Hallo,
ich halte ein paar WaMu-infizierte Freunde über einen kleinen Newsletter auf dem Laufenden, darunter auch einen interessierten Vollblut-Juristen.
Der hat mich auf Ungenauigkeiten hingewiesen die mir in Bezug auf die Themen Feststellungsklage und Golden Parachute unterlaufen sind. Vielleicht wurde das hier auch einmal korrekt dargestellt und ich hab's einfach nur falsch verstanden? Egal - hier ist die Meinung eines Profis dazu:
1) Declaratory judgment:
Hier bitte nicht so viel Hineingeheimnisen.
Wörtlich ist das einfach eine Feststellungsklage.
Aber dieses DJ scheint als prozessuale Waffe eingesetzt zu werden.
Es gibt sowas aber auch bei uns, das heißt dann "negative Feststellungsklage".
use-Case
A behauptet öffentlich, einen Anspruch gegen B zu haben und drückt damit dessen Aktienkurs nach unten.
A klagt aber nicht, sondern beklässt es bei einem "Schwebezustand".
Nun hat B das Recht, bei dem Gericht, das für die Klage des A zuständig wäre, auf Feststellung zu klagen, dass der angebliche Anspruch nicht besteht.
Die Kosten sind dieselben, als ob A klagen würde.
Die Rechtskraftwirkung eines Urteils in der Sache ist auch genauso, als ob A geklagt hätte.
Also, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Anspruch nicht besteht, dann wird eine künftige Klage des A in derselben Angelegenheit unzulässig und gar nicht erst angenommen.
Man kann damit die Rollen von Angreifer und Verteidiger umtauschen und selbst über den Zeitpunkt der Klageerhebung bestimmen, also die Unsicherheitszeit abkürzen und so letztlich seinen Aktienkurs retten.
Außerdem setzt man den Nicht-Kläger einem Prozesskostenrisiko aus, das dieser eigentlich noch gar nicht eingehen wollte, weil ihm ja das billige Unruhestiften schon gereicht hat.
Also meines Erachtens: keine Spezialität des amerikanischen Rechts, und auch keine besondere Kostenverursachung, nur eine sinnvolle Ausschöpfung allgemeiner prozessualer Möglichkeiten.
Und jedenfalls eine Möglichkeit diese hinderlichen Claims endlich geklärt zu kriegen.
2) Golden Parachute Rules
Es gibt mehrere Regeln zum "golden parachute" ( = Große Abfindungsversprechen in Managerverträgen), und zwar
arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und offenbar auch insolvenzrechtliche;
dazu recht interessant und einigermaßen verständlich: www.kslaw.com/library/clientalert/ca072804.pdf
Die Hauptregel scheint zu lauten: ein "golden Parachute" hat nur begrenzte Wirkung, wenn sich die Firmenleitung (z.B. durch Verkauf oder Pleite) ändert.
Was hier (WAMU) interessiert, scheint diese Abhängigkeit der Gültigkeit eines Abfindungsversprechens im Konkurs (und konkursähnlichen Situationen) von der Handelbarkeit der Anteile der betroffenen Gesellschaft an Börsen zu sein.
Kurz gesagt (und leider auch nur eine Vermutung):
Wenn die Ex-Angestellten Ansprüche aus solchen Abfindungsklauseln geltend machen, könnten sie nach Section 280G USCode Title 26 damit eventuell ausgeschlossen sein, solange es dem Anspruchsgegner so schlecht geht, dass seine Anteile nicht an der normalen Börse gehandelt werden.