14:57 10Sep2002 RTRS-Verwaltungsgericht - Dosenpfand darf nicht eingeführt werden
Düsseldorf, 10. Sep (Reuters) - Das geplante Dosenpfand auf Einwegverpackungen für Getränke ist nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts nicht rechtens. Gegen den Entscheid ist allerdings Berufung möglich.
Das Dosenpfand dürfe nicht eingeführt werden, weil es nicht im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz stehe, teilte das Gericht am Dienstag in Düsseldorf zur Begründung mit. Dies sei das erste Urteil im Rahmen einer Reihe von Klagen gegen das Dosenpfand, sagte Rechtsanwalt Ludger-Anselm Versteyl, der in dem Verfahren das nordrhein-westfälische Umweltministerium vertrat. Versteyl sagte, er gehe davon aus, dass das Urteil Vorbildcharakter für die anderen schwebenden Verfahren zum Dosenpfand haben werde.
Das Gericht erklärte weiter, gegen das Urteil könne Berufung eingelegt werden. Zugleich ließ das Gericht die so genannte "Sprungrevision" zu, bei der Instanzen übersprungen werden können, um das Verfahren direkt dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. "Wir möchten von uns als Gericht diesen Weg frei machen", teilte die Kammer mit.
Insgesamt hatten 35 Handelsketten, Getränke- und Verpackungshersteller gegen das Dosenpfand geklagt. Das Gericht hatte die Kläger in die vier exemplarische Gruppen Verpackungshersteller, Brauereien, Handelsketten und Getränkehersteller aufgeteilt und für jede Gruppe eine Entscheidung verkündet