Ad hoc: Advanced Inflight Alliance AG: Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des Übertragungsbeschlusses auf EUR 7,63 je Aktie
Donnerstag, 20.02.2014 19:00 von DGAP
Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Hauptversammlung
20.02.2014 18:57
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des Übertragungsbeschlusses auf EUR
7,63 je Aktie
München, 20. Februar 2014 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in München
hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit Sitz in
München mitgeteilt, die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu
gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m.
§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG auf EUR 7,63 je Stückaktie der Advanced
Inflight Alliance AG zu erhöhen und damit ihr konkretisierendes Verlangen
vom 13. Dezember 2013 angepasst. Wie in der Ad-hoc-Meldung der Advanced
Inflight Alliance AG vom 13. Dezember 2013 bekannt gemacht, hatte die
Global Entertainment AG die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre
zu gewährende angemessene Barabfindung ursprünglich auf EUR 7,35 je
Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.
Mit dem Verlangen auf Erhöhung der Barabfindung hat die Global
Entertainment AG der Advanced Inflight Alliance AG auch eine entsprechend
angepasste Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG vorgelegt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Advanced Inflight Alliance AG haben
unmittelbar nach Eingang und Prüfung des vorbezeichneten Schreibens der
Global Entertainment AG beschlossen, der Änderung des Beschlussvorschlags
durch Erhöhung der Barabfindung zuzustimmen.
Die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des
Übertragungsbeschlusses findet am morgigen 21. Februar 2014 statt.
Advanced Inflight Alliance AG
Der Vorstand
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