Nein, ich habe mich nicht geirrt, aber wir beide wollen auf die selbe Aussage hinaus!
Mir ging es nur darum, klarzustellen, dass entgegen einem früheren Beitrag, im falle eines erfolgreichen Prozesses, die Haftung nicht auf das Stammkapital (das mindestens 25.000 € beträgt, bei Gründung der GmbH) auf 25.000 € beschränkt ist, sondern sich die Haftung auf das Vermögen der GmbH beschränkt, im Falle einer Pflichtverletzung der GmbH als jur. Person. Demnach genau wie du auch sagst, eine viel größere Haftungsmasse vorhanden ist. Ich wollte damit nicht ausdrücken, dass das eingebrachte Stammkapital der noch zu verklagenden GmbH nur 25.000 € beträgt.
:)