Übernahmeangebot: Angebot zum Erwerb;

Donnerstag, 12.10.2017 18:20 von

 
 Zielgesellschaft: Vtion Wireless Technology AG; Bieter: Awill Holdings Limited
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
 ---------------------------------------------------------------------------
 
 NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
 WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
 VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
 RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
 
 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
 eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (Erwerbsangebot)
 gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
 i.V.m. § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)
 
 Bieterin:
 
 Awill Holdings Limited
 Rm21, 2/F, Blk B, Proficient Ind. Ctr. 6 Wang Kwun Rd.
 Kowloon Bay, Kowloon
 Hong Kong
 
 eingetragen im Unternehmensregister der Sonderverwaltungszone Hong Kong der
 Volksrepublik China (Hong Kong Companies Registry) unter der Registernummer
 1158519
 
 Zielgesellschaft und Aktien:
 
 Vtion Wireless Technology AG
 Westhafenplatz 1 (Westhafen Tower)
 60327 Frankfurt am Main
 
 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
 81718
 
 ISIN: DE000CHEN993
 WKN: CHEN99
 
 Die Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot und sonstige Mitteilungen im
 Zusammenhang mit dem Angebot werden nach der Gestattung der
 Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 (BaFin) im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:
 
 https://www.awillpro.com/official-documents
 
 Weitere Informationen:
 
 Die Awill Holdings Limited (die Bieterin), hat heute entschieden, den
 Aktionären der Vtion Wireless Technology AG mit Sitz in Frankfurt am Main
 (die Zielgesellschaft) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden
 Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
 Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die Vtion-Aktie bzw. die Vtion-
 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (in der
 Form eines Barangebots) (das Angebot) zu erwerben.
 
 Die Bieterin hält 7.854.422 Vtion-Aktien und damit ca. 64,31 % des
 Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
 
 Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als
 Gegenleistung für ihre Vtion-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 0,53
 je Vtion-Aktie anzubieten. Die Höhe der Gegenleistung ist vorbehaltlich der
 endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage. Das Erwerbsangebot wird im
 Übrigen unter den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen
 stehen.
 
 Das Erwerbsangebot steht im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf
 der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten
 Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2
 BörsG. Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet,
 während der Angebotsfrist des Erwerbsangebots den Widerruf der Zulassung
 der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General
 Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu
 beantragen (sog. Delisting).
 
 Wichtiger Hinweis:
 
 Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
 weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
 Wertpapieren der Vtion Wireless Technology AG dar. Die endgültigen
 Bedingungen und weitere das öffentliche Erwerbsangebot betreffende
 Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in der Angebotsunterlage
 mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Vtion Wireless Technology
 AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
 sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Erwerbsangebot stehenden
 Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder
 enthalten werden.
 
 Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
 Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-
 und Übernahmegesetz (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG) durchgeführt. Das
 öffentliche Erwerbsangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer
 Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
 Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder
 Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
 eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Vtion Wireless Technology
 AG-Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen durch die
 Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der
 Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
 Hong Kong, den 12. Oktober 2017
 Awill Holdings Limited
 
 Ende der WpÜG-Meldung 
 
 12.10.2017  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
 Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
 DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
 ---------------------------------------------------------------------------
 Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
 Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Weitere Themen