Ad hoc: Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis

Mittwoch, 13.03.2013 18:50 von

Lotto24 AG / Schlagwort(e): Sonstiges 13.03.2013 18:45 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Lotto24 AG erhält Werbeerlaubnis (Hamburg, 13. März 2013) Die Lotto24 AG hat als eines der ersten privaten deutschen Unternehmen eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erhalten. Damit kann Lotto24 ab sofort bundesweit in diesen Medien werben. Die Erlaubnis gilt zunächst für zwei Jahre. Sowohl die Erlaubnis als auch die am 1. Februar 2013 in Kraft getretene Werberichtlinie zum Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag enthalten Beschränkungen, u.a. für Rabatte und Social Media-Werbung. Lotto24 geht jedoch davon aus, dass diese Restriktionen die Geschäftstätigkeit nicht signifikant beschränken und in gleicher Weise für direkte Wettbewerber gelten werden. 13.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Lotto24 AG Neuer Wall 63 20354 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 8 222 39 0 Fax: +49 (0)40 8 222 39 70 E-Mail: ir@lotto24.de Internet: www.lotto24-ag.de ISIN: DE000LTT0243 WKN: LTT024 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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