Der 1. Januar 2009 rückt unablässig näher - mit weitreichenden Folgen. Dann tritt die neue Abgeltungsteuer in Kraft und jeder sollte sein Depot bis dahin abgeltungsteuertauglich trimmen.
Denn grundsätzlich unterliegen alle Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) überschreiten, der Abgeltungsteuerpflicht. Alle Finanzinstitute müssen auf Kapitalerträge der Anleger eine pauschale Steuer in Höhe von rund 28 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) direkt an den Fiskus abführen. Dies gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und erzielte Kursgewinne bei Verkäufen. Von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind etwa Erträge aus Dachfonds, geschlossene Fonds sowie Schenkungen und unentgeltliche Kapitalübertragungen.
Das Wichtigste zur neuen Abgeltungsteuer
Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Lebensverhältnisse und Vermögensziele gibt es keine Einheitsstrategie, wie mit der Abgeltungsteuer zu verfahren ist. Einige Wegweiser aber gelten für alle Anlagerichtungen: So können Verluste aus Kapitalanlagen realisiert werden, um bislang entstandene Verluste auf die Jahre 2009 und später vorzutragen. Denn auch künftig können Verluste innerhalb eines Depots gegeneinander verrechnet werden - und das erstmals sogar über die Grenzen der verschiedenen Anlageklassen hinweg.
Ausnahme: Aktienverluste sind nur gegen Aktiengewinne aufzurechnen. Erheblich kann auch profitieren, wer bis Ende 2008 in chancenreiche Aktien und Fonds investiert. Denn für sie gilt die alte Steuerregelung über das Jahr 2008 hinaus, so dass nach einer Haltedauer von einem Jahr Kursgewinne auch nach 2009 steuerfrei realisiert werden können.
Zweitdepot eröffnen
Daher sollten Anleger, die bislang in Aktien, Aktien- oder Fondssparpläne investiert haben, daran festhalten. Allerdings sollte unbedingt ein zweites Depot eröffnet werden, das dann ab 2009 allen Neukäufen vorbehalten bleibt. Nur so lässt sich die Steuerfreiheit der "Altbestände" schützen. Denn lagert alles in einem Depot, gilt für das Finanzamt bei Verkäufen die Regel: "First in, first out". Das bewirkt, dass ältere Wertpapiere als zuerst verkauft gelten - obwohl sie steuerlich eigentlich begünstigt sind. Werden Altwerte aber in einem gesonderten Depot gehalten, behalten sie auf unbefristete Dauer ihren Status als von der Abgeltungsteuer befreit.
Denn grundsätzlich unterliegen alle Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) überschreiten, der Abgeltungsteuerpflicht. Alle Finanzinstitute müssen auf Kapitalerträge der Anleger eine pauschale Steuer in Höhe von rund 28 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) direkt an den Fiskus abführen. Dies gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und erzielte Kursgewinne bei Verkäufen. Von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind etwa Erträge aus Dachfonds, geschlossene Fonds sowie Schenkungen und unentgeltliche Kapitalübertragungen.
Das Wichtigste zur neuen Abgeltungsteuer
Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Lebensverhältnisse und Vermögensziele gibt es keine Einheitsstrategie, wie mit der Abgeltungsteuer zu verfahren ist. Einige Wegweiser aber gelten für alle Anlagerichtungen: So können Verluste aus Kapitalanlagen realisiert werden, um bislang entstandene Verluste auf die Jahre 2009 und später vorzutragen. Denn auch künftig können Verluste innerhalb eines Depots gegeneinander verrechnet werden - und das erstmals sogar über die Grenzen der verschiedenen Anlageklassen hinweg.
Ausnahme: Aktienverluste sind nur gegen Aktiengewinne aufzurechnen. Erheblich kann auch profitieren, wer bis Ende 2008 in chancenreiche Aktien und Fonds investiert. Denn für sie gilt die alte Steuerregelung über das Jahr 2008 hinaus, so dass nach einer Haltedauer von einem Jahr Kursgewinne auch nach 2009 steuerfrei realisiert werden können.
Zweitdepot eröffnen
Daher sollten Anleger, die bislang in Aktien, Aktien- oder Fondssparpläne investiert haben, daran festhalten. Allerdings sollte unbedingt ein zweites Depot eröffnet werden, das dann ab 2009 allen Neukäufen vorbehalten bleibt. Nur so lässt sich die Steuerfreiheit der "Altbestände" schützen. Denn lagert alles in einem Depot, gilt für das Finanzamt bei Verkäufen die Regel: "First in, first out". Das bewirkt, dass ältere Wertpapiere als zuerst verkauft gelten - obwohl sie steuerlich eigentlich begünstigt sind. Werden Altwerte aber in einem gesonderten Depot gehalten, behalten sie auf unbefristete Dauer ihren Status als von der Abgeltungsteuer befreit.
Wer viel Geld hat, der kann spekulieren;
wer wenig hat darf nicht spekulieren und wer
überhaupt kein Geld hat muss spekulieren.
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