Hier verläuft nichts im Sand nein es geht jetzt erst richtig los. Alleine die Antworten die wir per E-Mail vom Haus GIV erhalten haben in den letzten 3 Monaten bis zum 31.08.2012 mit den gesamten Lobpreisungen reichen um hier Klage zu erheben und das werden wir ganz sicher tun. Alle Dokumente sind rechtzeitig gesichert worden und bereits bei der BAFIN und dem Anwalt auch wenn diese von diversen Seiten schon gelöscht wurden.