Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: 1 IN 258/13
Über das Vermögen
der Firma Loewe AG, Industriestraße 11, 96317 Kronach
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von
elektronischer, elektrotechnischen und mechanischen Erzeugnissen, Anlagen
dieser Art und Teile derselben, insbesondere auf dem Gebiet und der Vertrieb
von Programmen und Serviceleistungen auf dem Gebiet Multi Media. Das Halten
und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen einschließlich Erwerb und
Verkauf solcher Beteiligungen
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 08:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17, 270
ff InsO eröffnet.
Gründe:
Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk Kronach - aus dem Insolvenzsachen
dem Amtsgericht Coburg zugewiesen sind - den Mittelpunkt ihrer
selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest stellungen des
Gerichts gegeben.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck, Eichendorffstraße 1, 90411 Nürnberg,
Telefon: 0911/9512850, Telefax: 0911/95128510.
Der eingesetzte Gläubigerausschuss bleibt bis zur ersten Gläubigerversammlung
bestehen
4. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 05.11.2013 bei dem Sachwalter
schriftlich anzumelden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über
- die eventuelle Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO)
- eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters (§ 274 InsO i.V.m. § 57 InsO),
- die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Betriebsfortführung oder Stilllegung, oder Veräußerung des Betriebes (§§
157, 160, 162 InsO)
- den Antrag auf Anordnung der Wirksamkeit von bestimmten Rechtsgeschäften
nur mit Zustimmung des Sachwalters (§ 277 InsO)
- die Anhängigmachung, die Aufnahme, Fortführung oder Beendigung von
Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert, sowie die Möglichkeit des
Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsverträgen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO)
und die nachfolgenden Angelegenheiten:
- § 66 Abs. 3 InsO Zwischenrechnung,
- § 149 InsO Hinterlegung und Anlegung von Wertgegenständen
- § 233 InsO Antrag auf Fortsetzung der Verwertung und Verteilung
sowie Prüfungstermin wird anberaumt:
Dienstag, den 19.11.2013 um 11:00 Uhr, Archivraum des Zentralen Mahngerichtes
Coburg, Erdgeschoss E 006, Justizgebäude II, Heiligkreuzstr. 22, 96450
Coburg
Hinweis:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussfähig ist.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
7. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§3, 270
Abs. 1 S. 2, 28 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch
nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten,
bitten wir Sie mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
1 IN 258/13
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht -, 01.10.2013
(nachzulesen auf www.insolvenzbekanntmachungen.de)