11.07.2012
Ermittlungen gegen Mappus wegen
EnBW-Kaufs
In der EnBW-Affäre ist nun der ehemalige baden-
württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU)
ins Visier der Ermittler geraten. Die Staatsanwaltschaft
Stuttgart leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Untreue ein. (Foto: Odd Andersen - AFP)
In der EnBW-Affäre ist nun der ehemalige baden-
württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus
(CDU) ins Visier der Ermittler geraten. Die
Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete gegen Mappus
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Untreue ein, wie die Behörde mitteilte. Gegen den
bisherigen Deutschland-Chef von Morgan Stanley
und Mappus-Jugendfreund Dirk Notheis wird nun
ebenfalls ermittelt.
Das Land Baden-Württemberg hatte im Dezember 2010 für
4,7 Milliarden Euro 45 Prozent der EnBW-Anteile vom
französischen Energieversorger EdF erworben. Das von
Mappus ohne Zustimmung des Landtags abgewickelte
Geschäft ist seit längerem umstritten. Dabei geht es auch
um die Zusammenarbeit mit der Investmentbank Morgan
Stanley.
Zeitgleich mit Bekanntwerden der Ermittlungen fand eine
Razzia statt. Mit Unterstützung von rund 50 Polizisten seien
in acht Städten fünf Wohnungen sowie fünf Büro- und
Geschäftsräume durchsucht und dabei schriftliche
Unterlagen und Datenträger beschlagnahmt worden.
Einsatzorte der Razzia waren den Angaben zufolge
Stuttgart, Karlsruhe, Düsseldorf, Frankfurt am Main,
Ettlingen, Bad Soden, Mühlacker und Pforzheim.
Der Verdacht gegen Mappus und Notheis ergibt sich laut
Staatsanwaltschaft aus dem Bericht des baden-
württembergischen Rechnungshofs zu dem EnBW-Kauf.
Aus diesem hätten sich "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür
ergeben, dass sich Mappus beim Erwerb der Aktien der
Untreue und Notheis der Beihilfe zur Untreue strafbar
gemacht hätten.
Notheis lässt wegen der Vorwürfe bereits seit gut zwei
Wochen seinen Posten als Deutschland-Chef von Morgan
Stanley ruhen. Unter anderem waren E-Mails bekannt
geworden, in denen Notheis dem damaligen
Ministerpräsidenten dezidierte Handlungsanweisungen für
das EnBW-Geschäft gab.
Laut Staatsanwaltschaft ergibt sich der Verdacht auf
Untreue durch den vom Rechnungshof festgestellten
Umstand, dass der Erwerb der Aktien nicht ordnungsgemäß
vorbereitet worden sei. Es habe im Zusammenhang mit
dem Abschluss des Kaufvertrags keine ausreichende
Wirtschaftlichkeitsprüfung stattgefunden. Das Verfahren
beim Vertragsabschluss habe zudem gegen die Verfassung
verstoßen, weil weder der Landtag noch das
Finanzministerium und der Rechnungshof informiert
worden seien.
Ferner hegt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des
Rechnungshofberichts den Verdacht, dass dem Land
Baden-Württemberg ein Vermögensschaden in dreistelliger
Millionenhöhe entstanden sein könnte. Zunächst sei ohne
nachvollziehbare Gründe der Mindestkaufpreis je Aktie von
39,90 Euro auf 40 Euro aufgerundet worden, was den
Kaufpreis um insgesamt 11,2 Millionen Euro habe ansteigen
lassen. Danach habe Mappus - obwohl bereits alle
Konditionen besprochen gewesen seien - eine weitere
Erhöhung auf 41,50 Euro pro Aktie zur Kompensation der
Dividende akzeptiert. Dadurch habe sich der Kaufpreis um
weitere 170 Millionen Euro erhöht.
Ein weiterer Vermögensnachteil könnte dem Land laut
Anklagebehörde bei der Zusammenarbeit mit Morgan
Stanley entstanden sein. Die Bank habe zunächst pauschal
den Auftrag für die Kaufverhandlungen erhalten, ohne dass
dafür ein Honorar vereinbart worden sei. Anschließend
seien die Honorarvorstellungen von Morgan Stanley ohne
Verhandlungen und ohne Prüfung von Alternativen
akzeptiert worden - wobei die Höhe des Honorars an die
Höhe des Kaufpreises gekoppelt worden sei.
Quelle: 2012 AFP