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VIVACON-Der Erbbauspezialist

Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs auf Nvidia Corp

Strategie Hebel
Steigender Nvidia Corp-Kurs 5,00 10,06 20,00
Fallender Nvidia Corp-Kurs 4,93 9,91 19,78
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB2ZE82 , DE000NB4U7Z9 , DE000NB4V4W2 , DE000NB3ZGV5 , DE000NB4CXC7 , DE000NB4FBR4 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 3.270
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Vivacon kein aktueller Kurs verfügbar
 
Verzehnfacher:

Thema Masseverbindlichkeit

 
15.10.13 19:56

http://de.wikipedia.org/wiki/Masseverbindlichkeit


Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird. Meist handelt es sich um Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind


Beispiel

Die Firma A ist insolvent. Nach Verwertung aller Vermögenswerte beträgt die Masse 200.000 €. Die Gläubiger haben insgesamt Ansprüche in Höhe von 2.000.000 €. Die Kosten des Verfahrens betragen 20.000 €, der Insolvenzverwalter hat für 80.000 € Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen. Nach Abzug der Masseverbindlichkeiten in Höhe von 100.000 € verblieben also 100.000 € zur Verteilung, jeder Gläubiger erhielte eine Quote von 5 %


--------------------------------------------------

Nach die Masseverbindlichkeit kommt die RANGSTELLE

Das Erbbaurecht kann nur zu ersten Rangstelle bestellt werden !!!

Also VIVACON wird zuerst bedient !!
(Verkleinert auf 78%) vergrößern
VIVACON-Der Erbbauspezialist 654187
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Gropius:

Und weiter !

 
15.10.13 20:15
Den Massegläubigern gehen lediglich die aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger vor.

Die Aussonderung muss sich auf individuell bestimmte Gegenstände beziehen, an denen ein Dritter dingliche bzw. persönliche Rechte geltend machen kann. Diese können sich z.B. aus Eigentum bzw. Eigentumsvorbehalt, Besitz, Miete, Forderungen, Pacht, Leasing, Leihe, Aneignungsrechten, beschränkt dinglichen Rechten, (z.B. Nießbrauch, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlicher Dienstbarkeit, Wohnungsrecht) oder einem dinglichen Vorkaufsrecht ergeben.  
Antworten
Gropius:

Wer sind wir ?

 
15.10.13 21:18

Wir können der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger sein !

Wie o. beschrieben.
Dann würden wir die erste Rangstelle vertreten.


Wir können aber auch der Massegläubiger sein !

Die Ansprüche von Massegläubigern sind grundsätzlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehungsweise durch dieses selbst entstanden. Demzufolge sind Verbindlichkeiten, welche durch Rechtshandlungen eines Insolvenzverwalters entstanden sind, immer als Massenverbindlichkeiten anzusehen. Zu diesen zählen unter anderem Entgeltansprüche aus Verträgen, welche der Insolvenzverwalter selbst geschlossen hat, und die beispielsweise der Fortführung des Unternehmens dienen. Auch Miet- oder Pachtverträge zählen zu den Massenverbindlichkeiten, da diese häufig längerfristig bestehen, nur mit einer bestimmten Frist gekündigt werden können und somit vom Insolvenzverwalter weiterhin zu erfüllen sind.

Auf jeden Fall betrifft uns nicht die Resterampe !

Und der Heimfall tritt ja auch in Kraft !

Antworten
zweieuro:

Es kann nicht alles optimal sein!

 
16.10.13 08:26
Gropius und Verzehnfacher, siehe #1113.
Aber sehr gut ist, dass Vivacon unter den Gläubigern, die aus der
Insolvenzmasse bezahlt werden, die erste Rangordnung.

Es geht hier um nicht ganz 125 T€ pro Monat seit Juli 2013.
Ein Teilzahlungsfluß erfolgte ja bereits wieder laut Zwischenmitteilung 1.HJ 2013.

Dieses Geld wird wahrscheinlich Vivacon nicht zu 100% bekommen.

Was ich jetzt schreibe, ist zwar nicht erfreulich, aber wenn die Herren jetzt Knochen
im Schnäutzer haben, wird die Mitarbeiterzahl mindestens halbiert. Besser mit wenig
Mitarbeitern überleben, als mit allen schließen!

Wenn das passieren würde, kann Vivacon sogar langfristig auch ohne Erbpachtzahlungen von Conergy
weiterbestehen.


Antworten
Gropius:

Ganz im Gegenteil, zweieuro !

 
16.10.13 09:46
Wir hatten es schon hier diskutiert, und ich wiederhole mich da gern.

Vivacon wird sich durch die InsO, im Bereich der Lohnkosten Luft verschaffen,
und vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
So entledigt sich Vivacon von überflüssigen Mitarbeitern ohne hohe Abfindungszahlungen !
War auch schon mal Thema: Was machen 25 Leute den ganzen Tag ?
Entweder sind (wie im GB vermerkt) eine hohe Anzahl an Objekten lokalisiert, bewertet und auf ein Erbbaurecht vorbereitet wurden, wo man sicher Mitarbeiter benötigt, oder es wurde nichts getan. Von Zukäufen haben wir ja noch nichts gehört.

Und nein, hier geht es nicht um 125k im Monat, oder um 1,5 Mio im Jahr.
Es geht einzig und allein um die Gesamtsumme der Finanzierung.
Wenn man genauer auf die Erbpacht schaut, sollte man sich fragen, wer 1,5 Mio über min. 33 Jahre für 2 Grundstücke Erbpacht zahlt ?
GWG-Frankfurt/Oder, Außebgebiet-Bodenrichtwert.
Da müßte der "Sender Gleiwitz" schon wieder auf deutschen Boden stehen ! Nur Spass !
Ich glaube Vivacon gehört mehr als nur das Grundstück !

Ich glaube auch nicht, das die Zinszahlungen nur zum Teil gezahlt werden.

Auch Miet- oder Pachtverträge zählen zu den Massenverbindlichkeiten, da diese häufig längerfristig bestehen, nur mit einer bestimmten Frist gekündigt werden können und somit vom Insolvenzverwalter weiterhin zu erfüllen sind.

Sind weiterhin zu erfüllen ! Und nicht teilweise oder sporadisch !

Das beste wäre natürlich die vollständige Übernahme der Standorte, samt Ihrer Grundstücke und Gebäude !
Antworten
zweieuro:

Du meinst also,

 
16.10.13 10:48
dass der Gläubiger von Vivacon, der den Kauf der Grundstücke finanzierte,
nicht mehr nur mit der Zinszahlung zufrieden sein wird, sondern die ganze
Summe zurück haben möchte. Das hätte auch genau so gut mit dem Auslauf
der Verträge kommen können, wenn die Prolongation ausbleibt.

Bei Vivacon drohte die Zahlungsunfähigkeit, der Gläubiger hätte also die Zinsen
noch bekommen müssen und noch keinen Grund zur Kündigung gehabt.

Die Summe 1,5 Mio € pro Jahr ist sehr, sehr viel. Tatsächlich, wenn man mit
dem Erbpachtzins von 3,5% den möglichen Grundstückswert berechnet und
dann hiermit die Fläche nach den Bodenrichtwerten, würde eine Größe entstehen,
die kein Unternehmen wie Conergy brauchen könnte. Irgendwas stimmt da nicht.
Da muß mehr hinterstecken!
Antworten
tbhomy:

Jedem seine Meinung...

 
16.10.13 11:03
...aber ich persönlich hätte gerne geprüfte Berichte. Wo stand doch gleich, dass bis Ende diesen Jahres der Stempel eines WPs drauf sein soll?

Sehe ich noch nicht...
Antworten
zweieuro:

Ich habe mir Grundstücke bei map angesehen!

 
16.10.13 11:20
Für diese Grundstücksgrößen sind 1,5 Mio € Erbpachtzins zu viel.
Das ist Gewerbefläche und nicht beste Wohnlage!
Gut mögliche, dass die Hallen schon dazugehören!
Antworten
zweieuro:

Oder

 
16.10.13 11:21
die Befestigung der Flächen!
Antworten
Gropius:

Kurze Verbesserung.

 
16.10.13 12:36
Gewerbliche Erbbaurechtsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 40 bis 50 Jahren.

Wenn dem hier so ist, müßten die Gebäude samt befestigter Flächen das Minimum darstellen.
Antworten
Gropius:

Ach ja,

 
16.10.13 12:39
das Thema Prolongation sollte sich damit auch erledigt haben.
Gründung der Conergy 1998.
Antworten
Gropius:

Zweieuro,kurze Frage

 
16.10.13 15:59
Für diese Grundstücksgrößen sind 1,5 Mio € Erbpachtzins zu viel.

Wie viel zu viel schätzt Du ?

Ich sage ca. 35-50 mal zu viel !

Das ist Gewerbefläche und nicht beste Wohnlage!

Ja, es steht nicht in einer Einfamilienhaussiedlung mit Seeblick !
Weißt Du, was in der Regel die Gemeinden gerade im Osten der Republik alles tun, damit
sich Firmen niederlassen, und was wenn überhaupt ein m² kostet.

Gut möglich, dass die Hallen schon dazugehören!

Wenn Sie vergoldet sind könnte es hinkommen!

Kann sich jeder selber ausrechnen.
Bilanzen stehen allen zur Verfügung.

Wenn ich die Größenordnung sehe, war die InsO für Vivacon die einzigste Chance den Gau zu entgehen.
Nun ist das Verhandlungsgeschick der Herren mit den Gläubigern und Investoren gefragt.
Antworten
zweieuro:

Umsonst ist auch dort nichts!

 
16.10.13 16:24
Ich schätze 5 bis 10 mal zu viel.
Wenn meine Vermutungen richtig liegen, wäre
dann der Heimfall das Beste!
Antworten
Gropius:

Zweieuro, unsere Bewertung bringt uns nicht weiter

 
16.10.13 18:24
denn auch der Faktor 5-10 wäre zu viel des Guten !
Uns fehlen sicher Info´s zu einer genauen Bewertung.

Wichtig ist erst einmal, dass der Richter die Aussicht auf Sanierung bestätigt hat.
Dafür wird er sicher seine Gründe haben, und einen anderen Kenntnisstand über Verträge und Verhandlungen als wir besitzen.

Wir sollten einfach die Entwicklung der Conergy-Investorengespräche und deren Ausgang abwarten.  
Antworten
tbhomy:

Gropius

 
16.10.13 18:54
"Wichtig ist erst einmal, dass der Richter die Aussicht auf Sanierung bestätigt hat.
Dafür wird er sicher seine Gründe haben, und einen anderen Kenntnisstand über Verträge und Verhandlungen als wir besitzen."

Als wir schon, aber im worst-case eine Ausarbeitung des Schuldners samt Sachverhaltsdarstellung. Da kann viel drin stehen, wenn der Tag lang ist. ;-)

Daher git auch:

Ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an, ist dies eine vorläufige Entscheidung, die noch von der Gläubigerversammlung bestätigt/abgelehnt werden muss. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts für oder gegen die Eigenverwaltung können Sie nicht einlegen (§6 InsO).

P.S. Ist auch der Grund, warum der Antrag schnell durchgeht....by the way. Bin lieber vorsichtig. Habe schon Pferde vor der Apotheke...

...der Kurs zeigt, dass viele Andere ebenfalls vorsichtig sind. Sowohl die Investierten wie auch die an der Seitenlinie. Das erste konkrete Zeichen wird ein Gutes oder ein Schlechtes sein. Wir erfahren es vermutlich wieder als Erstes über den Kurs. ;-)


Antworten
tbhomy:

Und beim Kurs muss man...

 
16.10.13 18:55
...Fake von Wahrheit unterscheiden können. Haarig, haarig.
Antworten
Gropius:

Tja tbhomy, jeden seine Meinung ;-) !

 
17.10.13 07:10

Daher git auch:

Ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an, ist dies eine vorläufige Entscheidung, die noch von der Gläubigerversammlung bestätigt/abgelehnt werden muss. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts für oder gegen die Eigenverwaltung können Sie nicht einlegen ( 6 InsO).

Ja so war es mal. Wenn man den Text liest, läuft einem der Schauer über unsere juristische Rechtsordnung über den Rücken.

Die Gläubigervers. muß noch bestätigen, hat aber kein Einfluß !

Der Grund für die schnelle Entscheidung muß die Faktenlage sein !

Hier die neue Rechtslage: Gem. § 270 Abs. 2 InsO n.F. ist die Anordnung einer Eigenverwaltung durch das Gericht in Zukunft bereits möglich, wenn der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellt und keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Sofern in dem Verfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss gem. § 22a InsO n.F. bestellt wurde, ist diesem gem. § 270 Abs. 3 Satz 1 InsO n.F. vor der Entscheidung des Gerichts die Gelegenheit zur Äußerung zu dem Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung zu geben, soweit dies nicht offensichtlich zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners führt. Wird der Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung durch den vorläufigen Gläubigerausschuss mit einem einstimmigen Beschluss unterstützt, so gilt in Zukunft gem. § 270 Abs. 3 InsO Satz 2 InsO n.F., dass die Anordnung für die Gläubiger nicht nachteilig ist. Der Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung erfüllt damit die Voraussetzungen des § 270 Abs. 2 InsO n.F., so dass das Gericht dem Antrag dann auch stattgeben muss und die Eigenverwaltung anzuordnen hat.

Antworten
Gropius:

Ja ich gebe Dir Recht !

 
17.10.13 07:18
Wir haben alle schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen !


Antworten
tbhomy:

Die Faktenlage sagt...

 
17.10.13 08:37
...das die Bücher ungeprüft sind. Und die Bilanz...

Schließlich wäre da dann noch die Geschäftsaussicht bzw. der zukünftige Businessplan. Hmm...

Zu #1142 einfach mal einen Fachanwalt zur gängigen Praxis befragen. Gelle.
Antworten
ImmerBulle:

@tbthomy

2
17.10.13 09:51
Recht hast Du! Die Bücher sind ungeprüft! Aber warum?

Ein WP wird niemals einen Stempel unter JA setzen, wenn wie im Fall der VIA, Vergleichsverhandlungen laufen. Was in den letzten Jahren durchgängig der Fall war. Also, kann es keinen testierten JA geben!!!

Auch jetzt kann 2012/13 nicht testiert werden, weil die Conergy Sache sich sicherlich schon seit ende 2012 als schwierig darstellt.

Ich denke das die Tatsache der untestierten JA zu vernachlässigen ist. Und, meiner Meinung nach, kein Grund für einen stagnierenden Kurs darstellt.

Auch bin ich der Meinung das die Sanierung in 2013 abgeschlossen wäre (wie von MM angekündigt), wenn uns Conergy nicht in die Quere gekommen wäre.

Zwar hat sich MM zur zukünftigen Strategie geäussert, jedoch Details ausgelassen. Das macht die Lage etwas schwieriger. Leider weiss niemand ob es Zukäufe gab, oder gibt...

Hier wäre mal eine HV von nöten, um die Details zu erfahren.

Vielleicht sollten wir uns alle mal zusammen tun, und MM (zur Not mit jur. Mitteln) zu einer HV zwingen.
Antworten
tbhomy:

ImmerBulle

 
17.10.13 10:24
Bücher...das ist mir bekannt und dem Kurs auch. Aber das sind nun einmal die Fakten.

Ich persönlich störe mich an ungeprüften Berichten. Und wenn es nur um den Stempel geht...

Weiter unten schreibst du ...Details ausgelassen...  ;-) Wir werden sehen...

Ich hoffe, auf einen positiven Ausgang für uns Aktionäre. Aber ich bleibe kritisch.
Antworten
Gropius:

Vielleicht ein positives Signal.

 
17.10.13 11:26
Der Photovoltaik Systemlösungs- und Serviceanbieter Conergy AG (Hamburg) setzt seinen Erfolgskurs in Thailand fort und baut dort ein weiteres Großprojekt mit einer Nennleistung von insgesamt 21 Megawatt (MW).

Dies ist bereits der dritte Auftrag in Folge für Siam Solar Energy 1 Co. Ltd. (SSE1) mit Sitz in Bangkok, ein Tochterunternehmen der Thai Solar Energy Company Limited (TSE).

Teil 2.

Die US-Tochter der Conergy AG (Hamburg) errichtet eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von rund 700 Kilowatt (kW) für die Western University of Health Sciences (Universität für Gesundheitswissenschaften) in Pomona, Kalifornien.

Investor und Betreiber der Anlage ist der Energieversorger Washington Gas Energy Systems.

habe als Produktionsstandort nur FF/Oder für Module gefunden.
Gestelle in Rangsdorf.

Dies könnte die Entscheidung eines Investors positiv beeinflussen.
Antworten
Gropius:

Nach Abwicklung klingt das nicht gerade.

 
17.10.13 12:51
Die Finanzierung des Projekts übernehme der Energieversorger Washington Gas Energy Systems, der auch Betreiber der Anlagen sein werde. Die Universität werde künftig 100 Prozent des Solarstroms aus den Photovoltaik-Anlagen selbst verbrauchen. Mit dem Energieversorger sei ein Abnahmevertrag über 20 Jahre geschlossen worden. Insgesamt würden jährlich rund 1100 Megawattstunden Solarstrom produziert, womit rund 18 Prozent des Energiebedarfs der drei Universitätsgebäude gedeckt werden könnten.

Read more: www.pv-magazine.de/nachrichten/details/...12793/#ixzz2hyX27sKW

Antworten
Verzehnfacher:

Frage

 
18.10.13 15:23
Ist Vivacon auch Grundstückseigentümer bei Gonergy ??

www.vivacon.de/unternehmen/referenzen.html

(Verkleinert auf 74%) vergrößern
VIVACON-Der Erbbauspezialist 655255
Antworten
Verzehnfacher:

@zweieuro #1133

 
18.10.13 15:46

Thema

1,5 Mio € Erbpachtzins

"Für diese Grundstücksgrößen sind 1,5 Mio € Erbpachtzins zu viel."


Für den Bauherrn kann ein Erbbaurecht interessant sein, wenn die Zahlung des Erbbauzinses für ihn günstiger ist als die Finanzierung eines Grundstückskaufpreises.

Antworten
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