die kapitalerhöhung ist 15 zu 7 zu 38,00E.
d.h.
du brauchst 15 bezugsrechte um 7 neue aktien zu jeweils 38E beziehen zu können.
(15 zu 7 ergiebt das oben erwähnte verhältnis von 2,14)
daraus folgt, das dich die neue aktie (rechnerisch) exakt soviel kostet wie die alte im mom. dafür sorgen arbitrageure bzw die konsortialbanken (zumindest sollten sie das).
obiges gilt nicht generell, nur wenn (wie im falle allianz) im anschluss an die bezugsfrist die neue aktien mit den alten gleichgestellt werden (durch die HV), also kein dividennachteil bzw nachteil der schlechten handelbarkeit bestht.
jetzt begriffen ?