Ich gehe mal davon aus, dass die heutige Rumdümpelei aus folgendem Grunde resulitiert:
Citibank entschädigt Lehman-Opfer
von Jens Hagen
Im Streit um die Entschädigung von Anlegern, die Zertifikate von Lehman Brothers erworben haben, wagt sich ein Institut aus der Deckung. Mehr als ein halbes Jahr nach der Pleite der US-Bank erstattet die Citibank einen Teil des investierten Betrages.
Durch die Lehman-Brothers-Pleite Geschädigte demonstrierten am Donnerstag in Düsseldorf. Quelle: dpa
DÜSSELDORF. Kunden können mit einer Rückzahlung von 30 bis 80 Prozent des investierten Kapitals rechnen. Im Schnitt soll die Zahlung bei 50 Prozent liegen. „Das Vertrauen in die Banken ist nachhaltig erschüttert worden“, sagt Franz Josef Nick, Vorstandsvorsitzender der Citibank Deutschland, die zur französischen Credit Mutuel gehört. „Wir möchten es zurückgewinnen“.
Von einem Durchbruch im hitzigen Streit zwischen Bankern und Kunden kann dennoch keine Rede sein. Laut Citibank kommt nur rund jeder vierte Betroffene für eine Erstattung in Frage. „Wir handeln kulant und entschädigen vor allen diejenige, die es besonders hart getroffen hat“, sagt Nick.
Die Citibank ist aber die erste Bank, die Kunden pauschal entschädigt. Die inzwischen von der Commerzbank übernommene Dresdner Bank, Hamburger und Frankfurter Sparkasse setzen bislang auf Einzelfalllösungen. Wer die Banker nicht davon überzeugen kann, dass sie falsch beraten haben, bleibt nur der Gang zum Anwalt. So war es bislang auch bei der Citibank. Bisher hat das Institut rund 600 000 Euro an hundert Lehman-Anleger ausgezahlt.
Citibank, Dresdner, Hamburger und Frankfurter Sparkasse haben in Deutschland die meisten Zertifikate von Lehman verkauft. Mit der Pleite der US-Bank sind die Papiere wertlos geworden. Insgesamt sollen in Deutschland bis zu 50 000 Anleger betroffen sein. Viele pochen auf Entschädigung durch die Banken, die ihnen die riskanten Papiere verkauft haben. Argument: Die Banken hätten sie nicht richtig über die Risiken aufgeklärt.
Die Kriterien für eine mögliche Rückzahlung entwickelte die Citibank in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Bedingungen sind streng. Wer etwa im letzten Jahr vor dem Kauf eines Lehman-Zertifikats eine Aktie geordert hat fällt ebenso durchs Raster wie Anleger die Optionsscheine, Unternehmensanleihen oder nicht von der Citibank angebotene Zertifikate gehandelt oder eine wachstumsorientierte Anlagestrategie verfolgt haben. Damit nicht genug: Die Regelung schließt Kunden aus, die ihre Zertifikate vor dem ersten Juni 2006 erworben haben oder gegen die Citibank ein Verfahren führen. Eine Liste mit allen Ausschlüssen finden Interessenten unter www.vz-nrw.de.
Wer die erste Hürde überwunden hat, kann seine Ansprüche nach einem umfangreichen Punktesystem ermitteln. Kurz gesagt läuft das darauf hinaus, dass Senioren mit begrenzten Mitteln und Konservativer Anlagestrategie mit einer Erstattung von bis zu 80 Prozent rechnen können, wenn sie die Zertifikate kurz vor der Pleite geordert haben. Junge, risikofreudige Anleger, die ihre Zertifikate schon lange im Depot liegen haben, können dagegen leer ausgehen. „Wer vor Gericht eine hohe Aussicht auf Erfolg hat, erzielt die höchsten Quoten“, sagt der Recklinghausener Rechtsanwalt Hauke Maack.
Die Offerte taugt vor allem für Kunden die nicht klagen möchten oder können. Die wenigsten Anleger haben eine Rechtsschutzpolice mit dem entsprechenden Einschluss. „Prozesse ziehen sich lange hin und bergen ein hohes Kostenrisiko“, sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Bei guten Erfolgsaussichten empfehlen wir aber weiterhin eine Klage“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Bereichleiter Recht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale NRW.
Recht auf Regeress
Bei einer Klage auf Erstattung führen Anlegeranwälte vor allem drei Argumente ins Feld.
Risikoneigung: Der Banker hat dem Kunden nicht das gewünschte Produkt verkauft. Wer nach einem sichererem Investment verlangt hat, hat eine juristische Handhabe. Falschberatung ist aber schwer zu beweisen.
Sicherheit: Der Berater hätte darauf hinweisen müssen, das für Lehman-Zertifikate keine Einlagensicherung besteht. Der Kunde trägt das Emittentenrisiko und geht bei Pleite der Bank leer aus.
Kick Backs: Die Bank hätte die Höhe der eigenen Vermittlungsprovision ausweisen müssen.
Urteile: LG Hamburg Az. 319 O 125/08; 318 O 4/08 und 310 O 4/09 (kein Urteil, richterlicher Hinweisbeschluss); AG Leipzig 115 C 3759/08.