vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als Sprecher des Insolvenzverwalters der MIFA AG gerne beantworte.
Es ist korrekt, dass die MIFA-Aktie seit dem 29.7. nicht mehr an der Börse gehandelt wird.
Kurz zu den Hintergründen:
Wie Sie sicher wissen, befindet sich die MIFA AG in einem Insolvenzverfahren und wird von Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas Flöther abgewickelt. Der MIFA-Geschäftsbetrieb wurde Ende vergangenen Jahres an einen neuen Eigentümer übertragen. Dieser führt den Geschäftsbetrieb unter neuem Namen fort. In einem Insolvenzverfahren wird üblicherweise nicht das Unternehmen, sondern nur der Geschäftsbetrieb verkauft. Das bedeutet, nur die Vermögensgegenstände des Unternehmens werden an den neuen Eigentümer übertragen, nicht aber das Unternehmen selbst. Das deutsche Insolvenzrecht sieht diese sog. „übertragende Sanierung“ ausdrücklich vor, weil ein insolventes Unternehmen naturgemäß meist mit erheblichen Verbindlichkeiten belastet ist und deshalb keinen Käufer fände. Das insolvente Unternehmen – in diesem Falle die MIFA AG – bleibt dann als quasi „leere Hülle“ zurück und wird durch den Insolvenzverwalter abgewickelt. Zu diesem Zweck hat der Insolvenzverwalter auch das Delisting der Aktie beantragt. Die Aktie wird also seit Ende Juli nicht mehr an der Börse gehandelt.
Die Aktionäre der MIFA sind Gesellschafter des Unternehmens; ihnen gehört also ein (sei es auch kleiner) Teil des Unternehmens. (Rechtlich gesehen sind sie streng genommen Schuldner im Insolvenzverfahren; Allerdings trifft sie als Aktionär keine Nachschusspflicht; sie müssen nicht für die Schulden des Unternehmens zusätzlich einstehen.) Damit sind die Aktionäre aber keine Gläubiger des Unternehmens. Mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch sie nicht möglich ist. Sie nehmen damit auch nicht an einer späteren Quotenverteilung an die Gläubiger teil. Erst wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind, würde - ein nicht zu erwartender - Überschuss an die Aktionäre ausbezahlt.
Da sich die MIFA AG in einem Insolvenzverfahren befindet, ist ein Aktienrückkauf durch die MIFA AG - gleichgültig, in welchem Umfang - ausgeschlossen. Zudem bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger den Gesellschaftern keinerlei Rat erteilen kann.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Wallentin
möller pr GmbH
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