Ich verstehe nicht, warum Du Dich hier selbst belügst. Warum kannst Du Dir den Totalverlust mit Thielert nicht einfach eingestehen?
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in der Luft- und Raumfahrttechnik.
Abgasturbolader bei Verbrennungkolbenkraftmaschinen dienen grunsätzlich zur Leistungssteigerung. Mit zunehmender Höhe ü.N.N. verringert sich dieser Effekt aber. Das Verfahren des Abgasturboladers beruht auf der teilweisen Ausnutzung der kinetischen Energie der sonst ungenutzt ins "Freie" strömenden Verbrennungsgase zwecks Erhöhung des Zylinderfüllungsgrades einerseits und Kompensierung der Strömungsverluste der zugeführten Frischluft in den/die Verbrennungsräume. Dadurch gelangt eine größere Sauerstoffmenge in den/die Zylinder. Dies ermöglicht einerseits einen größeren Brennstoffmassenstrom und gleichzeitig eine effektivere Verbrennung. Wird die zugeführte Kraftstoffmenge aber entsprechend reduziert, bleibt die Leistung konstant bei erhöhtem Gesamtwirkungsgrad bzw. geringerem Kraftstoffverbrauch..
Zurück zur Thielert AG-Insolvenz. Die Abgabe des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einer Gesellschaft führt nicht zwangsläufig zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das zuständige AG bestellt zunächst einen vorläufigen IV. Dieser prüft u.a. durch Einsicht in die Geschäftsunterlagen ob überhaupt genügend Masse (verwertbare Vermögengegenstände) vorhanden sind und wie hoch die Summe der Verbindlichkeiten ist. Danach gibt er einen Kurzbericht mit einer Empfehlung an das AG ob ein Verfahren eröffnet, abgelehnt oder ein Antrag auf Verlängerung zur Prüfungsdauer gestellt wird. Hier bei der Thielert AG war bis zum Verkauf der TAE GmbH-Tochter keine abschließende Beurteilung der Vermögenslage möglich. Daher erhielt dieser Fall den Status einer vorläufigen Insolvenz. Dies geht aus der Insolvenzbekanntmachung des AG Hamburg vom 12.11.2010 mit dem Aktz. 67 g IN 150/08 hervor, in welchem die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt werden.
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/..._im_Verfahren.htm
Da in dem vorläufigen Insolvenzverfahren über die Eröffnung/Ablehnung/Schließung des eigentlichen Insolvenzverfahrens (bis zum 12.11.2010 !) noch keine Entscheidung getroffen ist, kann es demzufolge in diesem Status der Insolvenz auch keinen Insolvenzplan oder Sanierungsplan geben.
M.f.G.
wenn du nicht den Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer vorläufigen Insolvenz verstehen willst oder kannst, fällt es natürlich schwer zu begreifen, dass es für die Thielert AG im letztgenannten Status keinen Insolvenzplan gibt bzw. geben kann.
M.f.G.
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| 2 | 191 | Was wird denn nun mit Thielert AG | Schnüffel | extrachili | 06.01.26 16:01 | |
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