passt ganz gut in diesen Thread:
2) Kapitalmigration - das sieht alles das Finanzamt
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Steuerbürger
wieder einmal etwas durchsichtiger geworden. Das Urteil erlaubt den
Behörden weitgehenden Zugriff auf die Stammdaten eines Kontoinhabers,
um etwa festzustellen, ob Subventionsmissbrauch beim Arbeitslosengeld
II stattfindet oder das Finanzamt Zweifel an den Angaben zum
Einkommen hat.
Doch wer glaubt, dies sei der Dammbruch, irrt. Schon seit einiger
Zeit sorgt ein ganzes Netz von Maßnahmen, dass die innere und äußere
"Emigration" des Kapitals dem Fiskus nicht verborgen bleibt:
1. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es einen Informationspool in der EU, in
den aus 22 Staaten Informationen über Kapitalanlagen und Zinserträge
ihrer Bürger einfließen. Die Finanzämter erhalten damit
grenzüberschreitende Kontrollmitteilungen von den Banken der
jeweiligen Länder. Seit 2007 gehören auch Rumänien und Bulgarien
dazu. Nicht dabei sind die EU-Mitglieder Österreich, Belgien und
Luxemburg und selbstverständlich auch nicht die Schweiz. Sie haben
eine eigenen Quellensteuer von derzeit 15 % auf alle Kapitalerträge
eingerichtet.
2. Seit diesem Monat vergibt das Bundeszentralamt für Steuern für
jeden Bürger eine lebenslange "Steuer-Identnummer", anhand derer das
Einkommen eines Steuerbürgers nicht nur über Bundesländergrenzen
hinweg beobachtet werden kann. Die zentrale Nummer erleichtert auch
den Datenabgleich zu anderen Behörden, etwa den Sozialbehörden. Damit
wird steht der Bürger von der Wiege bis zur Bahre unter kompletter
Beobachtung des Staates.
3. Auch Bargeld mal eben auf ein Schweizer Nummernkonto zu
transferieren, wird schwieriger. Seit 15 Juni gelten neue Obergrenzen
für den Bargeld-Transfers innerhalb der EU-Staaten. Statt 15.000 Euro
müssen in Zukunft schon 10.000 Euro deklariert werden. Und seit viele
EU-Staaten einem Rechtshilfeabkommen in Strafsachen beigetreten sind,
können deutsche Ermittler unter bestimmten Umständen auch Banken in
Österreich oder Belgien um Offenlegung sensibler Bankdaten bitten.
Ein weiterer Schritt zur EU-weiten Lockerung des Bankgeheimnisses.
4. Freistellungsaufträge dienen schon seit einiger Zeit dem
Informationsaustausch zwischen Banken und dem Bundeszentralamt für
Steuern. Die Bankern teilen seit 2002 mit, wie sich die
Sparerfreibeträge auf Dividenden und Zinsen aufteilen. Das Finanzamt
fragt beim Bundesamt ab und kann so feststellen, ob die
Sparerfreibeträge von derzeit 801 Euro für Singles bzw. 1602 Euro für
Verheiratete überschritten wurden.
Es lohnt sich also kaum, Erträge vor dem Finanzamt geheim zu halten.
mfG
DBR