Das könnte für Aktionäre ein lukratives Geschäft werden:
Der Rechtsbeistand sieht bei der Schadensersatzklage gegen die SSK München hohe Erfolgschancen für die WKM AG ( WKN
777900 ).
Sollte sich das bewahrheiten, sind Kurse von 1 Euro möglich ( akt. 11 cents bei Bewertung von nur 390.000 Euro ).
Zur Erinnerung, entscheidend ist:
- erfolgsversprechende Klage der WKM AG
- im positiven Fall 8 Mill. Euro für die WKM AG
- Entscheidung steht an
WKM AG stellt Insolvenzantrag beim Amtsgericht München
Vergleichsverhandlungen mit der Stadtsparkasse München vorerst gescheitert
Am 19. November 2003 stellte der Vorstand der WKM AG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München.
In den letzten drei Jahren hat die WKM AG erhebliche Verbindlichkeiten und Altlasten aus der Vergangenheit tilgen bzw. bereinigen können. Insgesamt wurde das Unternehmen durch Forderungsverzichte und Eigenleistungen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro entlastet. Neben dem Schuldenabbau konnte das Unternehmen durch die Entwicklung des Oktaedermodells ein neues Produkt in der Projektierung und Planung von Pflegeheimen erfolgreich verkaufen. Das erste Pflegeheim dieses Architekturkonzeptes wird bereits in Ansbach gebaut, das zweite Pflegeheim wird
Anfang 2004 in Illertissen realisiert werden.
Zum Teil konnte der das Unternehmen belastenden Immobilienbestand verkauft werden.
Investoren waren bereit, sich finanziell und operativ an der WKM AG zu beteiligen, machten jedoch ihre Entscheidung vom Sanierungsbeitrag der Stadtsparkasse München abhängig, die einen Forderungsverzicht erklären sollte.
Nach Verhandlungen mit der Stadtsparkasse München über
entsprechende Forderungsverzichte konnte keine Einigung erzielt werden, obwohl entsprechende positive Gutachten zur Weiterführung des Unternehmens vorlagen.
Mit dem Verkauf der Immobilien hat die WKM AG teilweise, bis auf zwei Objekte, die Immobiliendarlehen bis zu 50 % zurückgeführt. Am 24. September 2003 reichte
Stadtsparkasse München Klage gegen die WKM AG beim Landgericht München über 2.096.296,71 Euro ein aus einer Bürgschaft, die zur Absicherung eines Darlehens
der Tochtergesellschaft Tewobau Wohnbau GmbH gegeben wurde.
WKM AG vertritt die Auffassung, dass gegenüber der Stadtsparkasse München ein Aufrechnungsanspruch besteht, der die Forderung der Bank übersteigt. Im übrigen sei die
Inanspruchnahme aus der Bürgschaft rechtsunwirksam. Die Rechtsposition der WKM AG ist nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes gegenüber der Stadtsparkasse München als erfolgversprechend zu beurteilen.
Dennoch stellt dieser Rechtsstreit ein Risiko dar, das den Fortbestand des Unternehmens gefährdet.
Gezockt wird hier in jedem Fall, da die Chancen für einen Fortbestand mind. 50% betragen!