wenn ein konkursrichter für 14 jahre bestellt wird, ist das nicht lebenslänglich, und damit nicht unabhängig.
und es gibt in bereich des code napoleon durchaus die möglichkeit, das sogenannte urteile auch von der verwaltung ausgestellt werden, sie heissen dan z.b. in österreich bescheide, und kommen aus einem verwaltungsstrafverfahren.
und genau diesen status hat walrath. sie wird nicht vom präsidenten eingesetzt, sie wird nicht auf lebenszeit bestellt, und sie hat damit nicht den status eines "richters" der judikative.
und zu: "konkursrichter (bancrupcy judges) sind nicht lebenslang bestellte richter der judikative nach artikel 3 der us verfassung, sondern "richter" nach artikel 1 der us verfassung. sie sind kündbar, und "bestrafbar" im sinne von gehaltskürzungen (oder erhöhungen)."
ein überragendes merkmal der judikative ist ihre unabhängigkeit, und die ist nun mal nach ansicht des obersten us gerichts nicht gegeben, wenn der "konkursrichter" nicht unabhängig von dem jenigen ist, der ihn bestellt.
was auch logisch ist, wenn ich einen richter einsetzen und absetzen kann, ist er nicht unabhängig, und damit kein teil der judikative.
aber ich verlasse mich da nicht auf mich, ich nehme einfach den obersten gerichtshof der usa, der erklärt, das ein urteil eines konkursrichters, das einem urteil eines zivilgen bundesgerichts entgegenspricht, nicht mit der verfassung konform ist.
weil eben konkursrichter nicht unabhängig sind.
"ein silber panda oder ein silber kookaburra kann die welt verbessern, grins" crasht jpm