Denke das trifft ganz auf Gulfside zu....finde das persoenlich weiterhin kriminell...wer sonst sollte sich die Arbeit machen hier 24 Stunden jeden Tag, monatelang zu bashen,...
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Leerverkäufe verleiten zum Missbrauch
Short-Seller haben das Funktionieren des Marktes gefährdet, ist Rechtsanwalt Klaus Nieding überzeugt. Im Gespräch mit boerse.ARD.de verteidigt der Finanzexperte das Vorgehen der BaFin.
Bild zum Artikel Rechtsanwalt Klaus Nieding von der auf Kapitalanlegerschutz spezialisierten Kanzlei Nieding + Barth
boerse.ARD.de: Herr Nieding, die BaFin beruft sich bei ihrem Short-Selling-Verbot auf das Wertpapierhandelsgesetz. Erlaubt das denn tatsächlich so weit reichende Maßnahmen?
Klaus Nieding: Paragraph 4 des Wertpapierhandelsgesetzes weist der BaFin allgemein die Aufgabe zu, Missständen entgegenzuwirken, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpaperhandels beeinträchtigen und die dafür notwendigen und erforderlichen Anordnungen zu treffen. Damit ist das Gesetz letztlich ergebnisorientiert bezogen auf das Funktionieren des Kapitalmarktes zum Wohle der allgemeinen Volkswirtschaft. Und es erlaubt zum Erreichen dieses Zwecks auch sehr weitgehende Maßnahmen, die bis zu einem Verbot gewisser Marktpraktiken reichen können. Kurz gesagt lautet die Antwort also: "Ja".
boerse.ARD.de: Und dabei darf die BaFin so stark selektieren und nur für elf Titel ein Short-Selling-Verbot aussprechen?
Nieding: Es geht vor allem darum, der Gefahr einer Marktmanipulation effektiv zu begegnen. Es ist also keineswegs zwingend so, dass Leerverkäufe auch in Zukunft nur für die besagten elf Titel verboten sein werden. Je nach Entwicklung der weiteren Marktsituation können vielmehr auch noch weitere Papiere von dem Verbot erfasst werden. Dabei muss sich die BaFin nach dem im Rechtsstaat verankerten Verhältnismäßigkeitsprinzip auf die Titel beschränken, die sich als besonders anfällig für Marktmanipulation erwiesen haben. Sie darf das Verbot also gar nicht weiter fassen als notwendig; sie ist zum "Selektieren" verpflichtet.
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boerse.ARD.de: Mit Puts und anderen Derivaten darf aber offenbar weiter kräftig spekuliert werden. Können Sie diese Ungleichbehandlung nachvollziehen?
Nieding: Ich kann diese Ungleichbehandlung in der Sache nachvollziehen. Sie haben schon recht, dass es auch andere Formen des spekulativen Handelns gibt. Der entscheidende Unterscheid liegt im Ergebnis aber darin, dass ein Leerverkauf zwingend auf fallende Kurse in einem sehr kurzen Zeitraum von maximal einem Monat angewiesen ist, um zu funktionieren. Optionen beispielsweise haben hingegen Laufzeiten von mehren Monaten oder gar Jahren. Zudem geht es beim Short-Selling meistens um hohe Summen eines einzelnen Anlegers, da sich regelmäßig nur institutionelle Investoren der Spekulationsform Leerverkauf bedienen. Durch diese beiden Umstände reagiert der Markt natürlich viel anfälliger auf solche Geschäfte als auf Spekulationen mit anderen Derivaten.
boerse.ARD.de: Wenn Leerverkäufe tatsächlich so schädlich für die Märkte sind, warum ergreift die BaFin erst jetzt diese Maßnahme?
Nieding: Mit Leerverkäufen ist es, wie man so oft sagt: "Die Dosis macht das Gift." Das Instrument Leerverkauf als solches ist ja letztlich nur eine abstrakte Vorgehensweise zum Erzielen von Marktgewinnen. Wenn es aber auf Millionensummen angewandt wird, dann ergeben sich sehr schnell große Marktturbulenzen und Anreize zum Missbrauch. Dies gilt erst recht beim so genannten "ungedeckten Leerverkauf", bei dem der Spekulant die Aktien, auf die sich die Spekulation bezieht, überhaupt nicht hat. Allerdings kann die BaFin erst dann gemäß ihrer Aufgabe tätig werden, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen. Den erst ab einer solchen Dimension kann das Funktionieren des Marktes als Ganzes beeinträchtigt werden.
boerse.ARD.de: Was ist Ihre persönliche Einschätzung: Werden hier die Shorties nur zum Sündenbock gemacht, oder sind sie zu Recht am Pranger?
Nieding: Von einem "Sündenbock" kann meines Erachtens nicht gesprochen werden. Vielmehr ist es ja so, dass das Institut des Leerverkaufs als solches doch sehr zu einem Missbrauch verleitet. Diese Art der Börsenspekulation rentiert sich nämlich nur dann, wenn die Kurse eines Papiers innerhalb weniger Wochen substantiell fallen. Somit ist man bei den in Rede stehenden Summen doch versucht, Gerüchte in den Markt zu streuen, um dann die gewünschte Kursentwicklung zu erhalten. Und dies selbst dann, wenn man sich dabei wegen verbotener Kursmanipulation in die Gefahr einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren begibt.
Leerverkaeufe leiten zum Missbrauch
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