Volkswagen: EU verhängt erneut Millionenbuße
Wegen wettbewerbswidriger Verkaufspraktiken hat die Europäische Kommission am Mittwoch erneut ein Millionenbußgeld gegen den Volkswagen-Konzern verhängt. VW wehrt sich vor allem gegen die Höhe der Forderung.
Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, muss VW 60,55 Mio. DM (30,96 Mio. Euro) Strafgeld zahlen. Der Wolfsburger Konzern soll seine Händler gehindert haben, von sich aus Preisnachlässe auf das Modell Passat zu gewähren. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Betreiben der Kommission Volkswagen wegen Wettbewerbsverstößen zu einer Rekordstrafe von 176 Mio. DM (90 Mio. Euro) verurteilt.
Volkswagen will die Entscheidung nicht hinnehmen. "Wir werden gegen die heutige Bußgeldentscheidung der Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben", sagte VW-Sprecher Klaus Kocks. "Vor allem erscheint uns die Höhe des verlangten Bußgeldes unverhältnismäßig."
Die Brüsseler Wettbewerbshüter warfen dem Konzern vor, 1996 und 1997 die Preisfreiheit seiner deutschen Autohändler beschnitten zu haben. Volkswagen habe den Handel über einen Zeitraum von zwei Jahren angewiesen, keine substanziellen Rabatte für das damals neue Passat-Modell zu gewähren. Grundlage für die Vorwürfe sind drei Briefe des Konzerns, in denen das Rabattverbot erklärt wird. Zudem werden die Händler darin aufgefordert, Konkurrenten zu melden, die sich nicht daran halten. Dies wertete die EU-Kommission als einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und verhängte deshalb die neue Strafe.
© AFP 2001
Wegen wettbewerbswidriger Verkaufspraktiken hat die Europäische Kommission am Mittwoch erneut ein Millionenbußgeld gegen den Volkswagen-Konzern verhängt. VW wehrt sich vor allem gegen die Höhe der Forderung.
Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, muss VW 60,55 Mio. DM (30,96 Mio. Euro) Strafgeld zahlen. Der Wolfsburger Konzern soll seine Händler gehindert haben, von sich aus Preisnachlässe auf das Modell Passat zu gewähren. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Betreiben der Kommission Volkswagen wegen Wettbewerbsverstößen zu einer Rekordstrafe von 176 Mio. DM (90 Mio. Euro) verurteilt.
Volkswagen will die Entscheidung nicht hinnehmen. "Wir werden gegen die heutige Bußgeldentscheidung der Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben", sagte VW-Sprecher Klaus Kocks. "Vor allem erscheint uns die Höhe des verlangten Bußgeldes unverhältnismäßig."
Die Brüsseler Wettbewerbshüter warfen dem Konzern vor, 1996 und 1997 die Preisfreiheit seiner deutschen Autohändler beschnitten zu haben. Volkswagen habe den Handel über einen Zeitraum von zwei Jahren angewiesen, keine substanziellen Rabatte für das damals neue Passat-Modell zu gewähren. Grundlage für die Vorwürfe sind drei Briefe des Konzerns, in denen das Rabattverbot erklärt wird. Zudem werden die Händler darin aufgefordert, Konkurrenten zu melden, die sich nicht daran halten. Dies wertete die EU-Kommission als einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und verhängte deshalb die neue Strafe.
© AFP 2001