Allgemein und Punkt 1:
Es liegt nicht in meiner Absicht, zu behaupten oder gar "nachzuweisen", dass das Eigenkapital erschöpft war. Das KANN ICH NICHT. Wahrscheinlich kann niemand für einen ganz bestimmten Zeitpunkt nachweisen, dass das Eigenkapital einer Bank erschöpft ist, weil es immer erhebliche Bewertungsunsicherheiten gibt. Das ist aber alles gar nicht der Punkt. Banken sind ein stark reguliertes Business. Es gibt keinen wie immer gearteten Rechtsanspruch von Bankaktionären darauf, mit ihrer Bank eine Krise zu "durchtauchen". Die Behörde, in diesem Fall das OTS, hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu beurteilen, ob eine Bank gefährdet ist oder nicht. Nochmal: ich werfe die Frage, ob das "gerecht" ist, überhaupt nicht auf. Es ist einfach so. Man muss es als Bankaktionär wissen. Banken/Bankaktionäre verdienen gut, solange die Sonne scheint. Sie können sich Fremdkapital günstiger besorgen als irgendein anderes Wirtschaftssubjekt, vielleicht mit Ausnahme des Staates, weil sie das Geld weitgehend von den Sparern bekommen, die dafür nur sehr niedrige Zinsen nehmen. Die Sparer machen das, weil sie davon ausgehen, dass ihre Spareinlagen sicher sind. Es besteht ein Konflikt zwischen Sparern und Bankaktionären, wenn die Bank in die Krise kommt. Die Bankaktionäre wollen am liebsten so lange weitermachen wie irgendwie möglich. Es wäre ja denkbar, dass die Krise vorbeigeht, die Assetpreise sich erholen, und dann wäre ein Totalverlust vermieden. Die Sparer wollen Sicherheit.
Diese Sicherheit erlangen die Sparer nur durch die Kombination von Einlagensicherungsmechanismus und Regulierung. Es ist klar, dass es nicht nur eine Einlagensicherung geben kann, und keine Bankenregulierung. Letztere sorgt dafür, dass die Einlagensicherung nicht über Gebühr belastet wird, weil Bankaktionäre (die ja auch die Entscheidungsträger einer Bank bestellen) versuchen eine Krise zu durchtauchen, was ja auch mal schiefgehen kann.
Also: Der Preis für die unvergleichliche Position von Banken zu guten Zeiten wird in der Krise bezahlt, wenn Banken beschlagnahmt werden, auch ohne dass bewiesen ist, dass das Eigenkapital erschöpft ist -- oder die Liquidität erschöpft, was natürlich etwas anderes ist, was aber Hand in Hand mit dem Eigenkapital geht, weil ebendieses ein Polster aus Sicht der Kreditgeber ist. Das sind die Regeln. Ich hab sie nicht gemacht. Die Regeln waren auch mal anders. Die heutigen Regeln in den USA haben ihren Ursprung letzten Endes in der großen Depression der 1930er, als es -- wie schon in früheren Krisen -- unzählige Bankpleiten gab, bei denen die Sparer enorme Verluste erlitten, die ihnen keiner ersetzte. Die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger in den USA haben dieses System erschaffen, um dem vorzubeugen. Es ist in anderen zivilisierten Ländern heute nicht anders.
Zu Punkt 2: Du liegst da falsch. Selbstverständlich ist die fsb in der WMB enthalten. Wenn Eigenkapitalquoten der WMB betrachtet werden, beinhalten diese immer auch das Eigenkapital der fsb. Die Regulierungsbehörde hat WMB/WMBfsb immer als Einheit betrachtet. Die EK-Quote (oder auch die Liquidität!) von WMB hätte sich durch Zugriff auf WMBfsb natürlich nicht erhöhen lassen.