Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum

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Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum Mausi70
Mausi70:

Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum

6
24.09.08 01:22
#1
Der 1. Januar 2009 rückt unablässig näher - mit weitreichenden Folgen. Dann tritt die neue Abgeltungsteuer in Kraft und jeder sollte sein Depot bis dahin abgeltungsteuertauglich trimmen.

Denn grundsätzlich unterliegen alle Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) überschreiten, der Abgeltungsteuerpflicht. Alle Finanzinstitute müssen auf Kapitalerträge der Anleger eine pauschale Steuer in Höhe von rund 28 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) direkt an den Fiskus abführen. Dies gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und erzielte Kursgewinne bei Verkäufen. Von der Abgeltungsteuer ausgenommen sind etwa Erträge aus Dachfonds, geschlossene Fonds sowie Schenkungen und unentgeltliche Kapitalübertragungen.

Das Wichtigste zur neuen Abgeltungsteuer
Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Lebensverhältnisse und Vermögensziele gibt es keine Einheitsstrategie, wie mit der Abgeltungsteuer zu verfahren ist. Einige Wegweiser aber gelten für alle Anlagerichtungen: So können Verluste aus Kapitalanlagen realisiert werden, um bislang entstandene Verluste auf die Jahre 2009 und später vorzutragen. Denn auch künftig können Verluste innerhalb eines Depots gegeneinander verrechnet werden - und das erstmals sogar über die Grenzen der verschiedenen Anlageklassen hinweg.
Ausnahme: Aktienverluste sind nur gegen Aktiengewinne aufzurechnen. Erheblich kann auch profitieren, wer bis Ende 2008 in chancenreiche Aktien und Fonds investiert. Denn für sie gilt die alte Steuerregelung über das Jahr 2008 hinaus, so dass nach einer Haltedauer von einem Jahr Kursgewinne auch nach 2009 steuerfrei realisiert werden können.

Zweitdepot eröffnen
Daher sollten Anleger, die bislang in Aktien, Aktien- oder Fondssparpläne investiert haben, daran festhalten. Allerdings sollte unbedingt ein zweites Depot eröffnet werden, das dann ab 2009 allen Neukäufen vorbehalten bleibt. Nur so lässt sich die Steuerfreiheit der "Altbestände" schützen. Denn lagert alles in einem Depot, gilt für das Finanzamt bei Verkäufen die Regel: "First in, first out". Das bewirkt, dass ältere Wertpapiere als zuerst verkauft gelten - obwohl sie steuerlich eigentlich begünstigt sind. Werden Altwerte aber in einem gesonderten Depot gehalten, behalten sie auf unbefristete Dauer ihren Status als von der Abgeltungsteuer befreit.

Wer viel Geld hat, der kann spekulieren;
wer wenig hat darf nicht spekulieren und wer
überhaupt kein Geld hat muss spekulieren.
Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum Mausi70
Mausi70:

Auswirkungen nach Anlageklassen

3
24.09.08 01:24
#2
Aktuelle Regelung Regelung ab 2009 Fazit


Aktien und Aktienfonds
Kursgewinne und Zinsen müssen zur Hälfte versteuert werden. Nach 12 Monaten Haltedauer sind Kursgewinne steuerfrei. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne sind voll abschlagsteuerpflichtig. Bei Umschichtungen innerhalbeines Fonds, also ohne Gläubigerwechsel, sind die Erträge allerdings steuerfrei. Bei Zinsbesteuerung fahren viele Anleger besser, allerdings belastet die Besteuerung der Kursgewinne die Rendite. Bestandsschutz für „Altbestände”.
Anleihen und Rentenfonds
Zinsen werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz be- steuert. Ab einer Haltefrist von 12 Monaten sind Kursgewinne steuerfrei. Auf Zinsen, Kurs- und Veräußerungsgewinne muss nur die Abgeltungsteuer entrichtet werden. Für die meisten Anleger dürfte die Besteuerung durch die Abgeltungsteuer deutlich günstiger sein. Anleihen gehören demnach zu den Gewinnern der Neuregelung.
Aktien-, Null-Kupon-Anleihen
Sämtliche Zinsen und Kursgewinne unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Bei Zinserträgen und Kursgewinnen greift die Abgeltungsteuer Auch derzeit gibt es keine Spekulationsfrist für diese Anlageklasse. Dadurch verringert der Abgeltungsteuersatz die Steuerbelastung für die meisten Anleger deutlich.
Dachfonds
Austausch der Fonds durch das Dachfonds-management ist steuerfrei. Die „Dachkonstruktion” schützt die in andere Fonds investierenden Fonds. Unter diesem Dach können Fonds weiterhin steuerfrei ge- und verkauft werden. Dank ihrer besonderen Konstruktion bleibt auch künftig der Bestandsschutz bestehen, selbst wenn neue Fondsanteile hinzukommen.
Festgeld, Tagesgeld und Sparbücher

Ab dem Freibetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) unterliegen Zinsen dem persönlichen Grenzsteuersatz. Auf die Zinsen fällt, nach Verbrauch des Sparerpauschbetrages, nur noch der Abgeltungsteuersatz an. Ab einem Grenzsteuersatz von 28 Prozent ist die neue Steuerbemessung durch die Abgeltungsteuer günstiger. Damit ist auch Festgeld ein Abgeltungsteuer- Gewinner.
Geldmarktfonds
Zinsen werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Ab einer Haltefrist von 12 Monaten sind Kursgewinne steuerfrei. Auf Zinsen und Kursgewinne muss nur die Abgeltungsteuer entrichtet werden. Wie bei den Anleihen dürfte die geringere Besteuerung der Zinsen durch die Abgeltungsteuer für die meisten Anleger deutlich günstiger ausfallen.
(Immobilien-)Fonds, geschlossen
Für Einnahmen aus Miete und Anteilsverkauf gilt der persönliche Steuersatz, Gewinne bei Immobilienverkauf sind nach 10 Jahren steuerfrei. Keine Änderung gegenüber der bestehenden Regelung. Keine Änderung gegenüber der bestehenden Regelung.
Immobilienfonds, offen
Für Zinserträge gilt der persönliche Steuersatz, Gewinne bei Immobilienverkauf sind nach 10 Jahren, bei Fondsverkauf nach 1 Jahr steuerfrei. Mieteinnahmen unterliegen nur noch der Abgeltungsteuer, die Steuerfreiheit nach 10 Jahren Haltedauer bleibt bestehen. Auch neu: Die einjährige Haltefrist für Anteile entfällt. Mieteinnahmen unterliegen nur noch der Abgeltungsteuer, die Steuerfreiheit nach 10 Jahren Haltedauer bleibt bestehen. Auch neu: Die einjährige Haltefrist für Anteile entfällt.
Kapitallebensversicherungen
Wurden sie vor 2005 abgeschlossen, sind die Auszahlungen ab einer Haltedauer von mind. 12 Jahren und einer Beitragszahldauer von 5 Jahren steuerfrei. Bei nach 2005 gültigen Policen unterliegt die Hälfte der Erträge (ab 60. Lebensjahr, Laufzeit mind. 12 Jahre) dem persönlichen Steuersatz. Bei Policen ab 2005* wird Abgeltungsteuer erhoben, wenn die Auszahlung vor dem 60. Lebensj. erfolgt o. sie weniger als 12 Jahre gehalten wird. * Für Altverträge, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gibt es andere Voraussetzungen, die zur Steuerunschädlichkeit führen. „Neue“ und „alte“ Kapitallebensversicherungen bleiben attraktiv.
Rentenversicherungen
Die Abgeltungsteuer spielt bei regelmäßigen Rentenzahlungen keine Rolle. Der Ertragsanteil unterliegt der Einkommensteuer. Kapitalauszahlung: siehe Lebensversicherungen. Abgeltungsteuer wird nur erhoben, wenn die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr erfolgt oder die Police weniger als 12 Jahre gehalten wird. Rentenversicherungen bleiben attraktiv und unterliegen bei den oben genannten Voraussetzungen nicht der Abgeltungsteuer.
Riester- und Rürup-Verträge
Staatliche Zulagen für Riester- und Steuererleichterungen für Rürup-Beiträge. Rentenzahlungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Keine Änderung gegenüber der bestehenden Regelung. Keine Änderung gegenüber der bestehenden Regelung. Damit bleiben Riester- und Rürup-Verträge ideal zur Basisvorsorge.
Zertifikate
Bei Discount-, Bonus- und Indexzertifikaten sind Erträge nach Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei. Ansonsten gilt der persönliche Steuersatz. Wer nach dem 15. März 2007 Zertifikate erworben hat und diese nach dem 30. Juni 2009 verkauft, muss auf den Ertrag Abgeltungsteuer zahlen. Durch die Fristen wurde der Bestandsschutz von Zertifikaten ausgehebelt.
Wer viel Geld hat, der kann spekulieren;
wer wenig hat darf nicht spekulieren und wer
überhaupt kein Geld hat muss spekulieren.
Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum preis
preis:

hör gefälligst auf zu arbeiten !

2
24.09.08 01:27
#3
sonst ruf ich bei der kleintiergewerkschaft an .
bei all euerm handeln und tun ,denkt bitte an ameise !
Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum Mausi70
Mausi70:

zu 3

2
24.09.08 01:46
#4
Sei froh dass jemand mal hier die Fakten postet :-)
Wer viel Geld hat, der kann spekulieren;
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Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum Mausi70
Mausi70:

Meinungen und Strategien sowie Tipps sind erwünsch

 
24.09.08 08:58
#5
Wer viel Geld hat, der kann spekulieren;
wer wenig hat darf nicht spekulieren und wer
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Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum Mausi70
Mausi70:

Jetzt aber handeln !

 
21.12.08 12:19
#6
Quelle: www.dax-vestor.de  

Lange wurde darüber geredet, jetzt ist es absehbar: Die Abgeltungssteuer glättet die unterschiedlichen Besteuerungen von Kapitalerträgen und drängt das Halbeinkünfteverfahren endgültig ins Aus. Für den Privatanleger gilt es, eine ganze Menge an Fallstricken zu umgehen. Der bekannteste ist zweifelsohne die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktien-, Zertifikate- oder Optionsscheinveräußerungen, die in Zukunft auch bei langfristigen Anlagen – d.h. bei Haltedauer länger als ein Jahr im Depot – in vollem Umfang besteuert werden. Doch noch kann man sich diesem Einschnitt in die erzielten Gewinne entziehen. Die Lösung ist hinlänglich bekannt, Wertpapiere, die VOR dem 30.12. dieses Jahres in die Depots wandern, können auch 2009 oder später nach mindestens zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei veräußert werden. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, insbesondere bei den Zertifikaten, und es gilt auch andere Untiefen zu umschiffen. Details hierzu finden Sie in unserem Special zur Abgeltungssteuer.



Es warten einige Fallstricke auf die Anleger

Sollte man sich als Anleger zum Beispiel im neuen Jahr dazu entschließen, weitere Papiere zu bereits bestehenden Positionen hinzuzukaufen, ist es geschickt, diese in ein gesondertes Depot verbuchen zu lassen. Nur so ist es möglich, dem „First in – first out“ Prinzip zu entgehen, das besagt, dass die Papiere, die zuerst gekauft auch zuerst veräußert werden. Geschieht das vor Ablauf des angestrebten Jahres, schmälert die Abgeltungssteuer den Gewinn. Wer die Kursverluste allerdings noch steuertechnisch 2008 realisieren will, muss sich sputen. Der Fiskus pocht hier auf das Zuflussprinzip, welches den Verlust erst nach der Gutschrift des Verkaufserlöses auf dem Konto als gegeben sieht. Soll dieser nicht in die 2009er Steuererklärung fallen, ist ein schnellstmöglicher Verkauf der belasteten Papiere ratsam, um die Buchung noch 2008 abzuschließen.



Auch neue Chancen

Doch auch neue Türen zu Steuerersparnissen wurden aufgestoßen: Anleger mit hohen Erträgen aus Zinsen müssen zurzeit alles, was über die Freibeträge hinaus aufläuft, mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Hier können die pauschalen 25 Prozent im kommenden Jahr ein wahrer Segen sein, jedoch gilt es, eventuelle Ausschüttungen auch tatsächlich auf das kommende Jahr zu verlegen. Speziell bei abgezinsten Anlageformen kann es bei einer Veräußerung von Zerobonds (Nullkupon-Anleihen) nicht nur zu einer deutlich teureren Besteuerung kommen, mit etwas Pech führt es noch zum nächsten steuertechnischen Progressionssprung, ein teures Unterfangen.



Fazit:

Es gilt: Mit der neuen Abgeltungssteuer wird die Steuerlast der Anleger sicherlich nicht gesenkt, jedoch Weltuntergangsstimmung ist auch nicht angebracht. Auch in Zukunft ist für einen gesunden Gewinn weniger der steuerliche Aspekt im Zentrum der Überlegungen als viel mehr die gesunde Zusammensetzung des Depots.





Erfolgreiche Investments wünscht



Ihr

Stefan Böhm

Chefredakteur DaxVestor
www.dax-vestor
Wer viel Geld hat, der kann spekulieren;
wer wenig hat darf nicht spekulieren und wer
überhaupt kein Geld hat muss spekulieren.
Abgeltungssteuer - ein Diskuusion- und Infoforum zertifix

Strategie muß sein - erfolgreiche Investments

 
#7
@mausi - dann ist es mir ehrlich gesagt, gleichgültig, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht. Und es ist mir lieber, es ist ein linearer Steuersatz zu zahlen als ein progressiv gestalteter. Für mich persönlich bringt die Neuregelung und Neuordnung als Daytrader nur Vorteile. Man sollte mehr Überlegungen dafür aufwenden, wie ich mit meinen Investments eine Erfolgsquote von mehr als 50% erreiche und mich dem Bereich von 60% oder 70% nähern kann als die Zeit damit zu verschwenden, wie ich Steuerzahlungen umgehen kann. Sicherlich ist es richtig, dass man nirgends so schnell und effizient Geldverdienen kann wie mit der Vermeidung von Steuern, aber bitte nicht verwechseln mit Steuerumgehung. Aber Steuern spielen bei Investments eben nicht die erste Geige, sie fließen zwar mit ein, sollten aber kein ausschlaggebendes Kriterium sein.  

Deshalb @maus70 sind für mich Strategien zum Thema Steuern in diesem Zusammenhang kein sonderlich bedeutsamer Punkt.


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