren?

du schreibst an mich folgendes:

" ... MaSchKi : @Schwarzwälder @ faster     17:47     #49264
Hallo Ihr Ex-perten ! Ihr wollt also den Leuten erzählen, wie man Unternehmen aufbaut und NOLs nutzen kann und WISST OFFENSICHTLICH NICHT EINMAL den Unterschied zwischen "zu versteuerndem Gewinn" und "zu versteuerndem Einkommen"

deutsch ist ne schwierige sprache, aber wenn man in einem forum pöbeln will, dann sollte man zumindest das meduim beherrschen.

nochmal für anfänger, wenn man den unterscheid nicht kennt, stellt man gleich.
also, maschki, lügner, kannst du auch fakten diskutieren, und nicht nur pöbeln?

"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm
Antworten
zocki55:

hier wird nur noch über Steuern

5
07.12.14 20:08
von  " Gewinnen oder Einkommen "... geschrieben !




Lass erst mal die  WMHI   diese "Gewinne / Verluste oder Einkommen / Umsätze "erzielen und danach können wir hier weiter Debattieren oder auch streiten !



Aber zum jetzigen Zeitpunkt ,ist dies alles nur mit einem lächerlich zu bewerten.
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