zunächst ergibt sich eine OWiG wohl aus § 39 II Nr.2e i.V.m. §21 WPHG.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Bafin, etwaige Verstösse zu ahnden. Wenn du glaubst, die überprüfen jede Meldung einzeln, liegst du falsch. Das ist bei der Strassenverkehrsbehörde übrigens nicht anders. Es gilt zwar der sog. Amtsermittlungsgrundsatz, allerdings muss den Herrschaften durchaus auch ein Anfangsverdacht mitgeteilt werden, oder glaubst du ernsthaft, die überprüfen von Amts wegen jede Meldung einzeln?!
Egal, soweit mir zugänglich, werde ich dir das Ergebnis, oder die Ergebnisse mitteilen. Versprochen!
Was die zweite Sache betrifft, weiß ich nicht, was das bedeutet. Bist du denn sicher, dass die TIS bislang dort geführt wurde?