http://www.dw-world.de/dw/article/...html?maca=de-rss-de-eco-1018-rdfIn diesem Artikel wird wiederum eine Aussage Eicks zitiert, die mir heute morgen schon aufgefallen ist:
"Laut mehreren Teilnehmer soll Highstreet unter Hinweis auf das Ausbleiben der Mietzahlungen konkrete Zusagen für ein mögliches Karstadt-Hilfspaket abgelehnt und juristische Schritte angekündigt haben. Nach Darstellung Eicks beginnt nun ein 30-tägiges Mahnverfahren, an dessen Ende die Vermietungsgesellschaft das Recht hat, einzelne Karstadt-Filialen zu verkaufen, um ihre Ansprüche zu befriedigen."
Ich interpretiere das so, dass sie dann das Recht haben den Betrieb zu verkaufen, denn die Immobile gehört Ihnen ja sowieso, die könnten sie ja jederzeit verkaufen.
Sollte also die Miete für’s KaDeWe nicht binnen 30 Tagen fließen, dann kann der Vermieter den Geschäftsbetrieb (Warenbestände, Einrichtung, etc.) meistbietend verkaufen.
Ich gehe mal davon aus, dass das auch für den Insolvenzfall gilt, dass sich also die Vermieter neben dem gesetzlichen Vermieterpfandrecht eine Art erweitertes Pfandrecht bzgl. des gesamten Geschäftsbetriebs haben einräumen lassen.
Das hiesse in letzter Konsequenz, dass dann nicht der Insolvenzverwalter über den Verkauf der einzelnen Karstadt-Häuser bestimmt, sondern High-Street und Oppenheim/Esch.
Ein perfides Spiel, auf das TM sich da eingelassen.
Da dreht sich mir als Kaufmann der Magen um.
Der Mensch ist mit nichts in der Welt zufrieden, ausgenommen mit seinem Verstande, je weniger er hat, desto zufriedener.
August von Kotzebue