muss immer zweimal in die watch gucken um den unterschied im namen zu erhaschen...
s.
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Es geht hier zwar nicht um Drillisch oder Freenet, finde es aber interessant wie man an mehr als 29,99% der Stimmrechte kommen kann ohne ne Meldepflicht zu haben. Ob es rechtlich auch für UI/DRI und Freenet von Bedeutung ist lasse ich mal offen.
15. Juli 2008, 13:27 Uhr Von Frank Seidlitz
Ich zitiere aus der Weltonline
www.welt.de/wirtschaft/article2216056/...chende_Conti-Uebernahme.html
Schaeffler plant schleichende Conti-Übernahme
Der Feind kommt auf leisen Sohlen: Durch die Hintertür hat sich die fränkische Schaeffler-Gruppe einen 30-prozentigen Anteil am Reifenhersteller Continental gesichert. Eine Übernahmeabsicht bestünde allerdings nicht, hieß es aus dem Unternehmen. MIttlerweile hat sich die Finanzaufsicht eingeschaltet.
Die Schaeffler-Gruppe peilt beim Automobilkonzern Continental eine „schleichende Übernahme“ an. Dieses Vorgehen bestätigten Unternehmenskreise WELT ONLINE. Demnach sei in einem ersten Schritt geplant, eine klare Kontrollmehrheit auf der Hauptversammlung zu erreichen, damit keine relevanten Beschlüsse gegen das Familienunternehmen gefällt werden können. Stattdessen würde das Familienunternehmen sogar Verkäufe von Conti-Sparten im Alleingang durchdrücken können.
Um die Drei-Viertel-Mehrheit auf der Hauptversammlung zu erreichen, würden zwischen 30 und 36 Prozent der Stimmrechte reichen, heißt es weiter. In einem zweiten Schritt sei dann ein formelles Übernahmeangebot an die restlichen Conti-Aktionäre geplant, das allerdings ohne Prämienaufschlag auskommen soll. Demnach will die Schaeffler-Gruppe lediglich den durchschnittlichen Aktienkurs der letzten drei Monate anbieten, der bei etwa 71 Euro liegt. Für die Conti-Aktionäre wäre dies ein herber Rückschlag, denn sie würden ohne lukrativen Aufschlag bleiben
Schaeffler hat sich Kreisen zufolge gemeinsam mit verschiedenen Banken über Optionsgeschäfte den Zugriff auf rund 36 Prozent an Continental gesichert. Dabei handele es sich offenbar um Optionen, die rechtlich keine Meldepflicht nach sich ziehen. Normalerweise müssen Firmen eine Beteiligung von drei Prozent an einem Unternehmen unverzüglich öffentlich bekanntmachen
Ich habe noch einen aktuellen Artikel gefunden der sich mit dem Wertpapierrecht von Aktien und Aktienoptionen beschäftigt, so einfach wie die Schaeffler Gruppe es sich bei Conti gedacht hat, ist es dann wohl doch nicht.
Es scheint gar nicht so einfach zu sein, bei einer HV über 30% der Stimmrechte zu bekommen ohne kritisch ins Visier der BaFin zu kommen.
Conti-Übernahme von Kathrin Werner (Hamburg) 15.07.2008 14:40 Uhr
Ich zitiere aus der
www.ftd.de/unternehmen/autoindustrie/...20Wertpapierrecht/385964.html
Schaeffler und das Wertpapierrecht
Das Familienunternehmen gerät ins Visier der Wertpapier-Aufsicht. Die BaFin ermittelt bereits: Schaeffler könnte gegen die Meldepflicht verstoßen haben. Doch das Gesetz ist kompliziert. Schaeffler und die Bankengruppe um die Dresdner Bank und die Royal Bank of Scotland bewegen sich in einem hoch komplexen Rahmen aus Gesetzen und Rechtsverordnungen des Wertpapierrechts.
"Das ist mittlerweile ein richtiger Dschungel", sagte Dorothee Einsele, Professorin für Handelsrecht an der Uni Kiel. "Man muss unheimlich aufpassen, es kommt auf jede Einzelheit an." Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie Anteile an anderen Konzernen erwerben. Das gilt bei Aktien schon ab drei Prozent. Nun hat Schaeffler aber noch keine Anteilsscheine erworben, laut Finanzkreisen hat sich der Herzogenauracher Konzern über Banken lediglich Aktienoptionen gesichert. Aktienoptionen fallen aber als so genanntes "sonstiges Finanzinstrument" ebenfalls unter die Meldepflicht - zumindest in Fällen, wo die Aktienoption bereits so sicher ist, dass der Inhaber nur noch eine Willenserklärung abgeben muss, um die Option in eine Aktie umzuwandeln. Die Meldung an die BaFin richtet sich dann nach den Paragrafen 25 und 21 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Professorin: Schaeffler hätte wohl melden müssen
Bei Aktienoptionen muss der Erwerber eine Mitteilung machen, wenn er mehr als fünf Prozent gekauft hat. Schaeffler hat sich über die einzelnen Banken mehr als 30 Prozent an Conti gesichert. Zwar gibt es komplexe Ausnahmeregeln und die genauen Verträge zwischen den Banken und Schaeffler sind noch nicht bekannt, nach Einschätzung von Handelsrechtsprofessorin Einsele hätte aber wahrscheinlich eine Mitteilung erfolgen müssen. Die BaFin prüft nach FTD-Informationen derzeit, ob gegen die Meldepflicht verstoßen wurde. Die Behörde wollte dies jedoch nicht kommentieren.
Würde es sich um Aktien handeln, hätte Schaeffler neben der Veröffentlichung noch weitere Pflichten: Nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz gilt derjenige, der mindestens 30 Prozent der Stimmrechte hält, als bestimmender Eigentümer des Unternehmens. Er muss daraufhin ein Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre abgeben. Diese Regel gilt jedoch nur für Stimmrechte und ist laut BaFin nicht auf Aktienoptionen anzuwenden. "Wenn Schaeffler die Optionen zieht, wird das auch übernahmerechtlich interessant", sagte eine BaFin-Sprecherin.
Continental hat die US-Bank Goldman Sachs beauftragt, eine Abwehrstrategie auszuarbeiten.
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