Leute, es ist unfassbar.
Nachdem ich mich jetzt etwas eingehender mit der oben diskutierten Pflichtmeldung zu Nettoshortpositionen von BG Master Funds befasst habe, ist mir aufgefallen, dass BG Master Funds evtl. einen Weg gefunden haben könnte, die Pflichtmeldungen zu Nettoshortpositionen zu umgehen.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass am Vortag eingegangene Nettoshortpositionen bis zum Folgetag um 15.30 beim bundesanzeiger.de zu melden sind.
Meine Vermutung ist, dass BG Master Funds eine Möglichkeit gefunden haben könnte die Meldungen erst mehrere Monate verzögert zu bringen, sprich wenn sie nicht mehr relevant sind.
Die Thematik ist komplex, die BaFin informiert und ich würde die Zusammenhänge hier gerne ausführlich und komplett erläutern, wozu mir aktuell leider jedoch die Zeit fehlt.
Hoffentlich kann ich dies am/bis zum Wochenende nachholen.
Vielleicht kommt bis dahin auch eine Nachricht der BaFin über die ich euch dann ebenfalls auf dem Laufenden halten würde.
Nachdem ich mich jetzt etwas eingehender mit der oben diskutierten Pflichtmeldung zu Nettoshortpositionen von BG Master Funds befasst habe, ist mir aufgefallen, dass BG Master Funds evtl. einen Weg gefunden haben könnte, die Pflichtmeldungen zu Nettoshortpositionen zu umgehen.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass am Vortag eingegangene Nettoshortpositionen bis zum Folgetag um 15.30 beim bundesanzeiger.de zu melden sind.
Meine Vermutung ist, dass BG Master Funds eine Möglichkeit gefunden haben könnte die Meldungen erst mehrere Monate verzögert zu bringen, sprich wenn sie nicht mehr relevant sind.
Die Thematik ist komplex, die BaFin informiert und ich würde die Zusammenhänge hier gerne ausführlich und komplett erläutern, wozu mir aktuell leider jedoch die Zeit fehlt.
Hoffentlich kann ich dies am/bis zum Wochenende nachholen.
Vielleicht kommt bis dahin auch eine Nachricht der BaFin über die ich euch dann ebenfalls auf dem Laufenden halten würde.