Natürlich hätten die die Aktien auch so für 60€ gekauft, wenn der echte Umsatz bekannt gewesen wäre..
Ersten: Wie soll man das "beweisen"?
Zweitens: Ich glaube es hackt!
§
Bundesgerichtshof
Anleger muss Grund für Aktienkauf beweisen
05. Juni 2007
Der Bundesgerichtshof hat seine strengen Anforderungen an die Beweise, die Aktionäre über ihren Schaden wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen erbringen müssen, bekräftigt. Die obersten Zivilrichter hoben deshalb am Montag in Karlsruhe zwei Urteile des Oberlandesgerichts München auf, das Anlegern des früheren Schwindelunternehmens Comroad Schadensersatz zugesprochen hatte.
Umsätze frei erfunden
Der Telematik-Anbieter hatte 98,6 Prozent seiner Umsätze frei erfunden; als der Betrug im Jahr 2002 aufflog, fiel der Kurs auf deutlich unter einen Euro. Die beiden Kläger hatten ihre Aktien für Kurse von bis zu 61 Euro gekauft. Die Bundesrichter verlangten nun aber einen konkreten Nachweis, dass die Anleger ihre Anteile gerade wegen der falschen Börsenpflichtmeldung erworben hatten. Auch wenn die Information des Kapitalmarkts "vielfältig und extrem unseriös" gewesen sei, könne auf den "Nachweis des konkreten Kausalzusammenhangs" nicht verzichtet werden (Az.: II ZR 147/05 und 173/05).

Ministerium für außerplanetarische Angelegenheiten/
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