Hallo,
wir wollen versuchen, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Das Vertrauen der Anleger in die hohe Transparenz der notierten Unternehmen und deren nachhaltige Handelbarkeit mit hoher Liquidität, ist aus der Sicht der Börse, einer der wichtigsten Grundelemente für einen funktionierenden Kapitalmarkt. Mit dem First Quotation Board steht seit 2008 ein weiteres Marktsegment mit geringeren Anforderungen an die Transparenz zur Verfügung. Ziel war es den insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Weg an die Börse zu erleichtern. Anfang 2011 sind die Anforderungen zum Schutz des Kapitalmarktes und insbesondere der Anleger verschärft worden, um Marktmanipulation und Betrug entscheidend zu erschweren.
Nach Erkenntnissen der Deutschen Börse, der Hessischen Börsenaufsicht sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist es trotz straf- und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen, der engen Einbindung der Antragsteller und der Verschärfungen der Einbeziehungsvoraussetzungen in der Vergangenheit zu massiven und häufigen Verdachtsfällen auf Marktmanipulation gekommen. Daher wird das First Quotation Board in seiner jetzigen Form eingestellt.
Davon sind auch einige Unternehmen betroffen, die den Aufwand der neuen Anforderungen scheuen, wie nach eigenem Bekunden Studio Babelsberg, nachzulesen in einer Meldung:
http://www.studiobabelsberg.com/uploads/media/...mation_Delisting.pdf
Grundsätzlich sind Sie als Aktionär Eigentümer des Unternehmens und haben weiter den Anteil, auch nach einem Delisting. Dass Sie keinen Anspruch auf dessen Handelbarkeit an der Börse haben, hat das Verfassungsgericht im Juli bestätigt. http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/...legerschutz/6865326.html
Vielleicht nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Unternehmen auf.
Wir hoffen, dass hilft weiter.
Freundliche Grüße
Edda Vogt
für boerse-frankfurt.de