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Das Comeback der Software-Aktien - Börse-Intern
Die Aktie der CLIQ Digital AG weist enorme Cashreserven auf, notiert aber bei nur €3,65 +0,27 % (19:30:42). Das Unternehmen aus dem Bereich datengesteuertes Online-Performance-Marketing (die zugrundeliegende Software sammelt und verknüpft Daten aus verschiedenen Quellen, um den Return on Investment zu maximieren) durchläuft eine operative Restrukturierung und befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel.
Aktuelle Situation und Eckdaten
KleinTrader halt! CLIQ Digital AG weist einen "freien Cashflow" von (laut https://www.aktiencheck.de/news/Artikel-CLIQ-Aktie_2_31_Euro_Cashflow_trotz_Umsatzbruch-19784643) "€2,31 je Aktie" aus. "Das zeigt, dass das Geschäft weiter Geld freisetzt, obwohl die Ertragslage unter Druck steht."
Finanzprognose: Für die kommenden Jahre erwarten Beobachter einen freien Cashflow (Freier Cashflow = Operativer Cashflow - Investitionsausgaben [Capex]) zwischen ca. €10 Mio. und €30 Mio. (abhängig von der Restrukturierung und dem künftigen Werbebudget).
Hohe Cash-Quote: Trotz des operativen Abschwungs verfügt CLIQ Digital AG weiterhin über eine solide Nettoliquidität, die unter anderem für Aktienrückkäufe genutzt wurde/wird.
1. CLIQs Marketing-Maschine kann keine Energie (Cashflows) aus dem Nichts erschaffen. Sie kann Cashflows nicht erzeugen sondern immer nur Umsätze in Energie (Cashflows) umwandeln (Erster Hauptsatz der Thermodynamik).
2. Durch Reibungsverluste geht Bewegungsenergie unweigerlich als Wärme verloren (Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik). Ohne eine externe Umsatzquelle, die Reibungsverluste ausgleicht, käme CLIQs Marketing-Maschine unweigerlich zum Stillstand.
3. Analysten-Konsens: Die erwarteten freien Cashflows bewegen sich in einem Korridor von ca. €10 Mio. bis über €30 Mio. (je nach Höhe des künftigen Werbebudgets). Das Unternehmen verzeichnet eine solide Netto-Cash-Position und nutzt diese im Zuge der Restrukturierung unter anderem für Aktienrückkaufprogramme.
. . . hauptsächlich, um ihre digitalen Marketingkampagnen zu optimieren und das Nutzererlebnis in ihrem Streaming-Angebot zu verbessern. Das Unternehmen setzt hierbei auf verschiedene Schlüsselbereiche (ARTIFICIAL INTELLIGENCE):
Gemach gemach. Bei einem Delisting vom regulierten Markt muss der Hauptaktionär, der eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 60 % hält, kein automatisches Pflichtangebot abgeben. Ein Delisting kann rein faktisch erfolgen, löst jedoch gesetzliche Schutzvorgaben aus, sofern es sich um das (vollständige) Verlassen der Börse handelt (Delisting erfordert kein Pflichtangebot des Mehrheitsaktionärs - NWB Datenbank).
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2013 (Az. II ZB 26/12), in der Fachwelt als „Frosta-Entscheidung“ bekannt, hat das deutsche Kapitalmarktrecht revolutioniert. Der BGH entschied, dass ein reguläres Delisting (der Rückzug einer Aktie vom regulierten Markt) für Aktionäre weder einen Hauptversammlungsbeschluss noch ein Pflichtangebot oder eine Barabfindung erfordert. [1, 2, 3]
Die wichtigsten Kernpunkte der Entscheidung auf einen Blick:
Den Volltext dieses richtungsweisenden Urteils könnt ihr auf dejure.org und (im Original) auf https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2012/II_ZB__26-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1 abrufen.
Cliq Digital (XTRA:CLIQ) - Aktienanalyse - Simply Wall St "Großes" Risiko
"Geringes" Risiko
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Meine KI sagt (zusammengefasst) Folgendes:
Ein Pflichtangebot der Dylan Media B.V. (§§ 35 ff. WpÜG) entfällt, weil die Beteiligungsverhältnisse (Dylan Media B.V.hält aktuell 40,3% an CLIQ Digital AG) und die Struktur der Maßnahmen nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) keinen Kontrollwechsel auslös(t)en, der ein Pflichtangebot zwingend erforderlich machte.
Die Gründe im Detail:
- Strukturierte Transaktion:
Statt einer kompletten Übernahme der CLIQ Digital AG einigten sich Dylan Media und Cliq Digital zunächst auf ein freiwilliges, öffentliches Teilrückkaufangebot der CLIQ Digital AG. Diese kauft(e) eigene Aktien ein und zog sie ein.
- Kein unzulässiger Kontrollwechsel:
Nach deutschem Übernahmerecht greift die Pflicht zur Abgabe eines Angebots (§§ 35 ff. WpÜG), wenn ein Investor (hier: Dylan Media B.V.) 30% der Stimmrechte überschreitet. Die Beteiligung der Dylan Media an CLIQ Digital AG von 40,3% ist aber in der Form strukturiert, dass hier kein auslösendes Kriterium für ein Pflichtangebot vorliegt. Ist das richtig? Ich glaube: ja.
- Strategie des Delistings: Dylan Media strebt an, die Liquidität der CLIQ Digital AG zu bündeln, und nutzt die Instrumente, um das Unternehmen von der Börse zu nehmen (Delisting). Die verbleibenden Aktionäre werden mit einem öffentlichen Teilrückkaufangebot der ClIQ Digital AG bedient (Teilrückkaufangebot über bis zu 2.987.012 Aktien [ca. 51 % des Grundkapitals]). Aktionäre können ihre Papiere bis zum 15. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) zu einem Festpreis von €3,85 je Aktie andienen.
Hast du auch das "Erinnerungs"-Schreiben der CLIQ Digital AG erhalten, mit dem CLIQ an das Rückwerwerbsangebot "erinnert". An was "erinnert" dich dieses aufdringliche Schreiben? Mich "erinnert" es an den jämmerlichen Spottpreis von €3,85 je Aktie!
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| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
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| 380 | CLIQ Digital AG: Ende der Leidenszeit ? | Raymond_James | fbo_228 | 02.08.25 12:48 | ||
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