Ich meine Andere die nur ab und zu hier schreiben.
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| Steigender Rheinmetall AG-Kurs | 5,00 | 10,05 | 15,05 | |
| Fallender Rheinmetall AG-Kurs | 4,99 | 9,99 | 14,95 | |
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Da es immer noch einige Leute gibt, die eine nach Insidertrading resultierende Neubewertung des Global Settlement Agreements (GSA) von Richterin Walrath vehement ausschließen, möchte ich mich im Folgenden mal etwas mit den Folgen von Insidertrading – insbesondere den möglichen Konsequenzen bezogen auf das GSA - widmen:
Um einen Reorg-Plan & GSA durch das Gericht absegnen zu lassen muss dieser (festgehalten im Bankruptcy-Code) ein paar Punkte erfüllen:
Before confirmation can be granted, the court must be satisfied that there has been compliance with all the other requirements of confirmation set forth in section 1129 of the Bankruptcy Code, even in the absence of any objections. In order to confirm the plan, the court must find, among other things, that: (1) the plan is feasible; (2) it is proposed in good faith; and (3) the plan and the proponent of the plan are in compliance with the Bankruptcy Code.
Bevor eine Annahme des Planes/GSA erfolgen kann, muss das Gericht überzeugt werden, dass dieser allen Anforderungen gemäß Sektion 1129 des Bankruptcy-Codes entspricht, selbst dann, wenn dem Gericht keine Einsprüche vorliegen. Um den Plan zu bestätigen, muss das Gericht u.a. feststellen, dass (1) der Plan durchführbar ist; (2) in gutem Glauben ausgehandelt wurde; (3) der Plan und die Vertreter stehen in Übereinstimmung des Bankruptcy Codes.
Weiter mit 2 Auszügen aus der (WMI-)Urteilsbegründung von Mary Walrath:
“In making its evaluation, the court must determine whether „the compromise is fair, reasonable, and in the best interest of the estate.”
In Aufstellung seiner Einschätzung muss das Gericht bestimmen, ob der Kompromiss (GSA) gerecht, angemessen und im besten Interesse der Konkursmasse ist.“
“The court does not have to be convinced that the settlement is the best possible compromise”
Das Gericht muss dabei nicht überzeugt sein, dass der Vergleich der best mögliche Kompromiss ist.
Zusammenfassend gibt es 4 Haupt-Kriterien die ein Gericht berücksichtigen muss bei der Annahme/Genehmigung eines Planes oder GSAs.
- POR/GSA muss in gutem Glauben ausgehandelt worden sein (GOOD FAITH)
- POR/GSA muss fair sein (FAIR)
- POR/GSA muss angemessen sein (REASONABLE)
- POR/GSA muss im besten Interesse der Konkursmasse sein (BEST INTEREST)
Das Gericht muss jedoch nicht überzeugt davon sein, dass der POR/GSA der best mögliche Kompromiss ist.
Noch wichtiger: Das Gericht kann ihre Entscheidung nur auf ihr vorgelegten und somit bekannte Fakten stützen.
Obwohl die Richterin, Mary Walrath den Plan am 7. Januar 2011 abgelehnt hatte, beurteilte sie das dem Reorg-Plan zugrunde liegende Global Settlement Agreement (GSA) nach den ihr bekannten Informationen als fair und angemessen. Seit Sydney Prevor’s (erfolglosem) Versuch, die Richterin dazu aufzufordern ihren Entscheid zum GSA nochmals zu überdenken, wissen wir, dass dies nur dann möglich ist, wenn dem Gericht entweder (a) neue Gesetze oder (b) neue Fakten vorliegen.
Stellen wir uns nun die Frage: Wie können wir neue Fakten schaffen, die Walrath zu einem Umdenken bewegen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Ob dies nun mit einer konkurrierenden Asset-Valuation von Solomon geschieht, die aufzeigt dass WMI eben nicht in Gutem Glauben gehandelt hat und z.B. die Assets oder WMI-Reorg vorsätzlich zu niedrig bewertet hat oder mit beispielweise dem Nachweis von Insiderhandel von einen der am Plan-Beteiligten Parteien. Mit dem Nachweis von Insiderhandel liegt dem Gericht auf jeden Fall schon mal ein gewichtiger, neuer Fakt vor, welcher die Richterin dazu veranlassen wird, ihre Entscheidung zu überdenken. Nicht umsonst hätte sie diesen Punkt explizit in ihrer Urteilsbegründung nochmals erwähnt und hat letztendlich auch der Untersuchung gegen die Noteholders stattgegeben.
Der ganze Reorg-Plan und das GSA (Grundbaustein des Planes) wurden u.a. massgeblich von folgenden 4 Parteien ausgehandelt:
WMI (als der Schuldner)
Settlement Noteholders (Creditors)
JP Morgan
FDIC
Ohne jetzt näher auf die Verletztung der „Fiduciary Duty“ von WMI gegenüber dem Equity einzugehen, hatte WMI zusammen mit den Creditors bezogen auf den Vergleich dieselben Interessen.
Um die Behauptung an der Mitwirkung der Noteholders auch zu belegen schauen wir uns mal Justin’s Schlussplädoyer vom 7. Dezember 2010 am Confirmation-Hearing etwas genauer an. Dabei geht eindeutig hervor, dass die 4 Hedgefonds am alles entscheidenden GSA und deren Aushandlung maßgeblich beteiligt waren. O-Ton (Schlussplädoyer*) von Nelson gegenüber Mary Walrath: „This Court just heard from the settling noteholders’ lawyers who candidly admits that they were, quote, “the co-architects of this plan”.
Zu Deutsch: Dieses Gericht hat gerade von den sich vergleichenden Noteholder-Anwälten gehört, die offen zugeben, dass sie – Zitat - „die Co-Architekten dieses Plans“ waren.“
Sollte sich nun herausstellen, dass sich diese besagten „Co-Architekten“ den geheimen Plänen („non public information“) bedient haben um sich so einen zusätzlichen Profit zu sichern, reden wir von illegalem Insidertrading. Nun stellt sich mir die Frage, ob dieser Plan und GSA, so wie sie uns zur Zeit vorliegen, dann immer noch genehmigt werden können und als in gutem Glauben ausgehandelt worden betrachtet werden.
Angenommen die 4 Hedgefonds hielten während des anlaufenden CH-11 Prozesses nicht nur Debt. (Verbindlichkeiten) sondern auch Equity, z.B. WMI-Vorzugsaktien. So abwegig wäre der Gedanke nicht mal in Anbetracht dessen, wie tief die Aktien nach dem Seizure notierten. Die Untersuchung bezieht sich übrigens auch auf WMI-Aktien. Nun stellt sich im Rahmen der geheimen GSA- Negotiations aber heraus, dass die Verhandlungen mit JPMC & FDIC zäher & schwieriger als erwartet ausfallen, weshalb die Hedgefonds ihre WMI-Aktien-Anteile allesamt verkaufen oder reduzieren und sich z.B. mit dem Erlös noch mehr Debt zu kaufen. Die Noteholders hätten sich somit strafbar gemacht in dem sie sich nämlich einen Informations-Vorteil gegenüber Aktionären wie uns erschafft haben und ihre Investitionen entsprechend angepasst haben. (Hold -> Sell -> Umschichtung)
Während die Aktionäre gespannt auf ein Settlement warteten, kam dann lange nachdem die Hedgefonds ihre Positionen gerettet haben und in die im Geld stehenden Papieren umgeschichtet haben, überraschend am 12. März 2010, (das EC wusste nichts davon!) die Meldung man habe sich außergerichtlich geeinigt. Natürlich stoppte der Fluss des Wasserfalles nur wenige Millionen vor den Equity-Klassen. Die im Promillebereich gekauften Schulden der Hedgefonds sind nahezu voll bedient und die Hedgefonds übernehmen die, (möglicherweise sogar noch zu tief bewertete) WMI-Reorg, während die Aktionäre alle leer ausgehen.
Dass sich mit dem (Insider-)Verkauf von WMI-Aktien natürlich auch die Interessen der 4 Hedgefonds geändert haben, brauche ich nicht zu erwähnen. Ich hoffe ihr könnt mir folgen. Mit diesem Interessenswechsel hätten die Co-Architekten des Vergleichs den Aktionären einen direkten Schaden angerichtet, in dem sie zusammen mit dem Debtors, WMI (a) auf zusätzliche Druckmittel (wie z.B. Business Tort Claims) verzichtet haben und (b) sich mit dem aktuellen Vergleich zufrieden gegeben haben. Unter diesen (neuen!) Umständen (Interessenwechsel infolge Insiderhandels) steht das GSA meiner Meinung nach auf wackligeren Beinen, als manche annehmen.
Was könnte passieren?
Mary Walrath könnte das GSA aufgrund den ihr neu vorgelegten Fakten (Insiderhandel) ablehnen, da dieser Vergleich nicht mehr den Anforderungen des Bankruptcy-Code gerecht wird („Proposed in Good Faith“) und fordert die Parteien (inkl. WMI-Equity) erneut auf, einen neuen Vergleich zu erzielen. Natürlich gibt es dadurch noch nicht die $ 8.00 pro Aktie. Aber die Chancen auf ein besseres GSA mit dem EC am Verhandlungstisch wären durchaus gegeben. Zu guter letzt würde sich Mary Walrath einmal mehr einer konkreten Entscheidung enziehen und den Ball zurück an die Parteien spielen.
Lg,
Affliction
* das gesamte Schlussplädoyer von Nelson:
http://www.aktienbase.de/...=e8c11e81b9ec16c9b8f4577546ca0b137874abf5
"Pfandbrief hingegen sagt (und weiß sich mit Rosen einig): Wer abstimmt, der muss sich auch bezüglich des releases festlegen."
ja, wo steht das?
Das habe ich bereits gepostet, in allen Details, hier:
http://www.ariva.de/aboutback_t364286?pnr=10368418#jump10368418
Ich würde Dich höflich ersuchen, mit Deinen ständigen lächerlichen Lügenvorwürfen aufzuhören, wenn ich den Beweis meiner Behauptung schon längst angetreten habe, Du aber zu faul zum lesen warst.
an alle anderen, lasst euch von jpms angestellten nicht verwirren, abstimmung ist notwendig, und die releases, falls ihr hier bedenken habt, können warten.
Gut, faster! Dann erkläre doch bitte nun allen Anwesenden hier, wie man abstimmt, aber "mit den releases wartet". Wie muss man dann das ballot ausfüllen? Komm, sag's uns!
ich habe übrigens die absicht, falls meine wahlzettel endlich kommen, meiner bank ausdrücklich zu untersagen, die vorzugsaktien einzuziehen.
Dann wird Dir Deine Bank mitteilen, dass sie unter diesen Umständen Dein ballot nicht berücksichtigen kann.
Paulinsche: Wie komme ich an die Abstimmungsunterlagen?
Beim letzten mal waren die doch auf einer Homepage (wamunity.org?) oder so ähnlich ersichtlich und downloadbar bzw. sogar mit Anleitung/Erklärung, oder irre ich mich da?
Habe mal wieder keine erhalten und das bei meinen 3 Depots (Cortal Consors, flatex/biw und ING DiBa). Ist doch echt nicht mehr normal und bestimmt KEIN Zufall.
Gruß und Danke für die Hilfe.
owausac: mein Broker schickt keine Unterlagen...
sondern ermöglicht die elektronische Abstimmung für die WAMKQ & WAMPQ . Die Infos dazu kamen heute Nacht!
Sogar mein Verein, der mit dem roten S, hat es nach nur dreimaliger Anmahnung geschafft mir Wahlunterlagen zu schicken.......allerdings unbraucbare!
Der Vordruck ist so konstruiert, dass die Möglichkeit die Releases unabhängig von der Abstimmung zum POR zu erteilen, nicht gegeben ist.
Aber genau diese Möglichkeit die Releases bis ein Rahr später nachreichen zu können ist in den Konditionen zur Solicitation vorgesehen.
Also kann ich immer noch nicht abstimmen, sondern muß noch mal mahnen.
Wer auch Abstimmungsunterlagen mit dem gleichen Mangel hat sollte dies dringend bei seinem Broker anmahnen!
Sogar mein Verein, der mit dem roten S, hat es nach nur dreimaliger Anmahnung geschafft mir Wahlunterlagen zu schicken.......allerdings unbraucbare!
Der Vordruck ist so konstruiert, dass die Möglichkeit die Releases unabhängig von der Abstimmung zum POR zu erteilen, nicht gegeben ist.
Also kann ich immer noch nicht abstimmen, sondern muß noch mal mahnen.
Mahne ruhig! Hättest Du meine Postings gelesen, wüsstest Du dass die ballots nunmal so aussehen, und Deine Bank daran völlig schuldlos ist. NOCHMALS:
http://www.kccllc.net/documents/0812229/0812229110328000000000002.pdf
Das ballot kannst Du auf Gesamtseite 1411 bewundern. Beachte vor allem das was in "Note" unter "Item 3" steht.
Aber genau diese Möglichkeit die Releases bis ein Rahr später nachreichen zu können ist in den Konditionen zur Solicitation vorgesehen.
Richtig!! Wenn man gar nicht abstimmt. Was erzähle ich Euch hier die ganze Zeit, hm?
und das steht klar gegen das bei gericht von rosen eingereichte dokument. jeder stimmzettel wird berücksichtigt, auch wenn die vorzugsaktien nicht eingezogfen wurden.
Die von Dir zitierte Bestimmung stellt auf den Fall ab, dass eine Bank irrtümlich nicht tendert. Versuch es einfach, faster! Wirst ja sehen, was Dir Deine Bank erzählen wird.
Aber was mich mehr interessiert, willst Du jetzt endlich den Leuten hier, vor allem aboutback, erzählen, wie man abstimmt, ohne sich bezüglich des releases festzulegen? Oder ist es vielmehr so, dass Du das nicht kannst? Weil Du hier ständig am Lügen bist?
und falls ihr euch die möglichkeit offenlassen wollt, por ablehnen, und releases ignorieren.
Nochmals, faster. WIE GEHT DAS? Komm sag uns doch, wie wir dann den ballot ausfüllen müssen! Na??
Richtig. Die Wahl, "opt-out" anzukreuzen, ist in der Tat nicht zwingend erforderlich. Du kannst opt-out ankreuzen oder es sein lassen. Wenn Du es sein läßt, erteilst Du das release.
Was NICHT möglich ist: abstimmen und gleichzeitig kundtun, dass man sich mit dem Release noch Zeit lassen will. Man kann sich Zeit lassen, ja, aber dann kann man auch nicht abstimmen.
Herrje, es ist doch wirklich nicht so schwer?
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