Above top Secret
Quelle: feuerblume-hanabi.blogspot.com
Über die Gründe, die zum Kursverlauf geführt haben, habe ich mich schon mehrfach in diesem Blog geäußert.
Zwischen dem notwendigen und dem vorhandenen Wissen, das ein Anleger in Rohstoffwerten haben sollte, besteht ein großes Gap, was ein hohes erlebtes Risiko bedeutet. Dieses Gap füllten Börsenbriefe, welche die komplexen Informationen in mundgerechte Häppchen zerlegten, sie für das schmalste Gehirn aufarbeiteten und den Anlegern zumindest das Gefühl vermittelten, auf das richtige Pferd gesetzt zu haben. Denn von einer professionellen Analyse konnte in vielen Fällen keine Rede sein.
Auch die letzte Presseerklärung von EnerGulf vermittelt den Eindruck, dass sie ein Ausfluss einer derartigen, zu sehr auf Diskretion ausgerichteten, Unternehmensstrategie ist. Oder war eine Berichterstattung über die Eckpunkte des Joint Operating Agreements in Namibia nicht möglich, weil die anderen Partner sie nicht für opportun hielten?
Hinsichtlich des anhängigen Rechtsstreites mit Veritas gibt die Presseerklärung auch nur her, dass es um Lizenzgebühren aus der Nigeria-Mission geht. Über den Inhalt der Klage können daher nur Vermutungen angestellt werden. Handelt es sich um eine Sache, die in Deutschland unter das Thema „positive Vertragsverletzung“ fällt? Wird eine gesamtschuldnerische Haftung aus einem gemeinsamen Vertrag mit Derock beansprucht?
Offenbar geht es um die „Spitze“ einer Rechnung. Angesichts bisher gebuchter Aufwendungen aus dem Projekt wahrscheinlich um einen Betrag im 5 bis 6stelligen Bereich.
Egal wie. An der Investor-Relation von EnerGulf wird sich etwas ändern müssen, wenn die angestrebten Ziele erreicht werden wollen. Und diese Änderung muss schnell umgesetzt werden, geht es doch vielleicht noch im 4. Quartal 2006 in die Exploration vor Ort. Zumindest dann, wenn der erste Drill im 1. Quartal 2007 gesetzt werden soll. In einem solchen Szenario müsste nämlich der erste Abschnitt der Finanzierung in Q4/2006 durchgezogen werden. Dafür soll bekanntlich das NSAI-Gutachten die Grundlage liefern.
Dies wissen natürlich auch diejenigen, die derartige Sachverhalte üblicherweise promoten und sich deshalb bei EnerGulf „die Tür in die Hand geben“ werden. Aber mit dem Promoten mittels dieser Dienstleister allein ist es nicht getan. Helmut Pollinger vom Bullvestor, mit 25.000 Abonnenten einer der erfolgreichsten Börsendienste, hat zwar schon mehrfach bewiesen, dass er die Puppen tanzen lassen kann. Oft tanzten diese aber nur einen Sommer.
Zunächst einmal wird es darauf ankommen, das Ergebnis des NSAI-Gutachtens adäquat zu kommunizieren. Das ist zwar noch nicht alles, wäre aber auch schon eine ganze Menge. Und hier ist vor allem das Management und nicht irgendein Promoter gefragt. Ansonsten werden wieder nur dosenfutteraffine Lemminge und Zocker statt langfristig orientierter Anleger erreicht, die Aktie also weiterhin Spielball der Taschengeldtrader bleiben.
Es nützt nichts, die größte Ressource aller Junior-Explorer im Portfolio zu haben, wenn der breite Markt dies nicht erkennt und die Risiken nicht angemessen bilanzieren kann.
Quelle: feuerblume-hanabi.blogspot.com
Über die Gründe, die zum Kursverlauf geführt haben, habe ich mich schon mehrfach in diesem Blog geäußert.
Zwischen dem notwendigen und dem vorhandenen Wissen, das ein Anleger in Rohstoffwerten haben sollte, besteht ein großes Gap, was ein hohes erlebtes Risiko bedeutet. Dieses Gap füllten Börsenbriefe, welche die komplexen Informationen in mundgerechte Häppchen zerlegten, sie für das schmalste Gehirn aufarbeiteten und den Anlegern zumindest das Gefühl vermittelten, auf das richtige Pferd gesetzt zu haben. Denn von einer professionellen Analyse konnte in vielen Fällen keine Rede sein.
Auch die letzte Presseerklärung von EnerGulf vermittelt den Eindruck, dass sie ein Ausfluss einer derartigen, zu sehr auf Diskretion ausgerichteten, Unternehmensstrategie ist. Oder war eine Berichterstattung über die Eckpunkte des Joint Operating Agreements in Namibia nicht möglich, weil die anderen Partner sie nicht für opportun hielten?
Hinsichtlich des anhängigen Rechtsstreites mit Veritas gibt die Presseerklärung auch nur her, dass es um Lizenzgebühren aus der Nigeria-Mission geht. Über den Inhalt der Klage können daher nur Vermutungen angestellt werden. Handelt es sich um eine Sache, die in Deutschland unter das Thema „positive Vertragsverletzung“ fällt? Wird eine gesamtschuldnerische Haftung aus einem gemeinsamen Vertrag mit Derock beansprucht?
Offenbar geht es um die „Spitze“ einer Rechnung. Angesichts bisher gebuchter Aufwendungen aus dem Projekt wahrscheinlich um einen Betrag im 5 bis 6stelligen Bereich.
Egal wie. An der Investor-Relation von EnerGulf wird sich etwas ändern müssen, wenn die angestrebten Ziele erreicht werden wollen. Und diese Änderung muss schnell umgesetzt werden, geht es doch vielleicht noch im 4. Quartal 2006 in die Exploration vor Ort. Zumindest dann, wenn der erste Drill im 1. Quartal 2007 gesetzt werden soll. In einem solchen Szenario müsste nämlich der erste Abschnitt der Finanzierung in Q4/2006 durchgezogen werden. Dafür soll bekanntlich das NSAI-Gutachten die Grundlage liefern.
Dies wissen natürlich auch diejenigen, die derartige Sachverhalte üblicherweise promoten und sich deshalb bei EnerGulf „die Tür in die Hand geben“ werden. Aber mit dem Promoten mittels dieser Dienstleister allein ist es nicht getan. Helmut Pollinger vom Bullvestor, mit 25.000 Abonnenten einer der erfolgreichsten Börsendienste, hat zwar schon mehrfach bewiesen, dass er die Puppen tanzen lassen kann. Oft tanzten diese aber nur einen Sommer.
Zunächst einmal wird es darauf ankommen, das Ergebnis des NSAI-Gutachtens adäquat zu kommunizieren. Das ist zwar noch nicht alles, wäre aber auch schon eine ganze Menge. Und hier ist vor allem das Management und nicht irgendein Promoter gefragt. Ansonsten werden wieder nur dosenfutteraffine Lemminge und Zocker statt langfristig orientierter Anleger erreicht, die Aktie also weiterhin Spielball der Taschengeldtrader bleiben.
Es nützt nichts, die größte Ressource aller Junior-Explorer im Portfolio zu haben, wenn der breite Markt dies nicht erkennt und die Risiken nicht angemessen bilanzieren kann.