Richtig, wobei ich anmerken möchte, dass die 1000 Euro von mir zur Angabe der Jahreskosten BRUTTO gemint waren.
Ich gebe alle Privaten Ausgaben brutto an
Macht ja auch wenig Sinn, wenn ich sage, ich war heute einkaufen und habe Netto 42 Euro gebraucht....weil wenn dann meine besser Hälfte Kontrolle macht, habe ich einen Fehlbetrag von 8 Euro im Börserl und werde dann mit Sicherheit wieder der Trunkenheit bezichtigt.
2Bier *4 Euro ;)
PS ..Allerdings...
Für steuerpflichtige Solarstromanlagen ist am Ende jedes Jahres ein Jahresabschluss zu erstellen. Normalerweise ist dies als Einnahmen-ÜberschussRechnung möglich. Die Ergebnisse sind in der persönlichen Steuererklärung des PV-Anlagenbetreibers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erklären.
Der Anlagenbetreiber ist nach dem Umsatzsteuergesetz aber auch zur Abgabe einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung für das Jahr der Inbetriebnahme und des Folgejahres verpflichtet, selbst dann, wenn er keine monatlichen Abschläge vom Netzbetreiber bekommt, also keine Einnahmen hat. Frühestens nach zwei Jahren kann in Abhängigkeit von der Höhe der gezahlten Umsatzsteuer die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung auf einen längeren Zeitraum (z.B quartalsweise) umgestellt werden.
www.sfv.de/artikel/2008/...andlung_einer_solarstromanlage_.htm
Semperaugustus ID Sperre immer
Nordexkursziel von Semper wurde von 40 nun auf 1,44€ reduziert ;-)